Straßenunterhaltung und -aufsicht

Straßenbaustelle mit schweren Baufahrzeugen

Die Mitarbeiter/innen der Gruppe Straßenunterhaltung und -aufsicht des Fachbereichs Tiefbau sind für die Unterhaltung und Erneuerung der öffentlichen Straßen im Verwaltungsbezirk Spandau zuständig.

Die öffentlichen Straßen sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.

  • Die Bezirksingenieur/innen stellen u.a. Ausschreibungsunterlagen aus, berechnet Kosten, übernimmt die technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote. Sie überwachen als Bauleiter/innen den Straßenbau, rechnen ab und übernehmen die Kooridinierung mit anderen Verwaltungen.
  • Die Techniker/innen arbeiten bei der Bauleitung mit. Sie führen u.a. Bautagebücher, fertigen Pflasterprotokolle und überwachen die Gewährleistung.
  • Die Straßenbegeher/innen kontrollieren den baulichen Zustand der Straßen im Verwaltungsbezirk Spandau. Sie stellen Schäden fest, melden und kontrollieren die Schadensbeseitigung.

Im Rahmen der Straßenaufsicht wacht das Straßen- und Grünflächenamt als Ordnungsbehörde über die Belange der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie über die Einhaltung der straßenrechtlichen Vorschriften auf öffentlichen Straßen, insbesondere in Fällen der Straßenlandsondernutzung für verkehrsfremde Zwecke (Bearbeitung von Sondernutzungen für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung sowie Zustimmung zur Verlegung neuer bzw. zur Änderung vorhandener Telekommunikationslinien nach § 68 TKG).

Die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets Verkehrsangelegenheiten/Lagerplatz sind u.a. für die Aufstellung, Wartung und Instandsetzung von Verkehrszeichen und Straßenbenennungsschildern zuständig. Sie erarbeiten bezirkliche Verkehrskonzepte (z.B. Fahrradverkehr, Schulwegsicherung und Verkehrsberuhigung) und betreuen die Parkraumbewirtschaftung.

Stempel mit der Beschriftung "genehmigt"

Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten

Die Überquerung von nicht befahrbaren Straßenbestandteilen (z.B. Gehwege, Grünstreifen) mit Kraftfahrzeugen ist nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) zugelassen. Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten

Winterdienst (Schneeräumfahrzeug)

Winterliche Gehwegreinigung

Um Schäden an Gehwegen und der darunter liegenden Versorgungsleitungen zu vermeiden, dürfen bestimmte Gehwege nicht zum Zwecke der winterlichen Reinigung mit Fahrzeugen befahren werden. Winterliche Gehwegreinigung

Fotolia_49822286_Subscription_Monthly_XL.jpg

Schlaglochmelder

Wir rufen alle Verkehrsteilnehmer auf, ihnen bekannte Straßenschäden hier zu melden, um zu einer Verbesserung der Straßenzustände beizutragen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Schlaglochmelder