Aufgrabeverbot

Verkehrszeichen, Helm und Pylon

Aufgrabeverbot für Straßen, Geh- und Radwege

Seit dem 01.01.2014 besteht in Berlin wieder ein Aufgrabeverbot. Gerade frisch fertiggestellte Fahrbahnen und Seitenstreifen dürfen 5 Jahre lang nicht erneut aufgegraben werden, Rad- und Fußwege 3 Jahre lang nicht. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen. Eine bessere Abstimmung und Koordination aller Beteiligten soll so erreicht und die verkehrlichen Auswirkungen der Baumaßnahmen möglichst gering gehalten werden.

Tabelle und Karte Aufgabeverbote in Berlin sowie weitere Informationen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Aufgrabeverbot

Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Tiefbau

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