Die zweite Sitzung des Netzwerks fand am 9. April 2025 statt. Schwerpunkt der Sitzung waren die Arbeitsweisen und Arbeitsbedingungen der Mieterbeiräte und Mieterräte. An der dritten Sitzung am 26. Juni 2025 nahmen erstmals die Vertreterinnen und Vertretern der landeseigenen Wohnungsunternehmen als Gäste teil. Im Mittelpunkt stand das gegenseitige Kennenlernen im Dialog über gemeinsame Themen, als Auftakt für einen weiteren konstruktiven Austausch zwischen dem Netzwerk der Mietergremien und den Unternehmen, mit dem gemeinsamen Ziel, die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Mieterinnen und Mieter zu stärken
In der vierten und letzten Sitzung in 2025 hat sich das Netzwerk schwerpunktmäßig mit der Ausarbeitung von Grundanforderungen an Räumlichkeiten für die Mietergremienarbeit, sowie der Sammlung von guten Beispielen für eine bessere Sichtbarkeit der Mietergremien befasst. Ebenfalls wurde die Erarbeitung des Jahresberichts mit der Berufung einer Redaktionsgruppe aus den Reihen der Netzwerkmitglieder eingeleitet.
Die 5. Sitzung des Netzwerks fand am 5. März 2026 in Anwesenheit von Staatssekretär Herr Machulik statt. Dieser bekam von den Netzwerk-Mitglieder den Jahresbericht 2025 überreicht. Darauf folgte, als Schwerpunkt der Sitzung, ein Austausch des Netzwerks mit dem Staatssekretär über Fragen der Mieterpartizipation und wohnungspolitische Themen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die Änderungen der Grundregeln des Netzwerks beschlossen und von der SiWo eine Online-Plattform für den Austausch im Netzwerk vorgestellt. An der Sitzung nahmen ebenfalls Vertretungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen als Gäste teil.
Im Jahr 2026 werden 3 weiter Sitzungen des Netzwerks stattfinden, am 2. Juni (6. Sitzung), am 22. September (7. Sitzung) und am 8. Dezember (8. Sitzung). Im Herbst 2026 steht dazuhin die Neuwahl der Vertretungen der Mieterbeiräte an, die Anfang 2027 ihr Amt antreten werden, da die Amtszeit im Netzwerk auf 2 Jahre beschränkt ist.
Im Netzwerk sind alle landeseigenen Wohnungsunternehmen mit jeweils drei Mitgliedern aus den Mieterbeiräten sowie einem Mitglied aus dem Mieterrat vertreten, mit Ausnahme der berlinovo, die mit zwei Mitgliedern aus den Mieterbeiräten vertreten ist. In jedem Unternehmen wurden die Mitglieder durch die eigenen Mietergremienvertreter*innen gewählt bzw. benannt.