Ombudsstelle

Die Ombudsstelle hat im März 2024 im Auftrag der Sicheres Wohnen, AöR, ihre Arbeit aufgenommen und wird von der bewährten Mieterberatungsgesellschaft Asum GmbH betrieben. Sie setzt den gesetzlichen Auftrag um in Angelegenheiten zwischen landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) und deren Mieterinnen und Mietern tätig zu werden. Sie nimmt eine Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsfunktion wahr.

Die Ombudsstelle bietet Hilfe für die Mieterschaft der LWU bei besonderen Themen wie Leistbarkeitsversprechen, Wohnungstausch und -wechsel, Räumungen, Vermittlung bei Kommunikationsschwierigkeiten, z.B. bei erheblichen Mängelfällen.

Bei diesen Themen bestehen z.T. besondere Verpflichtungen der LWU, festgehalten in der Kooperationsvereinbarung bzw. dem Wohnraumversorgungsgesetz. Die Ombudsstelle klärt Ratsuchende über die bestehenden Regelungen auf, berät über Handlungsoptionen und unterstützt bei der Kommunikation mit den LWU; ggf. wird an andere Beratungsstellen verwiesen. Das gilt insb. bei mietrechtlichen Fragen und wenn es besondere Anlaufstellen bei den LWU gibt.

Die Ombudsstelle hat ihren 2. Bericht zu 2025 mit den wichtigsten Erkenntnissen und Entwicklungen aus dem zweiten Halbjahr 2025 vorgelegt. Den Bericht finden Sie hier.

Weitere Berichte und nähere Informationen zur Arbeit der Ombudsstelle inkl. Kontaktinformationen, Standorten und Sprechzeiten finden Sie unter www.ombud-LWU.de