Drucksache - 1116/XXI
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Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Bauleistungen der Fußgängerquerung an der abgehängten Kreuzung Pichelsdorfer Straße/Weißenburger Straße korrekt ausgeführt wurden. Bei Bau- und/oder Planungsmangel ist die jeweilige ausführende Firma unter Berücksichtigung der Gewährleistungszeiträume in Haftung zu nehmen. Bei Regen bildet sich regelmäßig eine teils mehrere Zentimeter tiefe Pfütze über die gesamte Breite der Fußgängerquerung. Um trockenen Fußes auf die andere Seite zu kommen, müssen Umwege in Kauf genommen oder es muss auf die stark befahrene Pichelsdorfer Straße ausgewichen werden. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit Kinderwagen stellt dies eine Belastung und Gefährdung dar. Für die genannten Gruppen ist ein Ausweichen auf den abgehängten Teil der Weißenburger Straße aufgrund der dort regelmäßig verkehrswidrig geparkten Fahrzeuge nicht möglich. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0