Wohnberechtigungsschein

Bitte beachten Sie:

Unsere Berechnung des Wohnberechtigungsscheins (WBS) wird technisch überarbeitet und steht aktuell nicht zur Verfügung. Bitte nutzen Sie währenddessen zur Information die WBS-Rechner der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Der WBS Antrag ist hiervon nicht betroffen! Sie können den WBS Antrag weiterhin stellen, auch online.

WBS Berechnung online

https://www.gewobag.de/wbs-check/
https://www.degewo.de/wohnung-finden/wbs-check

Den Wohnberechtigungsschein bekommen Sie nicht automatisch. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Bürgeramt des Bezirkes, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet, stellen.

Hier können Sie im ersten Schritt herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten. Und anschließend den Antrag direkt online stellen.

Hände mit Stift und Taschenrechner über Geschäftsunterlagen mit Tabellen

1. WBS Berechtigung prüfen

Hier können Sie online vorab ausrechnen, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Weitere Informationen

Antrag bearbeiten

2. WBS Antrag stellen

Hier können Sie den Wohnberechtigungsschein online beantragen. Weitere Informationen

Einkommensgrenzen

Informationen zu den geltenden Einkommensgrenzen können Sie dem Berliner Mietratgeber entnehmen. Im unteren Anzeigenblock auf der Ergebnisseite ist das Verhältnis Gesamteinkommen / Einkommensgrenze (Einkommensgrenze des Bundes) zu betrachten.