Drucksache - 1098/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung stellt nach §§ 16 Absatz 2 b) sowie 25 Absatz 1 BezVG i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung fest, dass das Amt von Herrn Reinhard Schmidt als stellvertretendem Bürgerdeputiertem im Jugendhilfeausschuss mit dem 12.10.2023 beendet ist. Begründung Herr Reinhard Schmidt hat gegenüber dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Spandau mit elektronischem Schreiben vom 12.10.2023 auf das Amt als Bürgerdeputierter im Jugendhilfeausschuss verzichtet. Dieser Verzicht kann gemäß § 25 Absatz 3 BezVG nicht widerrufen werden. Aufgrund der Vorgaben aus § 35 AG KJHG hat das Jugendamt erst nach der Sitzung 022/XXI (BVV) vom November 2023 die Vorschläge aus den Rückläufen der Jugend- und Wohlfahrtsverbände bekannt geben können. Mit dem Vorschlag auf Drs. 1099/XXI liegt der BVV ein Kandidatenvorschlag für die Nachbesetzung vor.
Rechtsgrundlagen Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) (GVBl. 2001, 134) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 995) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982). |
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