Drucksache - 1202/XXI  

 
 
Betreff: Wer keinen Wind sät, muss Photovoltaik ernten.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die LinkeSchule, IT, Hochbau und Liegenschaften
Verfasser:GowitzkeGowitzke, Andrea
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Schule, IT, Hochbau und Liegenschaften Vorberatung
23.04.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Schule, IT, Hochbau und Liegenschaften im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.05.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 15.02.2024
2. Version vom 15.02.2024
3. Version vom 10.04.2024 (korrigiert)

Beschlussempfehlung des Ausschuss Schule, IT, Hochbau und Liegenschaften vom 23.04.2024:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmung im Ausschuss: mehrheitlich angenommen

Gegenstimmen: 3 (2 BV + 1 BD) der SPD-Fraktion, 1 (BV) Die Linke

 

 

 

Der Antrag der Fraktion Die Linke zur 25. BVV vom 28.02.2024:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Stellen im Senat und den Stadtwerken geeignete Dachflächen auf kommunalen oder landeseigenen Immobilien für die Nutzung von Solarkraft zusätzlich auszuweisen entsprechend dem Leistungspotential, welches aufgrund der Ablehnung des Bezirksamtes gegenüber den ausgewiesenen Flächen für Windkraft aus regenerativen Energien verloren geht.


Begründung

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage (Windenergieflächenbedarfsgesetz) ist das Land Berlin dazu verpflichtet, 2 % seiner Fläche für die Nutzung von Windkraft bis 2032 zur Verfügung zu stellen. Trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung und potenzieller Vorteile der Windkraftnutzung hat das Bezirksamt jedoch eine Ablehnung gegenüber den ausgewiesenen Flächen für Windkraftprojekte ausgesprochen. Dies bedeutet, dass ein Teil des regenerativen Energiepotenzials in Berlin nicht ausgeschöpft werden könnte. Angesichts der begrenzten Flächen für Windkraftanlagen ist es daher von entscheidender Bedeutung, alternative Wege zu finden, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Eine vielversprechende Alternative stellt die Solarkraft dar, insbesondere die Nutzung von Dachflächen auf kommunalen oder landeseigenen Immobilien. Daher wird das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Senat und den Stadtwerken geeignete Dachflächen für die Installation von Solaranlagen zusätzlich auszuweisen. Durch diese Maßnahme können wir einen Teil des verlorenen Leistungspotenzials, das durch die Ablehnung der Windkraftflächen entsteht, kompensieren und einen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung in Berlin leisten. Die Nutzung von Solarkraft auf Dachflächen bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien und die Förderung der Energiewende. Darüber hinaus trägt sie zur Diversifizierung unseres Energiemixes bei und stärkt die regionale Energieautonomie. In Anbetracht der Dringlichkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen, ist es von größter Bedeutung, dass wir alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen, um das Potenzial regenerativer Energien in Berlin vollständig auszuschöpfen. Die Ausweisung von geeigneten Dachflächen für Solarkraftanlagen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und sollte daher mit hoher Priorität behandelt werden.

 
 

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