Das Umwelt- und Naturschutzamt überwacht die ordnungsgemäße Entsorgung gewerblicher Abfälle aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz und berät Betreiber zu ihren abfallrechtlichen Pflichten.
Darüber hinaus werden Ordnungsaufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wahrgenommen, insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken.