Auszug - Bezirksmittel und Unterstützung nur für verfassungstreue Organisationen leisten (Antrag der Fraktion der FDP vom 14.03.2011) - überwiesen in der 47. BVV-Sitzung am 23.03.2011
Bezv. Beckmann begründet den Antrag und bittet um Zustimmung. Bezv. Mross ist irritiert über den Inhalt des Antrages, da Ihres Erachtens alle Arten von Zuwendungen entsprechenden Auflagen unterliegen und nicht davon auszugehen ist, dass diese gegen die deutsche Grundordnung verstoßen. Ferner führt sie aus, dass sie diese Form der sogen. „Gesinnungsprüfung“ für sehr befremdlich hält. Es wird daher seitens der Fraktion der SPD keine Zustimmung möglich sein. Bezv. Höhne spricht sich ebenfalls gegen eine Zustimmung zum Antrag aus, da ihres Erachtens auch kein Praxisbezug erkennbar ist. Die Denkweise, den Antragstellern zu unterstellen, dass sie sich gegen die deutsche Grundordnung wenden und daraus eine Ableitung auf Rechtsextremismus zu schließen, wird für fragwürdig gehalten. Bezv. Koza dementiert die Ausführungen der Vorrednerinnen und gibt als Anregung auf den Weg, dass die Abfrage von „Verfassungsfeindlichkeit“ und „Rechtsextremismus“ wichtige Themen sind, die gerade bei der Förderung von Trägern Berücksichtigung finden müssen. Bezv. Mross und Kessling hinterfragen den Sinn und Zweck von derartigen schriftlichen Erklärungen. Im Bereich der Zuwendungen von Sondermitteln und deren Bewilligung wird die Abfrage an die Antragsteller für überflüssig gehalten. Der zusätzliche Bürokratieaufbau ist nicht gewollt und überflüssig. Bezv. Noelte stimmt den Ausführungen zu.
Die Abstimmung ergibt sich wie folgt:
Zustimmung : 5 Bezv. der Fraktion der CDU und 1 Bezv. Fraktion der FDP Ablehnung: 4 Bezv. der Fraktion der SPD, 1 Bezv. der Fraktion der GAL und
Die Stimmverteilung führt zu einer „Patt-Situation“, so dass der Antrag abzulehnen ist. |
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