Drucksache - 1147/XXI  

 
 
Betreff: Korruptionsbekämpfung im Jahr 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm BewigBzBm Bewig
Verfasser:BzBm Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt

Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 06.11.2018 festgelegt, dass die BVV über die Anzahl der im jeweiligen Berichtsjahr erfolgten anlassbezogenen und routinemäßigen Prüfungen informiert wird sowie darüber, ob als Ergebnis der Prüfung strafrechtliche, arbeits- bzw. beamtenrechtliche oder sonstige Maßnahmen (z. B. Veränderung von Arbeitsabläufen) ergriffen wurden.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses im Jahr 2023 wird wie folgt berichtet:

 

Meldungen & Prüfungen

  1. anlassbezogene Prüfungen:

a)     Aufgrund eines Hinweises wurde die Verfahrensweise bei der Auftragserteilung und bei Ankäufen in einem Bereich des GB 2 geprüft. Dabei wurden vergaberechtliche Verstöße entdeckt, die jedoch keine erheblichen finanziellen Auswirkungen hatten. Auch waren aus Unwissenheit per Gesetz ausgeschlossene Personen in Vergabepraktiken eingebunden.

Diese Fehler wurden beanstandet und mit den Leitungskräften besprochen. Die betroffenen Mitarbeitenden werden diesbezüglich fortgebildet, so dass mit einer Wiederholung nicht zu rechnen ist.

Hinweise auf Korruption, Preisabsprache, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Untreue oder Betrug wurden nicht festgestellt.

b)     Im Zuge eines Widerspruchsverfahrens trug ein Rechtsanwalt Vorwürfe gegen einen Außendienstmitarbeiter des GB 3 vor, nach denen dieser sich Dinge unberechtigt angeeignet haben soll. Da sich trotz Befragung mehrerer angeblicher Zeugen keine Beweise finden ließen und die angebliche Tat schon viele Monate vor der Meldung erfolgt sein soll, erschienen die Vorwürfe unglaubwürdig und das Verfahren wurde eingestellt.

 

  1. anlassunabhängige Prüfungen:

Entsprechend dem Auftrag hat der AK in jedem Halbjahr eine anlassunabhängige Prüfung durchgeführt.

a)     1. Halbjahr. 2023:

Es wurde die Bewirtschaftung von Liegenschaften in Teilen des GB 2 geprüft.

 

Dabei wurde festgestellt, dass Mieteinnahmen - vornehmlich in der Corona-Zeit - nicht immer fristgerecht eingefordert wurden. Da dies jedoch diese Zeit betraf, ist die Verunsicherung der Mitarbeitenden hinsichtlich der seinerzeit ungeklärten Anforderung von Mieten für nicht nutzbare Liegenschaften in diesen ungewöhnlichen Zeiten in gewissem Maße nachvollziehbar.

 

Nach Klärung der Rechtslage wurden die Forderungen nachgezahlt bzw. Tilgungsvereinbarungen (inkl. Zinsen) geschlossen. Schäden sind für das Land Berlin nicht eingetreten.

 

Hinweise auf Korruption, Preisabsprache, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Untreue oder Betrug wurden nicht festgestellt.

 

b)     2. Halbjahr 2023

Es wurde die Vergabe und Abrechnung von Mitteln aus dem Integrationsfonds geprüft. Davon betroffen waren die Geschäftsbereiche 1, 2, 5 und 6.

 

Hinweise auf Korruption, Preisabsprache, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Untreue oder Betrug wurden nicht festgestellt.

 

Aussichten für das Jahr 2024:

Der „Arbeitskreis Anti-Korruption“ beabsichtigt auftragsgemäß wieder zwei nicht-anlassbezogene Prüfungen durchzuführen und allen Hinweisen nachzugehen.

 

Berlin-Spandau, den 18. Januar 2024

 

 

 

Bewig

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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