1. Fachbereich Bürgeramt
Im Fachbereich konnten mehrere Stellen nachbesetzt werden.
Seit dem 01.01.2026 ist eine Mitarbeiterin in die Funktion der Filial- bzw. Gruppenleitung am Standort Bürgeramt Pankow eingewiesen.
Zwei Sachbearbeiterstellen mit Allzuständigkeit und erweiterter fachlicher sowie organisatorischer Entscheidungsbefugnis sind ebenfalls seit dem 01.01.2026 besetzt. Eine Dienstkraft wechselt aus dieser Funktion zum 01.04.2026 in einen anderen Bezirk; eine Nachrückerin ist bereits ausgewählt und wird zum 01.04.2026 eingewiesen.
Die Auswahlverfahren für weitere Stellen „Sachbearbeitung im Bürgeramt mit Allzuständigkeit“ laufen weiter; die zweite Tranche befindet sich im Auswahlverfahren. Die Einstellungen im Backoffice, insbesondere in der Arbeitsgruppe Parkraumbewirtschaftung, sind abgeschlossen, ebenso die Einarbeitung.
Für den künftigen fünften Standort sind die fachlichen Vorbereitungen seitens des Fachbereichs abgeschlossen. Der Standort steht nun zur Entscheidung im Hauptausschuss. Aus Sicht des Fachbereichs und des Amtes sollte mit Blick auf den weiterhin wachsenden Bezirk sowie die weiterhin bestehende Unterversorgung an Mitarbeitenden je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Bürgerämtern an der Einrichtung des Standortes unbedingt festgehalten werden. Für den Standort vorgesehene Stellen werden durch die anderen Bezirke erst abgegeben, wenn der Standort eröffnet. Eine Eröffnung muss dann mit Bestandspersonal überbrückt werden.
Die Abstimmungen mit dem Wahlamt zur personellen und räumlichen Unterstützung sind abgeschlossen. Insgesamt unterstützen sechs Mitarbeitende das Wahlamt; zudem stellt das Bürgeramt Pankow fünf Räume zur Verfügung. Hierdurch wird es am Standort Pankow zu Einschränkungen bei der Terminverfügbarkeit und im Terminangebot kommen. Eine Schließung des Bürgeramtes ist derzeit nicht beabsichtigt, kann jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Die Bearbeitungsstände im Backoffice haben sich deutlich verbessert und liegen innerhalb der vorgegebenen Parameter. Die Bearbeitungszeiten bewegen sich überwiegend zwischen tagfertiger Erledigung und bis zu sieben Tagen. Eine Ausnahme bildet das Anliegen „Klärung von Meldeverhältnissen“ mit derzeit rund 25 Tagen Bearbeitungszeit; dies ist insbesondere auf Abhängigkeiten von externen Antwortzeiten bei schriftlichen Nachfragen zurückzuführen.
Auch in der Arbeitsgruppe Parkraumbewirtschaftung haben sich die Bearbeitungsstände deutlich verbessert. Die Bearbeitungszeiten liegen hier überwiegend zwischen tagfertiger Erledigung und bis zu 30 Tagen.
2. Fachbereich Wohnen
Zum 01.03.2026 wird die Organisationsverfügung zur Überführung der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung sowie des Teilbereichs Mietpreisüberwachung aus dem Wohnungsamt in das Stadtentwicklungsamt vollzogen. Damit wird zugleich fachpolitisch unterstrichen, dass diese Aufgaben thematisch dem Politikfeld Stadtentwicklung und nicht der Sozialverwaltung zuzuordnen sind.
Wir erhoffen uns hier Synergien insbesondere zwischen der Gruppe Zweckentfremdung, dem Fachbereich Stadterneuerung (insbesondere der Gruppe Milieuschutz) sowie der Bau- und Wohnungsaufsicht. Bei den Themen Treuhänderschaft, Leerstand von Wohnungen, Mietpreisüberhöhung bzw. möbliertes Kurzzeitwohnen wird sowohl die Zusammenarbeit als auch der Datenaustausch erleichtert. Insbesondere bei dem möblierten Kurzzeitwohnen zeichnet sich nun ab, dass sowohl auf Grundlage des Sozialen Erhaltungsrechts (aufgrund der geplanten Novellierung der Ausführungsvorschrift) als auch durch neue Rechtsprechung zum Zweckentfremdungsrecht die Handlungsmöglichkeiten des Bezirks gestärkt werden. Hoffnungsvoll stimmt hierbei das Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 6 L 529/25), dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Falle einer zweckentfremdungsrechtlichen Wohnzuführungsaufforderung, einer sich anschließende Zwangsgeldfestsetzung bzw. Zwangsgeldandrohung bestätigt hat. Ein
konsequenterer Vollzug bei dem Thema Ferienwohnungen aufgrund der nun in diesem Jahr zur Umsetzung kommenden EU-Verordnung und neuen Handlungsmöglichkeiten bei Kurzzeitvermietungen ist aus einem Amt besser zu koordinieren, da beide Phänomene immer wieder im gleichen Haus vorkommen. Ziel ist ein rechtskreisübergreifendes Vorgehen gegen Missstände, die auf dem Wohnungsmarkt zu einer erheblichen Verdrängung von Mieterinnen und Mietern führen.
Im Bereich Mietpreisüberwachung befinden sich erste Fälle in vertiefter Prüfung; Wohnungsbesichtigungen haben bereits stattgefunden. Nach vorsichtiger Einschätzung bewegen sich einzelne Sachverhalte nicht nur im Ordnungswidrigkeitenbereich, sondern möglicherweise im Bereich des Straftatbestands des Mietwuchers. Entsprechende Verfahren werden nach Abschluss der Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Bis zum 31.01.2026 sind 526 Anzeigen auf Mietpreisüberhöhungen eingegangen; 384 Verfahren wurden abgeschlossen. Ein Abschluss durch Bußgeldbescheid oder Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgte bislang nicht. Einstellungen erfolgten überwiegend mangels Mitwirkung oder aus Rechtsgründen.
Im Bereich Wohngeld ist die statistische Bearbeitungszeit infolge des verstärkten Abbaus von Altfällen von neun auf zwölf Wochen gestiegen.
Im Bereich WBS konnte die Bearbeitungszeit 2025 erstmals stabil bei vier Wochen gehalten werden. Aufgrund personeller Abgänge (altersbedingtes Ausscheiden, Bezirkswechsel, interner Wechsel) verliert die Arbeitsgruppe aktuell rund 50 Prozent ihres Personals. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeiten ist daher absehbar. Nachbesetzungen sind zum 01.03.2026 sowie voraussichtlich zum 01.05.2026 vorgesehen; eine weitere Stelle befindet sich im laufenden Auswahlverfahren.
3. Fachbereich Standesamt
Im Standesamt führen anhaltende und wiederkehrende krankheitsbedingte Ausfälle zu einer dauerhaft hohen, stark termingebundenen Mehrbelastung der Dienstkräfte, die sich zunehmend in einer strukturellen Überlastung manifestiert.
Interne Steuerungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden fortlaufend geprüft, stoßen jedoch an ihre Grenzen. Nach dem – von SenFin bislang nicht formal abgenommenen, jedoch bekannten – Personalprognosemodell wären 37,6 VZÄ erforderlich. Dem stehen nach dem aktuellen Stellenplan 2024/2025 lediglich 32 Stellen gegenüber. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Fehlbedarf von 5,6 VZÄ bzw. rund 15 Prozent – bei einem weiterhin wachsenden Bezirk.
Eine Einschränkung des Leistungsangebots im Standesamt soll nach Möglichkeit vermieden werden. Vorsorglich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine temporäre Leistungseinschränkung – wie sie in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde – im Falle einer weiteren personellen Verschärfung nicht ausgeschlossen werden kann.
4. Fachbereich Wahlen
Zum Themenfeld Wahlen erfolgt eine eigenständige Berichterstattung des Fachbereichs im Rahmen des gesonderten Tagesordnungspunktes.
5. Lenkungskreis Bürgerdienste am 4. Februar 2026
Bericht über Stand Wahlorganisation 2026
Am 20. September 2026 wird es voraussichtlich neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen auch 2 Volksentscheide, „Berlin Autofrei“ und „Berlin Werbefrei“, geben. Die Auswertung der beiden Volksentscheide werde jeweils auf die Bezirke aufgeteilt, so dass 6 Bezirke „Berlin Autofrei“, die anderen 6 Bezirke „Berlin Werbefrei“ auswerten. Aufgrund des Mehraufwandes werden 10% mehr Wahllokale benötigt. Die Stimmzettel für die AGH-Wahl werden neu gestaltet, so dass Menschen mit Sehbinderungen ihre Stimme auch ohne fremde Hilfe abgeben können.
Die Bezirke werden gebeten, dass möglichst keine Änderungen der regionalen Bezugsdaten (insbes. Parkzonen, Straßennamen) ab März 2026 erfolgen sollen, da dies immer mit Risiken für das Wahlgebiet einherginge.
Neuer Bürgeramtsstandort Pankow und Stellenverteilung
Im Lenkungskreis Bürgerdienste konnte ich über den neusten Stand bei der Errichtung unseres Bürgeramtsstandortes in der Dietzgenstr. 125 in Niederschönhausen berichten. Hierzu bedurfte es eines Beschlusses, damit 2,45 VZÄ aus Mitte aus dem Kontingent „100 neue Stellen für die Bürgerämter“ erfolgen können. Die Umsetzung der Stellen ist zum 01.05.2026 vorgesehen.
Standesämter – Auswirkungen der geänderten Bestellungsvoraussetzungen auf die Stellenbesetzung
Die Senatsverwaltung zieht angesichts der vorgenommenen Anpassungen der Bestellungsvoraussetzungen eine positive Bilanz. Stand November 2025 läge die Stellenbesetzungsquote berlinweit bei ca. 80 . Ein Jahr zuvor sei sie noch bei 70 gelegen. U.a. habe es eine Erweiterung der zugelassenen Studiengänge gegeben und man habe es langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtert, als Standesbeamte bestellt zu werden (Voraussetzung 5-jährige Tätigkeit in einem Berliner Standesamt).
Diskutiert wird, ob die Bestellungsvoraussetzung noch erweitert werden können, z.B. für Beschäftigte mit einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II (VL II) bzw. mit einer Ausbildung zur/zum Notarfachangestellte/-fachwirte.
Sachstand Umsetzung LOG
Fr. Klement berichtete, dass mit Inkrafttreten des Langdesorganisationsgesetzes nun auch der Entwurf eines neuen Aufgabenkatalogs vorliege (von anfangs 4.500 auf 2.000 Aufgaben reduziert). Für den Bereich der Bürgerdienste sei für eine Zuständigkeitsklärung eine Reformwerkstatt geplant. Der Bereich der Zweckentfremdung und das Thema Mietpreisüberhöhung ist im Entwurf weiterhin im Bereich der Bürgerdienste vorgesehen. Ich habe angekündigt, dass der Bezirk Pankow die Gruppe Zweckentfremdung zum 01.03.2026 in das Stadtentwicklungsamt überträgt.
Sachstand Programm Digitalisierung Bürgerdienste
Die Senatsverwaltung berichtete vom ersten Go-Live der ersten Dokumentenausgabebox im Bezirk Reinickendorf, das auf großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger stieß. Der Bezirk berichtete über auch schon über einen ersten, zum Glück erfolglosen Versuch ein Fach aufzubrechen.
Das Projekt Digitalisierung der Dienstleistungen des Standesamtswesens (DigiStA) soll wieder aufgenommen werden. Hier ist die Nachnutzung des EfA-Diensts „Ehe-Online“ vorgesehen. Die europaweite Vergabe von Scangeräten für die Einführung der eSammelakte in den Standesämtern wurde angestoßen, nachdem die Finanzierung der Lizenzen geklärt werden konnte.
Im Dezember 2025 wurden alle Bezirke mit Werbeträgern zur Durchführung von Veranstaltungen der Mobilen Bürgerdienste ausgestattet (u.a. Pavillons, Kundenstopper, Roll-Ups). Reinickendorf berichtete, dass der Mobile Bürgeramtskoffer der Firma Biometrics Solutions preiswerter angeboten werde (ca. 1.500 €) als das Angebot der Bundesdruckerei. Er sei zudem leichter und weniger fehleranfällig.
Weiterhin wurde berichtet, dass die Finanzierung des Servicevertrages der Dokumentenprüfgeräte mit dem ITDZ für die Haushaltsjahre 2026/2027 Mittel im Einzelplan 27 veranschlagt wurden. Die Mittel sollen im Wege der Basiskorrektur zur Verfügung gestellt werden.
Prozess für die Mittel entsprechend der Zielvereinbarung
Der Bezirk Pankow erhält jeweils im Rahmen der Zielvereinbarung für die Standesämter einen Betrag von 45.000 € (gleicher Betrag für 2026 und 2027) und für die Bürgerämter 74.667 € (ebenfalls gleicher Betrag für 2026 und 2027).
gez. Cornelius Bechtler