Die unabhängige Ombudsstelle zur Beratung und Unterstützung richtet sich an Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU).
Die Beratung bezieht sich auf Sachverhalte, die die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den LWU betreffen. Dies sind vorrangig die Kooperationsvereinbarung und das Wohnraumversorgungsgesetz. Die Ombudsstelle klärt Ratsuchende über die bestehenden Regelungen auf, berät über Handlungsoptionen und unterstützt bei der Kommunikation mit den LWU.
Die Ombudsstelle legt ihren Halbjahresbericht 2025 mit den wichtigsten Erkenntnissen und Entwicklungen aus dem ersten Halbjahr vor. Den Bericht finden Sie hier.