Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Lärm, Licht, Luft
Bild: industrieblick – Fotolia.com
Der Begriff Immissionen bezeichnet im Umweltschutzrecht Störfaktoren wie z.B. Lärm, Licht und Gerüche, die auf Mensch und Umwelt einwirken. Das Umwelt- und Naturschutzamt berät Bauherren und die Betreiber von Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig sind, zum Thema Immissionsschutz.
Ansprechpartner:innen
Allgemeine Fragen
Frau Gaabs
Technische Fragen
Frau Ehmig