Verwaltungsvorschrift zur Förderung sozialverträglicher und CO2-einsparender Modernisierung (VV-CO2)
Neue Förderung mit einem neuen Förderansatz zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungsbeständen:
Im Fokus der Förderung steht nicht länger die Erreichung von Effizienzhausstufen, sondern die Einsparung von Treibhausgasemissionen (CO2e). Gleichzeitig sichert die Förderung die Sozialverträglichkeit energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Dafür stellt das Land Berlin jährlich 119 Millionen Euro in Form von zinslosen Darlehen und Zuschüssen zur Verfügung.
Als zentrale Mindestanforderung ist nach der Umsetzung der (baulichen) Maßnahmen ein maximaler Ausstoß an CO2e/m²/Wfl. einzuhalten. Zur Erreichung der Fördervoraussetzungen können die Maßnahmen eigenständig bestimmt und umgesetzt werden, es besteht Maßnahmenfreiheit. Für die Planung, Antragsstellung und Durchführung des Vorhabens ist die Einbindung eines Energieexperten verpflichtend.
Gefördert werden energetische Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und über mindestens drei Wohneinheiten verfügen. Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig.
Wer wird gefördert:- kommunale und private Wohnungsunternehmen/Eigentümer
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investor:innen
Aufbau der Förderung
Die Förderung besteht aus zwei Modulen; einem Grundmodul für die Erreichung der CO2e-Einsparungen und einem ergänzenden Bonusmodul, mit dem Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden. Die Förderung ist in darlehensbasierter Form als Pauschale pro m2 angelegt, im Bonusmodul wird ergänzend ein Zuschuss gewährt.
Die Förderung soll neben einer Steigerung der energetischen Sanierungsquote die langfristige Bezahlbarkeit der Mieten gewährleisten.
Überblick über die Förderung: