Auszug - Geschäftliches  

 
 
Öffentliche konstituierende Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: gewählt
Datum: Do, 08.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:14 Anlass: konstituierenden
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Sonnenberg-Westeson beantragt für die Fraktion der GAL zur ersten Arbeitssitzung im Januar, dass der Aufgabenbereich des Ausschusses für Bildung und Kultur vorgestellt wird und auf welchen rechtlichen Grundlagen man sich bewegt. Außerdem sollte es eine kurze Einführung der Punkte geben, die aus dem Haushaltsrecht für diesen Ausschuss wichtig sind, welche Grundlagen benötigt werden, damit sozusagen eine Qualifizierung für alle Mitglieder möglich ist.

 

Weiterhin beantragt seine Fraktion, dass in der ersten Arbeitssitzung die Beantwortung der Anfrage zur Volkshochschule und Musikschule aus der letzten BVV auf die Tagesordnung gesetzt wird und BzStR Hanke gebeten wird, seine Antwort mit dem Zahlenmaterial den Mitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wird, weil insbesondere die Bürgerdeputierten noch nicht die Möglichkeit hatten, die Antwort des Bezirksstadtrates zu hören.

 

Bezv. Haß unterstützt das Anliegen des Bezv. Sonnenberg-Westeson zu dieser Anfrage, da die Fertigung eines Wortprotokolls zu diesem Punkt in der BVV durch das BVV-Büro aus technischen Gründen nicht möglich ist. Auch die SPD-Fraktion hat eine Reihe von Themen, die sie im Ausschuss für Bildung und Kultur besprochen haben möchte, wird diese jedoch dem Vorsitzenden schriftlich zukommen lassen, damit sie im Laufe des ersten Halbjahres besprochen werden können.

 

Die Frage des Bezv. A. Meißner, ob die GAL-Fraktion den ersten Teil ihres Antrages bezüglich der rechtlichen Grundlagen in jedem Ausschuss stellen möchte, wird von Bezv. Sonnenberg-Westeson bejaht.

 

Bezv. A. Meißner ist der Auffassung, dass es sicherlich sinnvoll ist, wenn sich die Ämter bezüglich ihrer Zuständigkeiten in jedem Ausschuss vorstellen.

 

Aber die grundsätzlichen Fragen der rechtlichen Voraussetzungen und der haushaltstechnischen Dinge sollte wohl nicht den einzelnen Ausschussvorsitzenden zugemutet werden und jeweils eine Stunde in Anspruch nehmen. Er schlägt daher vor, dass dies in einer zentralen Veranstaltung für die Bezirksverordneten stattfinden kann. Es müsste ein Referent dazugeladen werden. Bezv. A. Meißner weist daraufhin, dass bei allen Parteien entsprechende Seminare zu diesem Thema gehalten werden, um angehende Bezirksverordnete sachkundig zu machen.
 

Bezv. Sonnenberg-Westeson erläutert, dass er eine verkürzte Darstellung der rechtlichen Grundlagen wünscht und auch nur die fachbezogenen Bereiche des Haushalts dargestellt haben möchte. Von daher wird es von der GAL-Fraktion für sinnvoll erachtet, diese kleinen Ausschnitte in den Ausschüssen vorzustellen. Dies ist seines Erachtens auch nicht die Aufgabe des Vorsitzenden, sondern es gibt auch die Möglichkeit, einen Referenten zu finden, der kurz darüber berichten kann.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass für diese Frage sicherlich eine Lösung gefunden wird. Allerdings können im Ausschuss nicht grundsätzliche Dinge über die Rechte und Pflichten eines Bezirksverordneten besprochen werden. Die Verwaltung muss natürlich Auskunft erteilen, aber was jeder Bezirksverordnete machen kann oder nicht muss er selbst entscheiden.

 

Im Vorfeld hat er als Vorsitzender mit BzStR Hanke das Gespräch geführt und er hat mündlich mitgeteilt, dass er durchaus bereit ist, im Januar bestimmte Dinge vorzustellen.

 

Bezv. Domer bittet generell darum, dass die Unterlagen, die jeweils für die Sitzungen des Ausschusses relevant sind, zeitnah vor den Sitzungen zugesendet werden. Aus Erfahrung im Ausschuss für Stadtentwicklung gab es oft Tischvorlagen und da ist es bei wesentlichen Abstimmungen schwierig, kurzfristig zu entscheiden.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass hier die Geschäftsordnung eigentlich eine eindeutige Regelung vorsieht. Die Einladung muss 10 Tage vor Sitzungsbeginn zugesendet werden und diese Unterlagen sollten natürlich in der Regel nicht als Tischvorlage kommen, was allerdings aus Zeitgründen in der Vergangenheit nicht immer einzuhalten war.


 
 

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