Abfallrecht

Müll

Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben und illegale Abfallablagerungen

Das Umwelt- und Naturschutzamt überwacht die ordnungsgemäße Entsorgung gewerblicher Abfälle aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz und berät Betreiber zu ihren abfallrechtlichen Pflichten.

Darüber hinaus werden Ordnungsaufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wahrgenommen, insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken.

Berlin-Karte mit farbiger Darstellung der Bezirke

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltportals

Alte rostige schmutzige Stahlfässer

Zuständigkeiten anderer Behörden

Ansprechpartner:innen

Allgemeine Anfragen zum Abfallrecht

Frau Rüdiger

Technische Anfragen zum Abfallrecht

Frau Wolff

Postanschrift

Bezirksamt Pankow von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Postfach 73 01 13
13062 Berlin

Öffnungszeiten

Montag 09:00-14:30 Uhr
Dienstag 09:00-14:30 Uhr
Mittwoch 09:00-14:30 Uhr
Donnerstag 09:00-14:30 Uhr
Freitag 09:00-14:30 Uhr