Wer der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen ist
Der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter), Sargon Lang, ist von Beruf Sozialarbeiter. Er verfügt über einen Masterabschluss im Studiengang Sozialmanagement und über die Ausbildung zum Sachverständigen für barrierefreies Bauen.
Welche Aufgaben der Beauftragte hat
Auf Grundlage von § 29 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) berät der Beauftragte das Bezirksamt Spandau, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben des Bezirks zu wahren. Dabei handelt es sich häufig um Bauvorhaben, zum Beispiel die Sanierung von Gebäuden, Straßen und Grünanlagen. Hierzu prüft der Beauftragte die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit und spricht Empfehlungen aus.
Als Ombudsstelle vermittelt der Beauftragte zwischen Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf der einen Seite und öffentlichen Stellen als den Entscheiderinnen und Entscheidern auf der anderen Seite.
Der Beauftragte ist Ansprechpartner für alle Organisationen, die sich mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und von älteren Menschen befassen. Zu diesen Organisationen gehören unter anderem Vereine, Trägerinnen und Träger von Hilfsangeboten, Planerinnen und Planer sowie wissenschaftliche Einrichtungen.
Spandauerinnen und Spandauer können sich bei Problemen im Zusammenhang mit Behinderung, Alter und Pflege an den Beauftragten wenden und erhalten Hinweise auf die für sie zuständigen Stellen. Wenn keine andere zuständige Stelle vorhanden ist, übernimmt der Beauftragte die weitere Beratung und Unterstützung.
Als Vertreter der Landeskonferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen für die Bereiche Bauen und Verkehr setzt sich der Beauftragte auch auf der Landesebene für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Zusammen mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen gibt der Beauftragte Stellungnahmen gegenüber dem Senat ab, zum Beispiel zur Bauordnung und zum Mobilitätsgesetz.