Informationen zum Schulbetrieb

Schuhe auf kreidebemalten Boden

Auf dieser Seite finden Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulpersonal aktuelle Informationen zu Fragen der Öffnung, Lehr- und Betreuungsbedingungen in den Berliner Schulen unter Corona-Bedingungen.

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler

  • Wie erfolgt der Schulbetrieb im Schuljahr 2022/2023?

    Es gilt grundsätzlich die Präsenzpflicht.

    Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen können sich in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.

    Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis 10. Februar 2023 schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zum 28. April 2023 – ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Bis zur Vorlage der schriftlichen Einwilligung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht an den freiwilligen Testungen teil.

    Es gilt keine 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern).
    Ferner gilt auch keine landesweite Maskenpflicht an den Schulen. Selbstverständlich kann allerdings weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.

    (Stand: 2. Februar 2023)

  • Gibt es eine Testpflicht für an der Schule Beschäftigte?

    Nein, es gibt keine Testpflicht. Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen tätige Personen können sich aber in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.

    (Stand: 14. Februar 2023)

  • Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

    Sofern eine Schülerin/ein Schüler ein positives Testergebnis im Rahmen der freiwilligen Testung in der Schule hat, kann sie/er auf Grund der rechtlich geltenden Regelungen auch weiterhin am Unterricht teilnehmen, sofern er/sie keinerlei Symptome zeigt. Die Isolationspflicht ist generell aufgehoben.

    Im Interesse einer grundsätzlich erforderlichen und nicht nur im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehenden gegenseitige Fürsorge, sind Schülerinnen, Schüler und Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen gebeten, sich ggf. nach ärztlicher Beratung zu Hause zu erholen und erst nach der Genesung wieder in die Schule zu kommen.

    (Stand: 16. Januar 2023)

  • Wie soll in den Berliner Schulen gelüftet werden?

    Die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung der Räume ist wichtig, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird und Aerosole entfernt werden. Die Virenlast wird somit im Raum gesenkt.

    Wenn baulich kein ausreichendes Lüften über Fenster möglich ist, sind Luftreinigungsgeräte eine sinnvolle Ergänzung. CO~2~-Messgeräte unterstützen beim Lüften über Fenster und stellen eine weitere sinnvolle Ergänzung dar.

    Der beste Austausch der Innenraumluft findet bei regelmäßiger Querlüftung statt. Regelmäßige Stoßlüftung ermöglicht einen guten Austausch der Innenraumluft. Dauerhafte Kipplüftung unterstützt den Luftaustausch, ist aber nicht ausreichend. Regelmäßige Stoßlüftung bleibt unentbehrlich.

    Unabhängig von der Lüftweise gilt:
    1. Durch regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung (jeweils 3 ‒ 5 Minuten) der Räume wird die Innenraumluft ausgetauscht und die Virenlast im Raum reduziert.
    2. Auch beim Verwenden von Luftreinigungsgeräten sollte die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung beibehalten werden, um den Raum mit Sauerstoff zu versorgen.
    3. Trotz geringer CO~2~-Werte sollte die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung beibehalten werden, damit ein Austausch der Raumluft stattfinden kann.

    Regelmäßiges Lüften bleibt die effektivste Methode, um virushaltige Aerosole aus dem Klassenraum zu entfernen.

    (1. Februar 2023)

Informationen für Schulen und Schulpersonal

  • Gibt es eine Testpflicht für an der Schule Beschäftigte?

    Nein, es gibt keine Testpflicht. Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen tätige Personen können sich aber in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.

    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kann nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes eine Testpflicht in den Schulen anordnen, wenn dies zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur erforderlich ist.

    (4. Oktober 2022)

  • Können weiterhin Ausnahmen von der Präsenzpflicht beantragt werden?

    Grundsätzlich gilt die Präsenzpflicht. Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler,

    • die an einer Grunderkrankung leiden, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko für die Schülerin oder den Schüler führen kann. Diese können aufgrund einer besonders begründeten ärztlichen Bescheinigung (sogenanntes qualifiziertes Attest) durch die Schulleitung von der Präsenzpflicht befreit werden, sie werden dann pandemiebedingt ausschließlich zu Hause beschult.
    • die mit einer Person, für die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ein besonderes gesundheitliches Risiko im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, im selben Haushalt leben. Sofern die Person, die zur Risikogruppe gehört, nicht geimpft ist, muss zusätzlich zum besonderen gesundheitlichen Risiko eine Kontraindikation für eine Impfung vorliegen. Hier finden Sie Informationen des Robert Koch-Instituts zur Kontraindikation einer Impfung. Sofern die Person, die zur Risikogruppe gehört, geimpft ist, muss dargelegt werden, dass das besondere gesundheitliche Risiko für sie trotz vorliegender Impfung be-steht. Die Vorlage eines qualifizierten Attestes, welches das Vorliegen dieser Voraussetzungen begründet, ist erforderlich. Die Schulleitung trifft die Entscheidung, ob eine Ausnahme von der Präsenzpflicht erteilt wird. Sofern eine Ausnahme erteilt wird, wird die Schülerin/der Schüler pandemiebedingt ausschließlich zu Hause beschult.

    (17. August 2022)

Dokumente

  • Lüftweisen und Lüftrhythmen in der Schule

    PDF-Dokument (356.1 kB)

Schnelltest Teaser

Einfach Testen

Hier sind alle Informationen zur Teststrategie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und zum Einsatz von Antigen-Schnelltests versammelt. Weitere Informationen

Ansicht von Schulschreiben

Briefe an Schulen

Auf dieser Seite finden Sie die Briefe an die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit Vorgaben und Hinweisen zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen. Weitere Informationen

Berlinkarte mit Bezirken

SIBUZ

In allen Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen

Scheerenschnitt Familie

Informationen zu Jugendhilfe und Familienförderung

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zum Umgang mit der Corona-Pandemie für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Berlin, um Kinder, Jugendliche und Familien im Alltag bestmöglich zu unterstützen. Weitere Informationen

Kinderspielzeug auf Boden

Informationen zu Kitas und Kindertagespflege

Auf dieser Seite finden Eltern und Fachkräfte aktuelle Informationen zu Fragen der Öffnung und Betreuung der Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflege unter Corona-Bedingungen. Weitere Informationen

Abbildung von Infografik

Grafiken und Medien für Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe

Auf dieser Seite finden Sie grafische Anleitungen und Medien für Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe im Kontext der Corona-Pandemie. Weitere Informationen