Abfallrecht

Müll

Das Umweltamt- und Naturschutzamt überwacht die Entsorgung von gewerblichen Abfällen aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) und berät Betreiber. Zudem werden Ordnungsaufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken vollzogen.

Zuständigkeiten anderer Behörden