- Sie sind erst kürzlich in die Wohnung eingezogen: Prüfen Sie die Einhaltung der Mietpreisbremse.
- Sie haben eine allgemeine Erhöhung der Grundmiete (ohne Betriebskosten) erhalten: Prüfen Sie mit dem Mietspiegel, ob nicht mehr Miete als erlaubt verlangt wird.
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Archiv – Mietspiegel 2017 bis 2023
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Hier finden Sie die wichtigsten Downloads ab Mietspiegel 2017.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Sicheres Wohnen – AöR und das Landesdenkmalamt sind zur Zeit nicht per E-Mail zu erreichen. Bitte wenden Sie sich bei Terminangelegenheiten und dringenden Anliegen telefonisch an die jeweiligen Ansprechpersonen. Die Rufnummern finden Sie auf den Projektseiten.