Die Zweite SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin ist mit Wirkung vom 12.02.2023 ausgelaufen.
Eine Isolationspflicht bei positiver Testung auf SARS-CoV-2 besteht somit nicht mehr.
Bitte beachten Sie eigenverantwortlich weiterhin die folgenden Schutzmaßnahmen:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/
Sollten Sie symptomatisch erkranken, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 bzw. in Notfällen an den Rettungsdienst unter 112.
Ein positiver Antigen-Nachweis in einer Teststelle oder ein positiver PCR-Nachweis begründet eine Arbeitsabwesenheit nicht mehr. Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis.