Zuständige Stelle für die Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum ist das jeweilige Berliner Bezirksamt (Bürgeramt/Wohnungsamt), in dessen Bezirk der betreffende Wohnraum liegt.
Bitte reichen Sie die Formulare und die erforderlichen Unterlagen schriftlich beim zuständigen Bezirksamt ein. Eine Online-Einreichung ist nicht möglich.