Drucksache - 1743/XIX
Das Bezirksamt hat den Antrag abschließend geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
Die Angelegenheit wurde in Bezug auf den Parkplatz bei Hausnummer 21 (gegenüber Hausnummer 20) mit dem dafür zuständigen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) erörtert. Die Parkfläche ist vor kurzem als öffentlich gewidmetes Straßenland offiziell registriert worden und war vorher eine Privatfläche.
Bereits im Juni 2014 wurde eine Straßenverkehrsbehördliche Überprüfung des ruhenden Verkehrs, auch unter Bezugnahme der Kundenbesuche zu den anliegenden Unternehmen und Ladengeschäften, in diesem Straßenabschnitt durchgeführt.
Es ergibt sich auch nach nochmaliger Prüfung keine veränderte verkehrliche Lage, oder ein begründeter Bedarf für weitere Kurzparkplätze mit einer Parkscheibenregelung. Sowohl das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), als auch die Straßenverkehrsbehörde (SV) sehen derzeit keine rechtliche Grundlage für die Anordnung von weiteren verkehrlichen Maßnahmen in der gewünschten Form.
Begründung: In der Sakrower Landstraße 18 - 23 befinden sich südlich neben dem dortigen Kirchengelände ca. 24 Stellplätze für das Parken ohne zeitliche Einschränkungen, zum Beispiel für Anlieger bzw. Anwohner des Bereiches um diese Parkplätze.
Auf der südlichen Seite zwischen den Hausnummern 23 bis 27 befinden sich 11 Parkplätze für das kurzzeitige Parken mit Parkscheibe, mit einer maximalen Dauer bis zu 2 Stunden. Ein Stellplatz ist dort als allgemeiner Schwerbehindertenparkplatz in der Zeit von 08.00-19.00 Uhr ausgewiesen.
Die genannten Kurzparkzeiten wurden mit Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vom Juni 2014 für die Zeiten von Mo. - Fr., 8-18 Uhr und Sa. 8-14 Uhr festgelegt und entsprechend beschildert. Die Anordnung wurde aus polizeilicher Sicht durch den Stab Verkehr der Polizei Direktion 2 im Anhörungsverfahren geprüft und der Maßnahme zugestimmt. Damit konnte dem damaligen Antrag der anliegenden Geschäftsinhaber auf Einrichtung von Kurzzeitparken entsprochen werden.
Es befinden sich in diesem Straßenabschnitt 10 Ladengeschäfte des täglichen Bedarfs, sowie 2 Ärzte (Zahnarzt, Tierarzt). Weiterhin ein Restaurant und eine Eisdiele. Im Gebäude Hausnummer 27 befindet sich ein Ärztehaus mit 7 Fachärzten. Die Geschäftszeiten der meisten Ladengeschäfte sind von Mo.-Fr. 8-18 und Sa. von 8-14 Uhr. Ausnahmen sind der Zeitungsladen und die Bäckerei, die bereits um 6:30 Uhr öffnen, jedoch Mo.-Fr. bis 18 Uhr und Sa. bis 13 bzw. 14 Uhr geöffnet haben. Unter Berücksichtigung des Bedarfs an Parkflächen für das uneingeschränkte Parken für die dortigen Anwohner*innen und die Interessen der Kunden an Kurzzeitparkflächen ist abzuwägen, ob eine Schlechterstellung der Anwohner*innen durch die Einrichtung weiterer Kurzzeitparkplätze begründet ist. Die bereits bestehenden Kurzzeitparkflächen werden, auch nach erneuter Prüfung der Situation vor Ort, als ausreichend erachtet. Ein verkehrsrechtlich begründbarer Änderungsbedarf konnte von den beteiligten Behörden nicht festgestellt werden. Dem entsprechend fehlt für ein weitergehendes regelndes Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde die erforderliche Rechtsgrundlage.
Das Bezirksamt bittet den Antrag mit dem Schlussbericht als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 17. März 2017 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0