Auszug - Freistellung für "Ehrenamtler" in der Jugendarbeit -Antrag der FDP -Überwiesen in den JHA -vertagt in der 20. Sitzung am 28.05.2019 -vertagt in der 21. Sitzung am 27.08.2019
Der Änderungsantrag durch den Antragsteller*in lautet wie folgt:
Freistellung für „Ehrenamtler“ in der Jugendarbeit
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Personen, die ein Ehrenamt nach §11 KJHG ausüben, im Rahmen des §10 AG KJHG, zwingend freizustellen sind. Hierzu ist eine Änderung des §10 AG KJHG notwendig. Des Weiteren soll das Bezirksamt sich dafür einsetzen, dass das Land Berlin Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeber/-innen bei unbezahlter Freistellung einen Verdienstausfall aus Landesmitteln erstattet.
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Enthaltungen:
2 Bezv. der CDU-Fraktion |
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Bezirksamt Spandau
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