Seit der zweiten Jahreshälfte 2021 gilt in ganz Berlin ein Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum.
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Das Zweckentfremdungsverbot trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Die Verordnung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Wohnungsverknappung im Bestand.
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Sozialer Wohnungsbau
Vorschläge der Expertengruppe zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin; Informationen zum Wohnraumversorgungsgesetz, Wohnraumgesetz und Wegfall der Anschlussförderung
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Soziales Erhaltungsrecht
Soziale Erhaltungsverordnungen werden in Berlin umfassender seit Mitte der 1990er-Jahre von den Bezirken eingesetzt und haben mit der wachsenden Stadt zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Derzeit sind über Rechtsverordnungen der Bezirke 82 soziale Erhaltungsgebiete festgelegt.
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Rechtsvorschriften
Wer es genau wissen will, blickt ins Gesetz. Als Download stehen viele Gesetze und Verordnungen zur Verfügung.
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