Auszug - Fußverkehrsrat für Spandau (Antrag der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen vom 20.02.2017) - überwiesen in der 05. BVV der XX. WP am 01.03.2017  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 16.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0090/XX Fußverkehrsrat für Spandau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90 / Die GrünenBürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
Verfasser:Korus 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Sonnenberg-Westeson begründet den Antrag der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen und nennt Beispiele, wie in anderen Städten mit dem Thema Fußverkehr umgegangen wird.

In Norderstedt (Stadt in Schleswig-Holstein) hat man sich vor ca. 2 Jahren entschlossen, ein umfassendes Fußverkehrskonzept zu erstellen. In die Erstellung wurden die im dortigen Rathaus vertretenden Parteien, Verbände (wie ADFC, ADAC und VCD) sowie der Einzelhandelsverband involviert. Des Weiteren wurden eine Kinder- und Jugendbeteiligung und die Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten und örtlichen Behindertenbeauftragten durchgeführt.

In Freiburg im Breisgau ist eine hauptamtliche Stelle eingerichtet worden, die sich ein Rat und ein Fußverkehrsbeauftragter teilen. Das heißt, die Aufgaben werden von einer Person zu gleichen Maßen übernommen.

Das Stadtparlament in Leipzig hat in der vergangenen Woche beschlossen, dort ab Herbst einen Hauptamtlichen einzustellen, der ausschließlich für das Thema Fußverkehr zuständig sein wird.

 

Zu der Frage des Bezv. Steinborn, welche Rechte dieser Rat hätte, führt BezStR Machulik aus, dass er eher ein beratendes Gremium wäre, so wie es der FahrRat ist. Der FahrRat hat den Vorteil, dass auch das Straßen- und Grünflächenamt sowie die Straßenverkehrsbehörde an den Beratungen teilnehmen. So können Vorschläge des FahrRates direkt aufgegriffen und geprüft werden. Der FahrRat hat keine Entscheidungsbefugnis.

Die Möglichkeit einer direkten Einflussnahme besteht für einen solchen Rat derzeit in Berlin nicht.

 

Bezv. Theis bringt die prinzipielle Sympathie seiner Fraktion für diesen Antrag zum Ausdruck. Es besteht jedoch die Auffassung, dass die einzelnen Verkehre stärker miteinander verbunden werden sollten und ein Interessenausgleich vorteilhaft wäre.

Aus diesem Grund würde es die Fraktion der CDU befürworten, wenn man dem FahrRat zusätzlich die Aufgaben eines FußgängerRates übertragen würde. Der FahrRat müsste dann entsprechend umbenannt werden.

Die Fraktion der CDU würde ggf. einen Änderungsantrag einbringen.

 

Im Namen der Fraktion der FDP spricht sich Bezv. Beckmann für die Annahme des Antrages der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen aus.

Eine Zusammenlegung der Räte bzw. Ergänzung des FahrRates hält er für problematisch, weil dann die Konflikte vorher ausgetragen werden.

 

Bezv. Bittroff stellt dar, ein Rat soll nicht nur eine Interessenvertretung sein, sondern eher das Ziel verfolgen, Maßnahmen zu ergreifen bzw. vorzuschlagen, die eine Problemlösung beinhalten. Daher würde sich die Fraktion der SPD eher den Ausführungen des Bezv. Theis anschließen, hat aber noch erheblichen Beratungsbedarf. Aus diesem Grund beantragt Bezv. Bittroff die Vertagung, eventuell bis nach der nächsten Sitzung des FahrRates.

 

In der weiteren Debatte, an der sich BezStR Machulik, die Bezirksverordneten Sonnenberg-Westeson, Schulz, Steinborn, Theis und Beckmann sowie Bgd. Eichentopf beteiligen, wird die Frage aufgeworfen, wie der FahrRat und die darin mitwirkenden Interessenverbände dazu stehen, einen weiteren Rat zu bilden bzw. ob der FahrRat eine Ergänzung seines Aufgabengebietes befürworten würde.

 

BezStR Machulik sagt zu, der Bitte des Bezv. Sonnenberg-Westeson nachzukommen und sich an den Fuß e. V. zu wenden, um nachzufragen, ob dieser einen Vertreter in einen künftigen Rat entsenden würde. Des Weiteren wird BezStR Machulik in der nächsten Sitzung des FahrRates die hier besprochene Thematik vorstellen und ein Meinungsbild erfragen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, den Antrag zu vertagen.

Die erneute Beratung soll erst nach der Tagung des FahrRates erfolgen.

 

 

Die Sitzung wird von 18:30 bis 18:36 Uhr unterbrochen.


 
 

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