Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Errichtungsgesetz für die Anstalt selbst sowie den gesetzlichen Grundlagen für die Mietergremien; hinzu kommen Satzungen und Geschäftsordnungen.
Am 17.11.2024 ist das „Gesetz zur Errichtung der „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ (SWErG)“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ vom 01.01.2016 geändert, das Teil des Gesetzespaketes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgung – WoVG Bln) war.
Das neue Gesetz regelt die Aufgaben und den Aufbau der Anstalt. Neben dem Errichtungsgesetz wird es weiterhin konkretere Regelungen für die Organe der Anstalt in der Satzung und den Geschäftsordnungen geben.
Das Wohnraumversorgungsgesetz Berlin von 2016 enthält zudem rechtliche Regelungen für die Mieterräte und Mieterbeiräte sowie die Aufgaben der Anstalt in Bezug auf die Mietergremien. Dieses Gesetz hat auch nach der Neuerrichtung Bedeutung für die Arbeit der Anstalt bzgl. der Mieterpartizipation; es wurde in 2023 novelliert. Neben den im Gesetz bereits verankerten Mieterräten wurden u.a. die Mieterbeiräte mit ihren Rechten und Pflichten gesetzlich festgeschrieben. Die Aufgaben der Anstalt bzgl. der Unterstützung der Mietergremien wurden auch geschärft.
Ältere gesetzliche Verordnungen:
Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln (PDF)
Änderung Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln (PDF)