Drucksache - 0800/XIX  

 
 
Betreff: Information über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-366 für die Teilflächen der Grundstücke Seegefelder Weg 395/455 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
25.09.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 11.09.2013
Anl. z. Vorl. z.K. v. 11.09.2013

Vorg

Vorg.:                Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG vom Beschluss des Bezirksamtes vom 28. September 1993 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-366 für die Teilflächen der Grundstücke Seegefelder Weg 395 / 455 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.

 

Anlage:   Übersichtsplan mit den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans VIII-366

 

 

Verfahren

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 28. September 1993 die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-366 beschlossen.

 

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt Nr. 57 vom 26. November 1993 auf Seite 3545 bekannt gemacht.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs fand in der Zeit vom 03. Januar bis einschließlich 28. Januar 1994 statt.

 

Zuletzt wurde im Zeitraumraum vom 23. Juni 1995 bis zum 08. August 1995 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt. Die Auswertung der Behördenbeteiligung erfolgte nicht. Das Verfahren wurde weiter nicht fortgesetzt.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 16. Februar 1999 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans VIII-366 um die Grundstücke Seegefelder Weg 389/393 einzuschränken und für diese Grundstücke sowie einen Abschnitt des Finkenkruger Weges einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung VIII-367 aufzustellen. Die Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-367 erfolgte im Amtsblatt für Berlin Nr. 13 am 19. März 1999.

Der Bebauungsplan VIII-367 wurde am 23. Mai 2006 durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt. Die Verordnung ist am 13. Juni 2006 in Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet worden.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Die überwiegenden Ziele der Planung - Bebauung südlich des Seegefelder Weges - konnten im Plangebiet auch ohne Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 34 BauGB verwirklicht werden. Das Plangebiet ist nahezu vollständig mit Einfamilienhäusern bebaut. Durchsetzung eines Mischgebiets im Plangebiet ist nicht mehr möglich. Somit ist weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr erforderlich.

 

Weiterhin wurden seit dem Aufstellungsbeschluss die gesetzlichen Grundlagen mehrmals geändert. Zur Fortführung des Verfahrens müssten die geänderten Rechtsvorschriften beachtet werden, was einer Neuaufstellung gleichkäme.

 

Der Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 07. März 2013 (ABl. S. 432), stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans VIII-366 als Wohnbaufläche (W4 - GFZ bis 0,4) dar.

 

Nach der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens gilt für das Plangebiet § 34 BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile).

 

Das Bezirksamt Spandau hat deshalb in seiner Sitzung am 22. März 2011 beschlossen, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-366 für die Teilflächen der Grundstücke Seegefelder Weg 395/455 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, aufzuheben.

 

Der Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-355 im Bezirk Spandau wurde im Amtsblatt Nr. 23 vom 03. Juni 2011 auf Seite 1244 bekannt gemacht.

Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

Berlin-Spandau, den 11.9.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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