Gemäß Infektionsschutzgesetz und Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes gelten bis zum 7. April 2023 bundesweit Vorgaben für Personen, die aus einem ausländischen Virusvariantengebiet einreisen sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen
In Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Dialyseeinrichtungen sowie in Pflegeheimen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Kranke und ältere Menschen unterliegen einem besonderen Risiko, bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Die Besuchsrechte in Kliniken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind daher Hygienemaßnahmen unterworfen.
Die Testpflicht entfällt zum 1. März 2023. Weiterhin gilt bis 7. April eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.
Einreisen aus Virusvariantengebieten: Häusliche Quarantäne und Testpflichten
Gebiete, in denen besorgniserregende SARS-CoV-2-Mutationen verbreitet auftreten oder aufzutreten drohen, die noch nicht oder nicht mehr flächig in der Bundesrepublik vorhanden sind, werden als „Virusvariantengebiete“ eingestuft. Eine Liste der ausländischen Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“ aufgehalten haben, müssen zur Einreise einen aktuellen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dabei kann es sich um einen PCR- oder Antigen-Schnelltest handeln. Weiterhin gelten für Einreisende aus sonstigen Virusvariantengebieten umfangreichere Vorgaben: Betroffene müssen einen negativen Corona-PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist und sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Eine Ausnahme von dieser Pflicht gilt nur für vollständig geimpfte Personen, die mit einem gegen die jeweilige Virusvariante hinreichend wirksamen Impfstoff immunisiert wurden.
Ausführliche Informationen zu Einreisen finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.