Auszug - ÖPNV-Bevorrechtigung (Antrag der Fraktion der AfD v. 16.05.2017) - überwiesen aus der 008. BVV-Sitzung am 31.05.2017
BezStR Bewig erklärt die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin. Der Bezirk Spandau kann diesbezüglich nichts machen, da die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin liegt.
In einer Diskussion, an der sich Herr Freitag, die Bezv. Christ, Liedtke und Bgd. Sperlich beteiligen, kommt zum Ausdruck, wie wichtig es ist, den ÖPNV zu fördern und stärken. Der Antrag liegt im Interesse des Kunden. Es gibt bei der BVG eine Abteilung der Busspurbeschleunigung und einige Punkte, an denen die BVG sehr gerne eine Busspur prüfen möchte. Eine Situation wie mit der Vorrangschaltung wie z.B. der kurze Bereich zwischen zwei Lichtsignalanlagen vor der Kreuzung im Brunsbütteler Damm Richtung in den Altstädter Ring müssen dabei dringend vermieden werden.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei einer Stimmenthaltung (Bezv. Linksfraktion) überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den dafür zuständigen Stellen zu prüfen, an welchen Stellen in Spandau eine Vorrangschaltung an Verkehrsampeln für den ÖPNV möglich wäre und welche Knotenpunkte von einer Vorrangschaltung profitieren würden. |
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