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Einfach Testen
Hier sind alle Informationen zur Teststrategie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und zum Einsatz von Antigen-Schnelltests versammelt. Einfach Testen
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Auf dieser Seite finden Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulpersonal aktuelle Informationen zu Fragen der Öffnung, Lehr- und Betreuungsbedingungen in den Berliner Schulen unter Corona-Bedingungen.
Bei Fragen zum Schulbetrieb informieren Sie sich bitte zuerst auf dieser Seite. Sollten Sie dann noch Fragen haben, können Sie wochentags zwischen 9 und 13 Uhr unsere Schulhotline erreichen. Am 27. Mai ist die Schulhotline nicht besetzt.
Es gilt die Präsenzpflicht. Seit dem 6. Juni können sich in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zum Schuljahresende -, ob ihr/-e Kind/-er an den freiwilligen Testungen teilnimmt/teilnehmen.
(7. Juni 2022)
Berlins Schülerinnen und Schüler stehen bedingt durch die Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Aktuelle Änderungen für die Jahrgänge 9 und 10 an Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sollen mehr Raum für Unterricht geben und zugleich ermöglichen, trotz der angespannten Lernsituation den mittleren Schulabschluss, die erweiterte Berufsbildungsreife, die Berufsbildungsreife, den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss oder den berufsorientierenden Abschluss zu erlangen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Informationsschreiben.
(22. Februar 2022)
PDF-Dokument (109.9 kB) - Stand: 22. Februar 2022
PDF-Dokument (99.0 kB) - Stand: 22. Februar 2022
Berlins Schülerinnen und Schüler stehen bedingt durch die Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Die aktuellen Änderungen im Bildungsgang der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) sollen mehr Raum für Unterricht geben und zugleich ermöglichen, trotz der angespannten Lernsituation den mittleren Schulabschluss und die erweiterte Berufsbildungsreife zu erlangen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Informationsschreiben.
PDF-Dokument (74.4 kB)
Berliner Schülerinnen und Schüler, die sich in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe beziehungsweise in Bildungsgängen der Beruflichen Schulen befinden, sollen durch die Auswirkungen der Pandemie auf den Schulbetrieb keine Nachteile beim Abitur oder bei ihren beruflichen Abschlussprüfungen entstehen.
Aus diesem Grund sind im Schuljahr 2021/22 folgende zusätzliche Wiederholungs- und Rücktrittsrechte vorgesehen:
Wiederholungsrecht(1. März 2022)
Die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung der Räume ist wichtig, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird und Aerosole entfernt werden. Die Virenlast wird somit im Raum gesenkt.
Wenn baulich kein ausreichendes Lüften über Fenster möglich ist, sind Luftreinigungsgeräte eine sinnvolle Ergänzung. CO~2~-Messgeräte unterstützen beim Lüften über Fenster und stellen eine weitere sinnvolle Ergänzung dar.
Der beste Austausch der Innenraumluft findet bei regelmäßiger Querlüftung statt. Regelmäßige Stoßlüftung ermöglicht einen guten Austausch der Innenraumluft. Dauerhafte Kipplüftung unterstützt den Luftaustausch, ist aber nicht ausreichend. Regelmäßige Stoßlüftung bleibt unentbehrlich.
Unabhängig von der Lüftweise gilt:Regelmäßiges Lüften bleibt die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem Klassenraum zu entfernen.
(Stand: 21. April 2022)
Die Ferienschule findet in allen Schulferien statt und ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, um entstandene Lernrückstände abzubauen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Das Angebot ist offen für:
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 2 bis 8PDF-Dokument (120.7 kB) - Stand: 28. Februar 2022
Die Ferienschule unterstützt Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren vorrangig aus den IBA- und Willkommensklassen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) sowie bei der Planung der beruflichen Zukunft.
VorteileIn der Ferienschule werden Lerninhalte vertieft, Sprachkenntnisse verbessert und intensiv der Bildungsabschluss vorbereitet.
Wenn Sie an dem Angebot teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig und leserlich aus und senden Sie es bitte per E-Mail an Ihre Klassenleitung oder direkt an die Koordinatoren.
Der Nachweis der Schülereigenschaft und der damit einhergehenden regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt insbesondere durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises als erbracht; dies ist während der Ferien nicht der Fall.
(31. März 2022)
Bis einschließlich 3. Juni werden in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen an zwei Tagen in der Woche verbindlich getestet. Auf Wunsch wird am Freitag ein weiterer Test ausgehändigt, um sich vor Unterrichtsbeginn in der folgenden Woche zusätzlich testen zu können.
Personen, die an der Schule tätig und geimpft oder genesen sind, dürfen sich auch Zuhause und ohne Aufsicht testen. Sie müssen in diesem Fall das negative Testergebnis schriftlich oder elektronisch gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter bestätigen.
Es bleibt weiterhin bei der Regelung, dass sich Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, unter Aufsicht in der Schule oder in einer Teststelle testen müssen. Für diese Gruppe der Beschäftigten ändert sich also grundsätzlich nichts, da die „3G-Regel am Arbeitsplatz“, die bisher galt, genau dasselbe Verfahren vorsah: Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen waren, mussten sich täglich unter Aufsicht in der Schule testen oder eine Testbescheinigung aus einer Teststelle vorlegen. Diese Regelung bleibt für diese Personen weiterhin erhalten mit der Erleichterung, dass die Testung nur noch zweimal wöchentlich stattfinden muss.
(4. Mai 2022)
Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko führen kann, können weiterhin auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit werden. Das besondere gesundheitliche Risiko muss nach wie vor mittels einer besonders begründeten ärztlichen Bescheinigung (sogenanntes qualifiziertes Attest) nachgewiesen werden. Die Entscheidung über die Ausnahme trifft die Schulleitung.
Zudem kann eine Ausnahme von der Präsenzpflicht für diejenigen Schülerinnen und Schüler erteilt werden, die mit einer Person, für die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ein besonderes gesundheitliches Risiko im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, im selben Haushalt leben. Sofern die Person, die zur Risikogruppe gehört, nicht geimpft ist, muss zusätzlich zum besonderen gesundheitlichen Risiko eine Kontraindikation für eine Impfung vorliegen. Sofern die Person, die zur Risikogruppe gehört, geimpft ist, muss dargelegt werden, dass das besondere gesundheitliche Risiko für sie trotz vorliegender Impfung besteht. Die Vorlage eines qualifizierten Attestes, welches das Vorliegen dieser Voraussetzungen begründet, ist erforderlich. Die Schulleitung trifft die Entscheidung, ob eine Ausnahme von der Präsenzpflicht erteilt wird.
(21. April 2022)
In allen schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) steht Schülerinnen und Schülern, Eltern, Sorgeberechtigten und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Inklusionspädagogik zur Verfügung. Dieses Team berät auch zum Umgang mit dem pädagogischen Alltag unter Pandemie-Bedingungen.
Folgende Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung durch die SIBUZ mit dem Fokus auf die Pandemie bestehen:
(1. November 2021)
PDF-Dokument (1.4 MB)
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