Drucksache - 1743/XIX  

 
 
Betreff: Widmung eines öffentlichen Parkplatzes an der Sakrower Landstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Vorberatung
17.03.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.04.2016 
- Generationen-BVV - ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
29.03.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 11.02.2016
BE BüO vom 17.03.2016
Vorl. z.K. v. 30.06.2016
Vorl. z.K. v. 17.03.2017

 

 

 

Das Bezirksamt hat den Antrag abschließend geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

 

Die Angelegenheit wurde in Bezug auf den Parkplatz bei Hausnummer 21 (gegenüber Hausnummer 20) mit dem dar zuständigen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) erörtert.

Die Parkfläche ist vor kurzem als öffentlich gewidmetes Straßenland offiziell registriert worden und war vorher eine Privatfläche.

 

Bereits im Juni 2014 wurde eine Straßenverkehrsbehördliche Überprüfung des ruhenden Verkehrs, auch unter Bezugnahme der Kundenbesuche zu den anliegenden Unternehmen und Ladengeschäften, in diesem Straßenabschnitt durchgeführt.

 

Es ergibt sich auch nach nochmaliger Prüfung keine veränderte verkehrliche Lage, oder ein begründeter Bedarf für weitere Kurzparkplätze mit einer Parkscheibenregelung.

Sowohl das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), als auch die Straßenverkehrsbehörde (SV) sehen derzeit keine rechtliche Grundlage für die Anordnung von weiteren verkehrlichen Maßnahmen in der gewünschten Form.

 

Begründung: In der Sakrower Landstraße 18 - 23 befinden sich südlich neben dem dortigen Kirchengelände ca. 24 Stellplätze für das Parken ohne zeitliche Einschränkungen, zum Beispielr Anlieger bzw. Anwohner des Bereiches um diese Parkplätze.

 

Auf der südlichen Seite zwischen den Hausnummern 23 bis 27 befinden sich 11 Parkplätzer das kurzzeitige Parken mit Parkscheibe, mit einer maximalen Dauer bis zu 2 Stunden. Ein Stellplatz ist dort als allgemeiner Schwerbehindertenparkplatz in der Zeit von 08.00-19.00 Uhr ausgewiesen.

 

Die genannten Kurzparkzeiten wurden mit Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vom Juni 2014 für die Zeiten von Mo. - Fr., 8-18 Uhr und Sa. 8-14 Uhr  festgelegt und entsprechend beschildert. Die Anordnung wurde aus polizeilicher Sicht durch den Stab Verkehr der Polizei Direktion 2 im Anhörungsverfahren gepft und der Maßnahme zugestimmt.

Damit konnte dem damaligen Antrag der anliegenden Geschäftsinhaber auf Einrichtung von Kurzzeitparken entsprochen werden.

 

Es befinden sich in diesem Straßenabschnitt 10 Ladengeschäfte des täglichen Bedarfs, sowie 2 Ärzte (Zahnarzt, Tierarzt). Weiterhin ein Restaurant und eine Eisdiele. Im Gebäude Hausnummer 27 befindet sich ein Ärztehaus mit 7 Fachärzten. Die Geschäftszeiten der meisten Ladengeschäfte sind  von Mo.-Fr. 8-18 und Sa. von 8-14 Uhr. Ausnahmen sind der Zeitungsladen und die Bäckerei, die bereits um 6:30 Uhr öffnen, jedoch Mo.-Fr. bis 18 Uhr und Sa. bis 13 bzw. 14 Uhr geöffnet haben. Unter Berücksichtigung des Bedarfs an Parkflächen für das uneingeschränkte Parken für die dortigen Anwohner*innen und die Interessen der Kunden an Kurzzeitparkflächen ist abzuwägen, ob eine Schlechterstellung der Anwohner*innen durch die Einrichtung weiterer Kurzzeitparkplätze begründet ist.

Die bereits bestehenden Kurzzeitparkflächen werden, auch nach erneuter Prüfung der Situation vor Ort, als ausreichend erachtet.

Ein verkehrsrechtlich begründbarer  Änderungsbedarf konnte von den beteiligten Behörden nicht festgestellt werden. Dem entsprechend fehlt für ein weitergehendes regelndes Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde die erforderliche Rechtsgrundlage.

 

Das Bezirksamt bittet den Antrag mit dem Schlussbericht als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 17. rz 2017

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Machulik

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 

 

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einstimmig


 

 
 

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