Förderprogramme

Modernisierungsförderung

Verwaltungsvorschrift zur Förderung sozialverträglicher und CO2-einsparender Modernisierung (VV-CO2)

Neue Förderung mit einem neuen Förderansatz zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungsbeständen:
Im Fokus der Förderung steht die Einsparung von Treibhausgasemissionen (CO2e).
Als zentrale Mindestanforderung ist nach der Umsetzung der Maßnahmen ein maximaler Ausstoß an CO2e/m ² /Wfl. einzuhalten. Die Maßnahmen können eigenständig bestimmt und umgesetzt werden, es besteht Maßnahmenfreiheit. Für die Planung, Antragsstellung und Durchführung des Vorhabens ist die Einbindung eines Energieexperten verpflichtend.

Gleichzeitig sichert die Förderung die Sozialverträglichkeit energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Dafür stellt das Land Berlin jährlich 119 Millionen Euro in Form von zinslosen Darlehen und Zuschüssen zur Verfügung.

Wen fördern wir:
  • kommunale und private Wohnungsunternehmen/Eigentümer:innen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Vermieter:innen und Investor:innen
  • ausgenommen sind Wohnungseigentümergemeinschaften
Was fördern wir:
  • Mietwohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten, Baufertigstellung älter als 20 Jahre
  • energetische Modernisierungsmaßnahmen (baulich und/oder anlagentechnisch)
  • max. Ausstoß an CO2e/m ² /Wfl. nach energetischer Modernisierung
Wie fördern wir:
  • Modulares Förderprogramm
  • Zwei Module – Grundmodul und Bonusmodul
  • Grundmodul: CO2e-Einsparungen, Darlehen als Pauschale pro m ²
  • Bonusmodul: Mietpreis- und Belegungsbindungen, Zuschuss

Überblick über die Förderung:

Grundmodul (obligatorisch) Bonusmodul
Gegenstand der Förderung Energetische Modernisierung
max. 15kg CO2e -Ausstoß p.a./m²/Wfl.
Mietpreis- und Belegungsbindungen
Förderart öffentliches Darlehen für CO2e-Einsparung
20 EUR/m² Wfl. pro kg CO2e-Einsparung
20 % Zuschuss für Mietpreis- und
Belegungsbindungen
Auflage reduzierte Modernisierungsumlage Bindungsdauer: 20 Jahre
Zielgruppe: WBS 180
Miethöhe: bis 9,50 EUR/m²
reduzierte Modernisierungsumlage

Was wird wie gefördert:

1. Grundmodul – Einsparung CO2e

Nach Durchführung der Maßnahme(n) dürfen maximal 15 kg CO2-Äquivalente pro m ² Wohnfläche und Jahr ausgestoßen werden.
Gefördert wird das Vorhaben durch ein zinsloses öffentliches Darlehen als Pauschale pro CO2e-Einsparung pro m ² /Wohnfläche. Bei Erreichung und Einhaltung der Anforderung wird eine Förderung in Höhe von 20,00 EUR pro m ² Wohnfläche pro kg CO2e-Einsparung gewährt.
Der Einbezug eines Energie-Effizienzexperten ist verpflichtend.

Kurzfassung:
  • Förderung: 20 EUR/m ² Wfl./kg/CO2e-Einsparung, öffentliches, zinsloses Darlehen, gestaffelter Verwaltungskostenbeitrag (VKB)
  • Anforderung: maximaler Ausstoß von 15 kg CO2e/Wfl./Jahr nach Maßnahme
  • Auflagen: Mietpreisreduzierungen (reduzierte Modernisierungsumlage: 6%)

2. Bonusmodul – Sozialbindungen

Mit dem Bonusmodul werden Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Hälfte der Wohnungen im geförderten Gebäude für die Dauer von 20 Jahren begründet.

Gefördert wird das Bonusmodul durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 % des Darlehens für das geförderte Gebäude. Durch den Zuschuss wird ein Teil des Darlehens ersetzt.

Kurzfassung:
  • Förderung: Zuschuss in Höhe von 20 % (basierend auf der Darlehenshöhe)
  • Anforderung: Mietpreis- und Belegungsbindungen (WBS 180), Bindungsdauer: 20 Jahre
  • Auflagen: max. Miethöhe: 9,50 EUR/m ² und reduzierte Modernisierungsumlage (6%); Neuvermietung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS 180)

Kumulierbarkeit:

  • grundsätzlich kumulierbar mit weiteren Förderprogrammen der IBB oder anderweitigen öffentlichen Förderungen
  • die Gesamtfinanzierungssumme der Förderungen darf die Gesamtkosten nicht übersteigen

Finanzierungskonditionen:

1. Grundmodul

  • Laufzeit öffentliches Darlehen: 20 Jahre
  • Auszahlung nach Baufortschritt: bis zu drei kostenfreie Teilbeträge
  • Verwaltungskostenbeitrag (VKB)
    • 0,55 % p.a. bei einem Darlehen von mehr als 3,0 Mio. Euro,
    • 0,85 % p.a. bei einem Darlehen von mehr als 1,0 Mio. Euro bis einschließlich 3,0 Mio. Euro,
    • 1,50 % p.a. bei einem Darlehen von bis zu 1,0 Mio. Euro.
  • Tilgung: mindestens 1,5 % p.a. des Darlehensursprungsbetrags
  • Förderfähig sind bis zu 100 % der beihilfefähigen investiven Kosten für die förderfähigen Maßnahmen gemäß dieser Verwaltungsvorschrift

2. Bonusmodul

  • Zuschuss in Höhe von 20 % (basierend auf der Darlehenshöhe)
  • Durch den Zuschuss wird ein Teil des Darlehens ersetzt

Beispielberechnung Förderhöhe:

Einsparung CO2e: 35 kg/m ² /Wfl.
Gesamtfläche: 1.463 m ² (Wohnfläche)

1. Grundmodul: Darlehensberechnung
35 kg/a CO2e-Einsparung x 20 EUR /kg = 700 EUR m ² /Wfl.
700 EUR m ² /Wfl. x 1.463 m ² = 1.024.100 EUR

2. Bonusmodul: Zuschussberechnung
1.024.100 EUR x 20 % = 204.820 EUR

3. Gesamtförderung:
819.280 EUR Darlehen + 204.820 EUR Zuschuss

Antragsverfahren:

Für die Beratung und Bearbeitung von Anträgen ist die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig.
Anträge sind frühzeitig (vor Baubeginn) bei der IBB zu stellen.
Link: IBB CO2-Sparende Gebäude – Investitionsbank Berlin – Investitionsbank Berlin

Außerdem:

Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig.
Der Energie-Effizienzexperte ist eine nachweislich qualifizierte Fachkraft, vorzugsweise BAFA-zertifiziert und in der Energieeffizienz-Experten Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet.

Nach Abschluss der Maßnahme(n) ist der Nachweis des maximalen CO2e-Ausstoßes pro m ² Wohnfläche und Jahr durch den Fördernehmer zu erbringen. Außerdem ist die tatsächliche CO2e-Einsparung nachzuweisen (vorher/nachher).

Begriffsbestimmung: CO2e/m ² /Wfl ist eine Kennzahl, die den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes beschreibt. Dabei bezeichnet CO2e so genannte Kohlendioxid-Äquivalente. Es wird dabei nicht nur das CO2 (Kohlenstoffdioxid), sondern auch andere Treibhausgase wie zum Beispiel Methan in ihre Klimawirkung umgerechnet.

Wichtige Fragen und Antworten:

  • 1. Direkte CO2e-Einsparung wie geht das?

    Das größte Einsparungspotenzial besteht durch die unmittelbare Reduzierung oder dem gänzlichen Verzicht fossiler Brennstoffe.
    Grundsätzlich bestehen zwei Hauptbereiche, durch die größtmögliche CO2e-Einsparungen erreicht werden können:

    a) Umstellung der Anlagentechnik, bspw. durch den Tausch des Wärmeträgers (fossilfreie Wärmeerzeugung)
    Zusätzlich können Sie Ihre Stromversorgung mittels Solarthermie unterstützen oder gänzlich autark gestalten. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen bergen ein hohes Einsparpotenzial (geringinvestive Maßnahme). Dies ermöglicht deutliche Einsparungen des Brennstoffbedarfs und ist bspw. durch einen hydraulischen Abgleich oder den Austausch alter Pumpen möglich.

    b) Senkung des Energiebedarfs, bspw. durch den Austausch von Fenstern (Einbau von dreifacher Wärmeschutzverglasung) und/oder Dämmmaßnahmen im Inneren des Gebäudes (Dämmung von Kellerdecken und/oder Dachböden) und von Außenwänden.

  • 2. Welchen CO2-Ausstoß hat mein Gebäude aktuell?
    Energieeffizienz

    Hier kann ein Blick auf den aktuellen Energie-/Bedarfsausweis weiterhelfen. Ihr Gebäude ist in der Regel einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Die einzelnen Energieeffizienzklassen leiten sich aus dem Energieverbrauch bzw. dem Energiebedarf zu Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr ab.

    Um den spezifischen Kohlendioxidausstoßes Ihres Gebäudes zu ermitteln, kann die folgende Kurzformel angewendet werden:

    Energiegehalt (kWh) * Emissionsfaktor (kg CO₂ / kWh) / Gesamtwohnfläche (m2)

    Der Emissionsfaktor ist eine Kennzahl und gibt Auskunft darüber, wie viel CO₂ bei der Nutzung einer bestimmten Energiequelle (bspw. Gas oder Strom) emittiert wird. Emissionsfaktoren können bspw. dem GEG, der offiziellen Liste des Umweltbundesamtes oder dem Informationsblatt der BAFA entnommen werden.

  • 3. Welche Bindungen entstehen im Bonusmodul?

    Die Bindungen sind abhängig vom mietrechtlichen Status der Bestände vor der Maßnahme

    Status vor Maßnahme Belegungsbindung Mietpreisbindung
    Ungebundener Wohnraum
    • Bindungsdauer: 20 Jahre
    • bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt (WBS 180)
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch um max. 6% sowie
    • max. Wohnungsmiete bis 9,50 EUR/m2 Wfl. mtl.
    • Mieterhöhung nach erstmaliger Erhöhung: max. 2 % p.a.
    gebundener Wohnraum/
    Sozialwohnung
    • Nach Auslaufen bestehender Belegungsbindungen, Bindungsdauer: 20 Jahre
    • bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt (WBS 180)
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. jeweiliger ursprünglichen Förderung zugrunde liegenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen ansonsten
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch um max. 6% bzw. um max. 2,00 EUR/m2 Wfl sowie
    • max. Wohnungsmiete bis 9,50 EUR/m2 Wfl. mtl.
  • Amtsblatt vom 03. Juli 2026

    PDF-Dokument (4.3 MB)

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Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Alexandra Wittke, IV A 29