Im Zweckentfremdungsverbot-Gesetz wird in § 1 Absatz 2 ZwVbG festgelegt, dass durch eine Rechtsverordnung festzustellen ist, ob und wo in Berlin das Gesetz konkret zur Anwendung gelangt. Am 4. März 2014 hat der Senat von Berlin insoweit die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Verordnung–ZwVbVO) beschlossen, mit der das Zweckentfremdungsverbot für das gesamte Stadtgebiet Berlins als anwendbar erklärt wird. Die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Diese wurde zuletzt durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 5. März 2026 ersetzt, die am 21. März 2026 in Kraft trat.
Der Wortlaut der Verordnung findet sich im Berliner Vorschriften-Informationssystem: