Vorsorgen und Handeln bei Schnee und Eis

Schild mit Schneeflocke

Starker Schneefall und Glätte kann für alle Verkehrsteilnehmenden gefährlich werden. Falls Sie Unfälle oder Stürze mit Verletzten sehen, leisten Sie Erste Hilfe. Achten Sie dabei unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit. Verständigen Sie bitte bedarfsweise den Notruf – auch das ist Erste Hilfe.

Warnschild Schneefall

Vorausschauendes Handeln, angepasstes Verhalten und winterfeste Ausrüstung (I)

Vorausschauendes Handeln und angepasstes Verhalten können helfen bei Schnee und Eis sicherer unterwegs zu sein und negative Auswirkungen mindestens zu reduzieren:

  • Verfolgen Sie die Wetterwarnungen vor starken Schneefall, Eis und Glätte.
  • Bei Glättewarnungen bleiben Sie – wenn möglich – zuhause. Wenn das nicht geht, passen Sie Ihr Verhalten situationsbedingt auf allen Verkehrswegen entsprechend an.
  • Denken Sie an Ihre persönliche Vorsorge, z.B. die Bevorratung mit Lebensmitteln und Getränken.
Warnschild Schneefall

Vorausschauendes Handeln, angepasstes Verhalten und winterfeste Ausrüstung (II)

  • Achten Sie darauf, dass Sie möglichst auf bereits geräumten/gestreuten Wegen bleiben.
  • Bewegen Sie sich langsam und nutzen Sie alles was Halt bietet. Dies können zum Beispiel Zäune oder Geländer sein.
  • Bewegen Sie sich ggf. im “Pinguingang” fort: Neigen Sie den Oberkörper ein wenig nach vorne und nehmen Sie kleine langsame Schritte, setzen Sie den Fuß dabei leicht nach außen geneigt möglichst komplett auf dem Boden auf.
  • Um Schuhe winterfester zu machen, können auch sogenannte Spikes erworben werden, die einfach unter die Schuhsohle geschnallt werden und den Halt auf vereisten und beschneiten Gehwegen deutlich verbessern.
Betreten von zugefrorenen Seen

Warnung: Lebensgefahr beim Betreten von Eisflächen

  • Betreten Sie Eisflächen auf Seen oder anderen gefrorenen Gewässern nur nur nach offizieller Freigabe! Es besteht sonst Lebensgefahr.
  • Falls Sie beobachten, wie jemand in das Eis einbricht, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder die Polizei unter der 110 und befolgen Sie die weiteren Anweisungen.
  • Wenn Sie selbst ins Eis eingebrochen sind, bewahren Sie Ruhe und rufen Sie laut um Hilfe. Versuchen Sie, sich vorsichtig am Eis festzuhalten und sich darauf zu ziehen. Bricht das Eis weiter, können Sie versuchen, sich mit Händen oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer freizuschlagen.
Schneeschieber

Steigende Temperaturen - Gefahr durch Dachlawinen und Eisfall

Durch Frost und Schneefall können sich an und auf Dächern große Mengen an Schnee und Eis ansammeln. Sobald die Temperaturen wieder steigen, lösen sich diese Ansammlungen. Große Mengen an Schnee und Eis(zapfen) können dann vom Dach rutschen und auf die Gehwege fallen.

  • Bitte meiden Sie daher bei Tauwetter nach Möglichkeit Bereiche unter Dachkanten und achten Sie auf Ihre Sicherheit. Bleiben Sie nicht unter verdächtigen Dächern stehen.
  • Grundsätzlich sind die Eigentümer dafür verantwortlich, Schnee und Eis zu entfernen oder den Gehweg abzusperren. Nur wenn sofortiges Handeln erforderlich ist und Gefahr für Leib und Leben bestehen, sollte der Notruf der Feuerwehr unter der 112 verständigt werden.

Winterdienst auf Gehwegen - Sicherstellung der Räum- und Streupflicht

Zur Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen von öffentlichen Straßen und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs (A-C Straßen) sind die Anlieger nach dem Straßenreinigungsgesetz verpflichtet. Die jeweiligen Anlieger, das sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechtes.

Weitere Informationen zum Winterdienst und den Räum- und Streupflichten in Berlin finden Sie im Internetauftritt der Berliner Senatsverwaltung.