Förderprogramme

Modernisierungsförderung

Verwaltungsvorschrift zur Förderung sozialverträglicher und CO2-einsparender Modernisierung (VV-CO2)

Neue Förderung mit einem neuen Förderansatz zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungsbeständen:

Im Fokus der Förderung steht nicht länger die Erreichung von Effizienzhausstufen, sondern die Einsparung von Treibhausgasemissionen (CO2e). Gleichzeitig sichert die Förderung die Sozialverträglichkeit energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Dafür stellt das Land Berlin jährlich 119 Millionen Euro in Form von zinslosen Darlehen und Zuschüssen zur Verfügung.

Als zentrale Mindestanforderung ist nach der Umsetzung der (baulichen) Maßnahmen ein maximaler Ausstoß an CO2e/m²/Wfl. einzuhalten. Zur Erreichung der Fördervoraussetzungen können die Maßnahmen eigenständig bestimmt und umgesetzt werden, es besteht Maßnahmenfreiheit. Für die Planung, Antragsstellung und Durchführung des Vorhabens ist die Einbindung eines Energieexperten verpflichtend.

Gefördert werden energetische Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und über mindestens drei Wohneinheiten verfügen. Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig.

Wer wird gefördert:
  • kommunale und private Wohnungsunternehmen/Eigentümer
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Vermieter:innen und Investor:innen

Aufbau der Förderung

Die Förderung besteht aus zwei Modulen; einem Grundmodul für die Erreichung der CO2e-Einsparungen und einem ergänzenden Bonusmodul, mit dem Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden. Die Förderung ist in darlehensbasierter Form als Pauschale pro m2 angelegt, im Bonusmodul wird ergänzend ein Zuschuss gewährt.
Die Förderung soll neben einer Steigerung der energetischen Sanierungsquote die langfristige Bezahlbarkeit der Mieten gewährleisten.

Überblick über die Förderung:

Förderung

Was wird wie gefördert:

1. Grundmodul – Einsparung CO2e
Nach Durchführung der Maßnahme(n) dürfen maximal 15 kg CO2-Äquivalente pro m² Wohnfläche und Jahr ausgestoßen werden.
Gefördert wird das Vorhaben durch ein zinsloses öffentliches Darlehen als Pauschale pro CO2e-Einsparung pro m2/Wohnfläche. Bei Erreichung und Einhaltung der Anforderung wird eine Förderung in Höhe von 20,00 EUR pro m² Wohnfläche pro kg CO2e-Einsparung gewährt.
Der Einbezug eines Energie-Effizienzexperten ist verpflichtend.

Kurzfassung:
  • Förderung: 20 EUR/m² Wfl./kg/CO2e-Einsparung, öffentliches, zinsloses Darlehen, gestaffelter VKB
  • Ziel: maximaler Ausstoß nach Maßnahme von 15 kg CO2e/Wfl./Jahr
  • Auflagen: Mietpreisreduzierungen (reduzierte Modernisierungsumlage: 6%)
  • Laufzeit Darlehen: 20 Jahre
  • Auszahlung nach Baufortschritt: bis zu drei kostenfreie Teilbeträge
  • Verwaltungskostenbeitrag (VKB)
    • 0,55 % p.a. bei einem Darlehen von mehr als 3,0 Mio. Euro,
    • 0,85 % p.a. bei einem Darlehen von mehr als 1,0 Mio. Euro bis einschließlich 3,0 Mio. Euro,
    • 1,50 % p.a. bei einem Darlehen von bis zu 1,0 Mio. Euro.
  • Tilgung: mindestens 1,5 % p.a. des Darlehensursprungsbetrags

2. Bonusmodul – Sozialbindungen

Mit dem Bonusmodul werden Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Hälfte der Wohnungen im geförderten Gebäude für die Dauer von 20 Jahren begründet.

Gefördert wird das Bonusmodul durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 % des Darlehens für das geförderte Gebäude. Durch den Zuschuss wird ein Teil des Darlehens ersetzt.

Kurzfassung:
  • Förderung: Zuschuss in Höhe von 20 % (basierend auf der Darlehenshöhe)
  • Ziel: Mietpreis- und Belegungsbindungen (WBS 180), Bindungsdauer: 20 Jahre
  • Auflagen: Max. Miethöhe: 9,50 EUR/m² und reduzierte Modernisierungsumlage (6%); Neuvermietung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS 180)

Beispielberechnung Förderhöhe:

Beispielberechnung Förderhöhe

Verfahren / Anträge

Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Förderung sind frühzeitig (vor Baubeginn) bei der Investitionsbank Berlin (IBB) zu stellen. Die IBB bearbeitet die Anträge (Verlinkung, wenn möglich bzw. später ergänzen)

Begriffsbestimmung: CO2e/m²/Wfl ist eine Kennzahl, die den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes beschreibt. Dabei bezeichnet CO2e so genannte Kohlendioxid-Äquivalente. Es wird dabei nicht nur das CO2 (Kohlenstoffdioxid), sondern auch andere Treibhausgase wie zum Beispiel Methan in ihre Klimawirkung umgerechnet.

Wichtige Fragen und Antworten:

  • 1. Direkte CO2e-Einsparung wie geht das?

    Das größte Einsparungspotenzial besteht durch die unmittelbare Reduzierung oder dem gänzlichen Verzicht fossiler Brennstoffe.
    Grundsätzlich bestehen zwei Hauptbereiche, durch die größtmögliche CO2e-Einsparungen erreicht werden können:

    a) Umstellung der Anlagentechnik, bspw. durch den Tausch des Wärmeträgers (fossilfreie Wärmeerzeugung)
    Zusätzlich können Sie Ihre Stromversorgung mittels Solarthermie unterstützen oder gänzlich autark gestalten. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen bergen ein hohes Einsparpotenzial (geringinvestive Maßnahme). Dies ermöglicht deutliche Einsparungen des Brennstoffbedarfs und ist bspw. durch einen hydraulischen Abgleich oder den Austausch alter Pumpen möglich.

    b) Senkung des Energiebedarfs, bspw. durch den Austausch von Fenstern (Einbau von dreifacher Wärmeschutzverglasung) und/oder Dämmmaßnahmen im Inneren des Gebäudes (Dämmung von Kellerdecken und/oder Dachböden) und von Außenwänden.

  • 2. Welchen CO2-Ausstoß hat mein Gebäude aktuell?
    Energieeffizienz

    Hier kann ein Blick auf den aktuellen Energie-/Bedarfsausweis weiterhelfen. Ihr Gebäude ist in der Regel einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Die einzelnen Energieeffizienzklassen leiten sich aus dem Energieverbrauch bzw. dem Energiebedarf zu Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr ab.

    Um den spezifischen Kohlendioxidausstoßes Ihres Gebäudes zu ermitteln, kann die folgende Kurzformel angewendet werden:

    Energiegehalt (kWh) * Emissionsfaktor (kg CO₂ / kWh) / Gesamtwohnfläche (m2)

    Der Emissionsfaktor ist eine Kennzahl und gibt Auskunft darüber, wie viel CO₂ bei der Nutzung einer bestimmten Energiequelle (bspw. Gas oder Strom) emittiert wird. Emissionsfaktoren können bspw. dem GEG, der offiziellen Liste des Umweltbundesamtes oder dem Informationsblatt der BAFA entnommen werden.

  • 3. Welche Bindungen entstehen im Bonusmodul?

    Die Bindungen sind abhängig vom mietrechtlichen Status der Bestände vor der Maßnahme

    Status vor Maßnahme Belegungsbindung Mietpreisbindung
    Ungebundener Wohnraum
    • Bindungsdauer: 20 Jahre
    • bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt (WBS 180)
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch um max. 6% sowie
    • max. Wohnungsmiete bis 9,50 EUR/m2 Wfl. mtl.
    • Mieterhöhung nach erstmaliger Erhöhung: max. 2 % p.a.
    gebundener Wohnraum/
    Sozialwohnung
    • Nach Auslaufen bestehender Belegungsbindungen, Bindungsdauer: 20 Jahre
    • bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt (WBS 180)
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. jeweiliger ursprünglichen Förderung zugrunde liegenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen ansonsten
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch um max. 6% bzw. um max. 2,00 EUR/m2 Wfl sowie
    • max. Wohnungsmiete bis 9,50 EUR/m2 Wfl. mtl.

Auszug aus dem Berliner Amtsblatt: hier

IBB CO2-Sparende Gebäude – Investitionsbank Berlin.

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Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Alexandra Wittke, IV A 29