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Einfach Testen
Hier sind alle Informationen zur Teststrategie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und zum Einsatz von Antigen-Schnelltests versammelt. Weitere Informationen
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Auf dieser Seite finden Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulpersonal aktuelle Informationen zu Fragen der Öffnung, Lehr- und Betreuungsbedingungen in den Berliner Schulen unter Corona-Bedingungen.
Es gilt grundsätzlich die Präsenzpflicht.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen können sich in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis 10. Februar 2023 schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zum 28. April 2023 – ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Bis zur Vorlage der schriftlichen Einwilligung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht an den freiwilligen Testungen teil.
Es gilt keine 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern).
Ferner gilt auch keine landesweite Maskenpflicht an den Schulen. Selbstverständlich kann allerdings weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.
(Stand: 2. Februar 2023)
Nein, es gibt keine Testpflicht. Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen tätige Personen können sich aber in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.
(Stand: 14. Februar 2023)
Sofern eine Schülerin/ein Schüler ein positives Testergebnis im Rahmen der freiwilligen Testung in der Schule hat, kann sie/er auf Grund der rechtlich geltenden Regelungen auch weiterhin am Unterricht teilnehmen, sofern er/sie keinerlei Symptome zeigt. Die Isolationspflicht ist generell aufgehoben.
Im Interesse einer grundsätzlich erforderlichen und nicht nur im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehenden gegenseitige Fürsorge, sind Schülerinnen, Schüler und Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen gebeten, sich ggf. nach ärztlicher Beratung zu Hause zu erholen und erst nach der Genesung wieder in die Schule zu kommen.
(Stand: 16. Januar 2023)
Die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung der Räume ist wichtig, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird und Aerosole entfernt werden. Die Virenlast wird somit im Raum gesenkt.
Wenn baulich kein ausreichendes Lüften über Fenster möglich ist, sind Luftreinigungsgeräte eine sinnvolle Ergänzung. CO~2~-Messgeräte unterstützen beim Lüften über Fenster und stellen eine weitere sinnvolle Ergänzung dar.
Der beste Austausch der Innenraumluft findet bei regelmäßiger Querlüftung statt. Regelmäßige Stoßlüftung ermöglicht einen guten Austausch der Innenraumluft. Dauerhafte Kipplüftung unterstützt den Luftaustausch, ist aber nicht ausreichend. Regelmäßige Stoßlüftung bleibt unentbehrlich.
Unabhängig von der Lüftweise gilt:Regelmäßiges Lüften bleibt die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem Klassenraum zu entfernen.
(1. Februar 2023)
Nein, es gibt keine Testpflicht. Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen tätige Personen können sich aber in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kann nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes eine Testpflicht in den Schulen anordnen, wenn dies zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur erforderlich ist.
(4. Oktober 2022)
Grundsätzlich gilt die Präsenzpflicht. Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler,
(17. August 2022)
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