Förderprogramme
Bild: iStock/frankix
Wichtige Fragen und Antworten:
-
1. Direkte CO2e-Einsparung wie geht das?
Das größte Einsparungspotenzial besteht durch die unmittelbare Reduzierung oder dem gänzlichen Verzicht fossiler Brennstoffe.
Grundsätzlich bestehen zwei Hauptbereiche, durch die größtmögliche CO2e-Einsparungen erreicht werden können:a) Umstellung der Anlagentechnik, bspw. durch den Tausch des Wärmeträgers (fossilfreie Wärmeerzeugung)
Zusätzlich können Sie Ihre Stromversorgung mittels Solarthermie unterstützen oder gänzlich autark gestalten. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen bergen ein hohes Einsparpotenzial (geringinvestive Maßnahme). Dies ermöglicht deutliche Einsparungen des Brennstoffbedarfs und ist bspw. durch einen hydraulischen Abgleich oder den Austausch alter Pumpen möglich.b) Senkung des Energiebedarfs, bspw. durch den Austausch von Fenstern (Einbau von dreifacher Wärmeschutzverglasung) und/oder Dämmmaßnahmen im Inneren des Gebäudes (Dämmung von Kellerdecken und/oder Dachböden) und von Außenwänden.
-
2. Welchen CO2-Ausstoß hat mein Gebäude aktuell?
Bild: SenStadt
Hier kann ein Blick auf den aktuellen Energie-/Bedarfsausweis weiterhelfen. Ihr Gebäude ist in der Regel einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Die einzelnen Energieeffizienzklassen leiten sich aus dem Energieverbrauch bzw. dem Energiebedarf zu Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr ab.
Energiegehalt (kWh) * Emissionsfaktor (kg CO₂ / kWh) / Gesamtwohnfläche (m2)
Der Emissionsfaktor ist eine Kennzahl und gibt Auskunft darüber, wie viel CO₂ bei der Nutzung einer bestimmten Energiequelle (bspw. Gas oder Strom) emittiert wird. Emissionsfaktoren können bspw. dem GEG, der offiziellen Liste des Umweltbundesamtes oder dem Informationsblatt der BAFA entnommen werden.
-
3. Welche Bindungen entstehen im Bonusmodul?
Die Bindungen sind abhängig vom mietrechtlichen Status der Bestände vor der Maßnahme
Status vor Maßnahme Belegungsbindung Mietpreisbindung Ungebundener Wohnraum - Bindungsdauer: 20 Jahre
- bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt (WBS 180)
- Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch um max. 6% sowie
- max. Wohnungsmiete bis 9,50 EUR/m2 Wfl. mtl.
- Mieterhöhung nach erstmaliger Erhöhung: max. 2 % p.a.
gebundener Wohnraum/
Sozialwohnung- Nach Auslaufen bestehender Belegungsbindungen, Bindungsdauer: 20 Jahre
- bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt (WBS 180)
- Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. jeweiliger ursprünglichen Förderung zugrunde liegenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen ansonsten
- Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch um max. 6% bzw. um max. 2,00 EUR/m2 Wfl sowie
- max. Wohnungsmiete bis 9,50 EUR/m2 Wfl. mtl.
-
Amtsblatt vom 03. Juli 2026
PDF-Dokument (4.3 MB)
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Alexandra Wittke, IV A 29