1. Fachbereich Bürgeramt
Projekt neues Bürgeramt in Pankow:
Derzeit werden zwei Objekte für einen zusätzlichen Standort des neuen Bürgeramtes näher betrachtet: Ein möglicher Standort befindet sich im econopark Pankow in der Pankstraße. Ein weiterer in der Dietzgenstraße in Niederschönhausen. Ein Objekt am Karower Damm hat sich von der Fläche her als zu groß erwiesen. Die Erschließung nur mit Bus ist zudem ein weiteres Manko.
Ein Vorstandsmitglied des Bürgervereins Blankenburg hat dem Bezirksamt einen Hinweis auf ein Ladenlokal im Ortsteil Blankenburg (Krugstege/Bahnhofsstraße) gegeben, das nun ebenfalls als möglicher Standort geprüft wird.
Für den Fachbereich Bürgeramt gibt es darüber hinaus keinen neuen Sachstand.
2. Fachbereich Wohnen
Das Hinweisformular zur Anzeige einer Zweckentfremdung auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde zum 03.02.2025 deaktiviert. Onlineanzeigen können nunmehr über den sogenannten Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) abgewickelt werden. Der Weg zur Anzeige führt über die Dienstleistungsdatenbank unter https://service.berlin.de/dienstleistung/352954/.
Wie bereits im letzten Bericht mitgeteilt, können seit dem 3. Quartal 2024 Mietpreisüberhöhungen über die sogenannte Mietwucher-App angezeigt werden.
Im Bezirk Pankow sind bereits 113 Anzeigen eingegangen (Stichtag 06.02.2025). Alle Anzeigenden wurden angeschrieben und aufgefordert, durch entsprechende Nachweise und Erklärungen darzulegen, dass und ob ihr Notlage bei der Anmietung der Wohnung bewusst ausgenutzt wurden.
Die Verwaltungspraxis folgt hier der nach wie vor gültigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die sich bisher durch die hessische Rechtsprechung auch nicht geändert hat.
Die Mieterinnen und Mieter, die einen Mietwucherfall anzeigen, erhalten in einer Bestätigungs-E-Mail eine kurze Erläuterung der Rechtslage und einen Hinweis auf die kostenfreie Mieterberatung im Bezirk. Diejenigen Personen, die sich daraufhin zurückmelden und bestätigen, dass in ihrem Fall die individuelle Notlage ausgenutzt worden sei, erhalten daraufhin einen Fragebogen zugeschickt, der sich an der Vorlage der Stadt Frankfurt am Main orientiert und auf die Pankower Verhältnisse angepasst worden ist.
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main hat in eigenen Veröffentlichungen und in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher, Drucksache 20/1239, selbst darauf hingewiesen, dass die Aufgabenwahrnehmung nur mit erheblichem personellen Aufwand mög-lich ist und die Erfolge im Ergebnis sehr uneinheitlich sind. Die Stadt Frankfurt am Main fordert insoweit ausdrücklich eine notwendige Anpassung von § 5 WiStG.
Das Wohnungsamt Pankow weist darauf hin, dass die adäquate Verfolgung entsprechender Verdachtsfälle aus personellen Gründen nicht geleistet werden kann. Für diese Aufgabe stehen dem Wohnungsamt keine personellen Ressourcen zur Verfügung.
Der § 5 WiStRG stellt derzeit kein geeignetes Instrument zur Senkung überhöhter Mieten dar. In der Kommentarliteratur wird dabei auf die Stellungnahme des Bundesrats zur geplante Änderung des so genannten Mietwucherparagraphen verwiesen: „Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Bestimmung eines unangemessenen Entgelts an die Tatbestandsmerkmale „Ausnutzung eines geringeren Angebots an vergleichbaren Räumen“ geknüpften Voraussetzungen haben dazu geführt, dass nach einhelliger Meinung die Norm in der heutigen Fassung für die Praxis untauglich ist (vgl. Erbs/Kohlhaas/Lampe/Lutz WiStG § 5 Rn. 1).“
Hierzu bedarf es meiner Ansicht nach der politischen Diskussion, ob das Instrument der Mietwucher-App bei den Mieterinnen und Mietern in ihrer Notlage nicht erfüllbare Hoffnungen auf eine Unterstützung des Staates weckt, den die Verwaltung bei der bestehenden Rechtslage und Rechtsprechung nicht mal ansatzweise erfüllen kann.
Dagegen stellt die Mietpreisbremse ein wirkungsvolles Instrument dar. Diese erfordert aber wieder die Aktivität der betroffenen Mieterinnen und Mieter, die sich in vielen Fällen nicht juristisch gegen ihren Vermieter wehren wollen, da sie dadurch Repressalien befürchten.
3. Fachbereich Standesamt
Im Lenkungskreis Bürgerdienste habe ich das Thema zusätzliche Beschäftigungs-positionen (BePos) im Standesamt angesprochen, die aufgrund eines Beschlusses der AG Ressourcensteuerung den Bezirken zur Verfügung gestellt worden sind. Hier stehen im Bezirksamt Pankow unmittelbar die Besetzung an.
StS Frau Klement hatte in einem Schreiben an SenFin vom 28.10.2024 auf die zu-sätzlichen Personalbedarfe von insgesamt 48 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) durch das 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts hingewiesen. In diesem Zusammenhang wies sie auf die notwendige Verstetigung der Mittel für die bereits in der AG Ressourcensteuerung vereinbarten 24 BePos hin. Hierzu kam nun eine Rückmeldung der StS Frau Mildenberger: Sie wies darauf hin, „dass für mögliche Bedarfe der Behörden zunächst unbesetzte Stellen zu nutzen sind. Erst wenn keine unbesetzten Stellen mehr zur Verfügung stehen, ist der zusätzliche Bedarf durch eine externe, im Einvernehmen mit meinem Haus durchgeführte Organisationsuntersuchung insbesondere mit Blick auf eine mögliche Optimierung oder Automatisierung von Prozessen zu belegen.“
Mit der fehlenden Zumessung der notwendigen Stellenbedarfe für die zusätzlichen Aufgaben durch die Gesetzesänderungen wurde mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 das Konnexitätsprinzip missachtet: Dieses soll sicherstellen, dass ausgabewirksame Aufgaben, die eine höhere Ebene an eine niedrigere delegiert, von der höheren Ebene durch ausgabengleiche Zahlungen ausgeglichen werden.
Für das Standesamt liegen darüber hinaus keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf die letzte Berichterstattung vor.
4. Fachbereich Wahlen
Seit dem 13.01.2025 unterstützen 70 befristet eingestellte Kolleginnen und Kollegen sowie 21 Nachwuchskräfte aus der Senatsverwaltung für Inneres und dem Bezirk Pankow das Wahlamt bei der Vorbereitung der Wahl zum Deutschen Bundestag.
Neben dem Fokus auf die Ausstellung von Briefwahlunterlagen werden derzeit die Unterlagen für 245 Urnen- und 155 Briefwahllokale sowie sieben Stützpunkte und das Briefwahlzentrum gepackt sowie in Teilen, z.B. die notwendigen Wahlurnen und Kabinen, in die Urnenwahllokale verbracht.
Der Bezirk Pankow hat am 04.02.2025 die ersten 130.000 Stimmzettel erhalten und die bis dahin schon vorbereiteten knapp 85.000 Briefwahlunterlagen innerhalb von drei Tagen vollständig verpackt und versendet.
Aktuell eingehende Anträge werden in der Regel noch am selben Tag bearbeitet und in den Versand gegeben.
Die drei Briefwahlstellen im Bezirk haben am 10.02.2025 ihre Arbeit aufgenommen und innerhalb weniger Stunden 1.420 Briefwahlanträge entgegengenommen.
Am 27. Januar haben außerdem die Präsenzschulungen der in Pankow eingesetzten Wahlhelfenden begonnen. Diese werden zahlreich besucht.
Die Online-Schulung für alle in Berlin eingesetzten Wahlhelfenden wurde durch die Kreiswahlleitung von Pankow erstellt und eingesprochen.
Weiterhin gibt es keine Schließungen einzelner Bürgeramtsstandorte – bis auf den Montag nach der Wahl. Hier wurde schon berichtet, dass das Amt für Bürgerdienste am Wahlsonntag mit allen verfügbaren Mitarbeitenden im Einsatz sein wird. Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Bürgerdienste am Montag, 24. Februar 2025 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Nun noch aktuelle Zahlen und Informationen:
• Seit Dienstagabend kann online keine Briefwahl beantragt werden. Es kommen derzeit noch wenige Papieranträge im niedrig zweistelligen Bereich im Wahl-amt an. Die Postwege dauern lang, der Grund hierfür ist unklar. Es ist zu empfehlen, Briefwahlunterlagen möglichst direkt in einem der drei Briefwahlämter abzugeben oder im Wahlamt (Rathaus Pankow) in den Hausbriefkasten einzuwerfen. Dieser wird zuletzt Sonntag, 23.02.2025, 18 Uhr geleert.
• Aufgrund einer gesetzlichen Regelung kann die Briefwahl nur bis Freitag, 15 Uhr beantragt werden.
• Von den 109.000 ausgestellten Briefwahlunterlagen sind bereits 75.000 zurückgeschickt worden. Derzeit kommen etwa 20.000 pro Tag im Wahlamt an. Das Wahlamt rechnet mit deutlich über 100.000 zurückgeschickten Briefwahl-unterlagen.
• Die Einrichtung von drei Briefwahlstellen war ein Erfolg: Bisher gaben 12.500 Menschen innerhalb der ersten 10 Tage in den 3 Briefwahlstellen ihre Stimme ab. Die Wartezeiten sind gering und es gab keine Schlangenbildung. Bei den letzten vergangenen Wahlen gaben ca. 10.000 Wählerinnen und Wähler in einem Zeitraum von 6 Wochen ihre Stimme ab.
• Auch die Öffnung der drei Briefwahlstellen am vergangenen Samstag war ein Erfolg: Insgesamt gaben am letzten Samstag 680 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab (Tagesdurchschnitt etwa 1.250).
• In einem barrierefreien Wahllokal im Familienzentrum Weißensee, Mahlerstraße 4, fiel leider der Aufzug aus. Die Bürgerinnen und Bürger in dem Stimmbezirk wurden angeschrieben und auf Alternativen hingewiesen. Wider Erwarten ist jetzt ist der Aufzug nun doch repariert.
• Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen: Menschen sollen sich im Wahlamt Pankow melden (per Telefon oder E-Mail), es können Ersatzunterlagen beschafft werden oder für ungültig erklären
• Entgegen gegenteiliger Berichterstattung: Briefwahlstimmen, die zu spät im Wahlamt ankommen, werden gezählt und entsprechend erfasst. Wir werden Sie über die Zahl informieren.
5. Lenkungskreis Bürgerdienste
Am 11.02.2025 tagte der Lenkungskreis Bürgerdienste zu folgenden Themen:
- Projekt „14-Tage-Ziel“ – Aktueller Stand
o Neue Standorte
o Rekrutierungsservice
o Springerpool
- Terminfreie Zeiten Bürgerämter
- Programm Digitalisierung Bürgerdienste
- Selbstbestimmungsgesetz
- Dokumentenprüfgeräte
- Vorzugstermine für bezirkseigene Bürger / Allzuständigkeitsprinzip
- Qualitätssicherung Melderegister
Zum Thema terminfreie Zeiten:
Im Lenkungskreis wurden die Bezirke noch mal gebeten, an dem Pilotprojekt teil-zunehmen. Geplant ist, an einem Tag – wahrscheinlich im Mai – einen Terminfreien Tag anzubieten. Der Bezirk Pankow wird sich an diesem Projekt weiterhin nicht beteiligen. Unser Fokus liegt weiterhin darauf, das Terminangebot auszuweiten. Die Erfahrungen in anderen Kommunen, z.B. jüngst in Potsdam, haben aus un-serer Sicht gezeigt, dass ein terminfreier Tag zu chaotischen Situationen führen kann.
Zum Thema Selbstbestimmungsgesetz:
Ich habe im Lenkungskreis ein Schreiben der Leiterin der LADG-Ombudsstelle, Frau Dr. Liebscher, vom 19.09.2024 angesprochen. Die Ombudsstelle wies einzelne Standesämter, darunter auch Pankow, auf mehrere Beschwerden hin, die sich bei der Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag diskriminiert fühlten. Dabei wurde die restriktive Auslegung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) moniert. Der Bezirk Pankow hat die Arbeitsgruppe I C 2 im Referat I C der Senatsverwaltung für Inneres und Sport kon-taktiert, die die Aufsicht über die Berliner Standesämter wahrnimmt. Das Bezirksamt Pankow sieht diese Stelle in der Zuständigkeit, eine berlinweit geltende, LADG-konforme Lösung zu erarbeiten, an der sich die Berliner Standesbeamten orientieren können. Mittlerweile hat das Bundesministerium des Inneren aufgrund mehrfacher Nachfragen aus den Bundesländern reagiert und ihre Empfehlungen liberaler gefasst. Hiermit scheint das Problem soweit
entschärft worden zu sein, dass auf Grundlage dieser Empfehlungen das Selbstbestimmungsgesetz im Sinne der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgeführt werden kann.
Zum Thema Programm Digitalisierung Bürgerdienste:
Zum Stand der digitalen Dienstleistungen im Bereich der Bürgerdienste wurde kurz über den Umsetzungsstand informiert. Bei der Dienstleistung „Anmeldung einer Wohnung“ besteht eine Online-Quote von 11%. Bei den Meldebescheinigungen stagniert diese Quote derzeit bei 15,6 . Bei der digitalen Beantragung von Geburtsurkunden wird das Potential für die Entlastung der Bürgerämter deutlich, die durch digitalen Angebote ermöglicht werden kann: Im Jahr 2024 wurden 64.944 Geburtsurkunden in Berlin digital ausgestellt. Auch bei den Anwohnerparkausweisen wird dieses Potential deutlich: Hier liegt die Online-Quote bei ca. 75. StS Frau Klement kündigte in diesem Zusammenhang an, dass für März eine Werbe-kampagne für die digitalen Angebote der Bürgerämter geplant sei.
Zum Thema Dokumentenprüfgeräte:
In den Bürgerämtern wurden Dokumentenprüfgeräte bereitgestellt, deren Verträge nun auslaufen. Im Haushaltsjahr 2025 besteht in den Bezirken keine Finanzierung. Die Dokumentenprüfgeräte dienen dazu, gefälschte Ausweisdokumente zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen. Auch wenn die Fallzahlen im einstelligen Bereich je Bezirk liegen, trägt die Prüfung der Dokumente in den Bürgerämtern zu ehr Rechtssicherheit bei. Schließlich können mit gefälschten Dokumenten Straftaten begangen werden. Es ist das Ziel, dass die Finanzierung für 2026 wieder erfolgt.
Zum Thema Qualitätssicherung Melderegister:
Es ist Ziel der Senatsverwaltung für Inneres, die Qualität der Meldedaten deutlich zu verbessern. Bei der Erhebung der Zensusdaten, die maßgeblich sind für den Länderfinanzausgleich, werden im erheblichen Umfang Fehler im Melderegister transparent. Hier stellen insbesondere hochmobile Zielgruppen wie Studierende ein Problem dar. Die Senatsverwaltung plan hierfür ein Maßnahmepaket. Eine Kick-off-Veranstaltung ist geplant, um eine Qualitätssicherung zu erreichen.
6. Auftaktveranstaltung Projekt gegen Wohnungsnot durch Eigenbedarf und Umwandlung Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Pankow gemeinsam mit dem Berliner Mieterverein am 10.02.2025
Die Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen ist in Berlin weit vorangeschritten. Viele Menschen werden in umgewandelten Häusern durch Eigenbedarfskündigungen aus ihren Wohnungen und ihrem sozialen Umfeld verdrängt. Um die Wohnungsnot zu stoppen, die durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen entstehen, wollen die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Pankow gemeinsam mit dem Berliner Mieterverein betroffene Mieterinnen und Mieter im Rahmen eines gemeinsamen Projektes beraten und informieren. Außerdem soll das Problembewusstsein zum Thema Umwandlung in der Öffentlichkeit vertieft und verstärkt werden. Parallel werden die Projektpartnerinnen und Partner vom Gesetzgeber Instrumente und gesetzliche Reformen zur Entschärfung der Problemlage einfordern. Hierzu fand am 10.02.2025 eine gemeinsame Auftakt-veranstaltung im Kiezraum auf dem Dragoner-Areal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg statt, an dem ca. 300 betroffene Mieterinnen und Mieter teilnahmen.
Im Rahmen des Projekts ist geplant, Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchzuführen sowie Flyer und Informationsbroschüren zu erstellen. Auch digitale Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sollen genutzt werden.
Politisches Ziel ist es, eine Allianz zwischen Politik, Zivilgesellschaft und Wohnungswirtschaft aufzubauen. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, wird eine Vernetzung mit Akteuren in anderen Großstädten angestrebt. Projektpartner sind aktuell neben dem Berliner Mieterverein und den Bezirksämtern auch die asum GmbH und die AKS Gemeinwohl aus Friedrichshain-Kreuzberg. Wir sind bemüht, weitere Projektpartner zu gewinnen.
Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und gegen die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu kämpfen, die von Eigenbedarfsklagen über Ferienwohnungen und möbliertes Wohnen bis hin zu Wuchermieten reichen. In Pankow arbeiten wir seit einem Jahr vertrauensvoll mit der Initiative „Pankow gegen Verdrängung” zusammen und haben dabei gesehen, wie vielfältig und herausfordernd die einzelnen Problemlagen in einzelnen Häusern sind. Erfolg können wir nur haben, wenn wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam aktiv werden.
gez. Cornelius Bechtler