Berlin gehört zu den Städten mit den höchsten Mietpreisen in Deutschland. Viele Menschen können sich keine angemessene Wohnung leisten. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gilt in Berlin die sogenannte Mietpreisbremse, d.h. Wohnungen dürfen – von Ausnahmen wie Neubau abgesehen – nicht mehr als 10% teurer als die ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) sein. Ist die Wohnung noch teurer (mehr als 20% über der OVM) kann sogar eine Ordnungswidrigkeit oder strafbarer Mietwucher (mehr als 50% über der OVM) vorliegen.
Ab Juli werden Vermietende von der Sicheres Wohnen AöR im Auftrag des Landes Berlin Post erhalten, wenn sie mutmaßlich Wohnungen zu überhöhten Mieten anbieten. Ziel ist es Vermietende präventiv auf einen möglichen Verstoß gegen geltendes Recht (§§ 556d ff. BGB, § 5 WiStrG, § 291 StGB) hinzuweisen.
Zum Verfahren: Das Unternehmen Mietenmonitor UG sichtet für das Land Berlin monatlich öffentlich zugängliche Wohnungsinserate in den gängigen Portalen auf Verdachtsfälle zu Verstößen gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) sowie § 291 StGB „Mietwucher“ unter Berücksichtigung möglicher Ausnahmen wie Modernisierungen und unter Anrechnung angemessener Möblierungsanteile. Grundlage ist der aktuelle qualifizierte Mietspiegel Berlins 2026, der Ende Mai 2026 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgestellt wurde und von Mieter- und Vermieterverbänden anerkannt wurde. Das Scanverfahren arbeitet mit den öffentlich zugänglichen Daten, Schlagwortsuche und Wahrscheinlichkeitsannahmen zu Merkmalen des Mietspiegels. Das Ergebnis sind Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße.
Mit dem Schreiben erhalten Vermietende neben Hinweisen zu möglichen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben und der Bitte um Anpassung der Angebote auch Informationen zum Mietrecht und dem Berliner Mietspiegel sowie den Berliner Leitlinien für Möblierungszuschläge bei Wohnraum. https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/leitlinie-moeblierungszuschlaege-wohnraum/
Die ortsüblichen Vergleichsmiete nach aktuellem Mietspiegel kann man unter https://mietspiegel.berlin.de/
ermitteln und dort auch Fragen zum Mietspiegel stellen.
Mietende haben die Möglichkeit, bei der Mietpreisprüfstelle ihre Miete zu Vertragsbeginn kostenlos überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen zu diesem Service finden sich hier: https://www.berlin.de/sen/wohnen/siwo/mietpreispruefstelle-1535292.php
Bei deutlich überhöhten Mietpreisen (> 20% bzw. 50%) können die Bezirksämter Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Vermietende durchführen oder geben Fälle von Mietwucher an die Staatsanwaltschaften ab. Auch diese Verfahren wurden für Mietparteien vereinfacht, indem auf dem Service-Portal Berlin.de eine Mietpreisüberhöhung auch online angezeigt werden kann unter https://service.berlin.de/dienstleistung/355534/.
Vermietende sollten daher in eigenem Interesse ihre Mietforderungen überprüfen und anpassen, falls die gesetzlichen Begrenzungen überschritten sind.