Informationen zur EU-Verordnung (2024/1028) zur Kurzzeitvermietung
Die EU-Verordnung (2024/1028) vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften gilt seit dem 20. Mai 2026.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung ist am 17. Juni 2026 in Kraft getreten, die technische Umsetzung befindet sich jedoch noch in der Testphase, daher erfolgt derzeit keine Registriernummern-Vergabe. Bis auf Weiteres können Gastgebende in Berlin mit der bisherigen Registriernummer auf den Online-Plattformen weiter tätig sein.
Die entsprechenden Antragsformulare sind deswegen derzeit nicht verfügbar.
Zur Vorbereitung auf das zwingende digitale Antragsverfahren zur Erlangung einer Registrierungsnummer nach § 5a ZwVbG ist seitens der gastgebenden Personen ein Nutzerkonto BundID mit den Anmeldeoptionen „Online-Ausweis“, „EU-Identität (nicht deutsch)“ oder „Elsterzertifikat“ bzw. für Gewerbetreibende ein Nutzerkonto „Mein Unternehmenskonto“ vorzuhalten.
Weitere Hinweise und die Erstellung dieser Nutzerkonten finden Sie auf:
id.bund.de
info.mein-unternehmenskonto.de
Bitte haben Sie Geduld und informieren Sie sich über diese Seite über aktuelle Entwicklungen.