Drucksache - 0953/XIX  

 
 
Betreff: E-Mail an das Amt - so sicher wie eine Postkarte?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenPiraten
Verfasser:P a o l i n i 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfr. Pir v. 20.01.2014
Fragen 1 und 2 schriftlich

1
  1. Welche in der Antwort auf die "Kleine Anfrage" des Abgeordneten Dr. Simon Weiß an den Senat von Berlin (Drucksache 17 / 12 511) erwähnten Fachbereiche des Bezirksamtes Spandau nutzen für die Kommunikation das sogenannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)?

 

  1. Mit welchen Gegenstellen kommunizieren die genannten Fachbereiche in der Regel über diesen gesicherten Kommunikationsweg und ist das EGVP auch von Spandauer Bürgern für die Kommunikation mit diesen Stellen benutzbar?

 

  1. Unterliegt das Bezirksamt Spandau den Regularien der "Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung" (GGO I)?

 

  1. Falls zu 3. ja, kann das Bezirksamt Spandau sicherstellen, dass bei der Kommunikation der Bürger mit dem Bezirksamt die Hinweise der GGO I unter §45 Absatz 2 beachtet werden, die da lauten: "Eine Übermittlung mit elektronischer Post ist nur möglich, wenn durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen eine den gesetzlichen und sonstigen Anforderungen entsprechende Vertraulichkeit der Schriftstücke gewährleistet ist."?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass gesendete Daten der Bürger an datensensible Bereiche des Bezirksamt Spandau, die für die Bürger per elektronischer Post direkt erreichbar sind (das sind laut Website z. B. Amtsvormundschaft, AIDS-Beratung, Grundsicherung, Soziale Wohnhilfe, Sozialpsychiatrischer Dienst, u. v. m.) - analog zu § 45 Absatz 2 GGO 1 - nicht ausgespäht werden können und wie wird der Bürger hierüber vorab informiert?
 
 

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