Drucksache - 0464/XIX
Dem BVV-Antrag entsprechend hat sich das Bezirksamt schriftlich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.
Nach Vorabstimmung auf Arbeitsebene hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Vorgang an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgegeben.
Diese hat nunmehr mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der Organisation der Ausgabe des berlinpass-BuT im Land Berlin und auch unter Berücksichtigung der Belange der Leistungsanbieter dem Beschluss der BVV Spandau nicht gefolgt werden kann.
Die ausführliche Begründung ist dem beigefügten Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 19.06.2014 zu entnehmen.
Berlin-Spandau, den 1. September 2014 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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