Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)

Sonderabfall

Worum geht es?

Sonderabfall ist wie Giftmüll ein umgangssprachlicher Ausdruck für gefährliche Abfälle (früher als besonders überwachungsbedürftiger Abfall bezeichnet). Im Europäischen Abfallkatalog (in Deutschland als Abfallverzeichnis-Verordnung – (AVV) umgesetzt, wird gefährlicher Abfall mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Gefährliche Abfälle können sowohl bei gewerblicher Tätigkeit, als auch in Haushalten anfallen und sind aufgrund ihrer Beschaffenheit umwelt- oder gesundheitsgefährdend.

Die Entsorgungsregelung für Problemabfall in Berlin legt für Gewerbebetriebe mit geringem Anfall und Haushalte die Entsorgungswege für eine große Anzahl von gefährlichen Abfällen fest.

Beispiele für gefährliche Abfälle:

  • Altöl
  • Asbest
  • Krankenhausabfälle
  • Teerpappe
  • verbrauchte Lösemittel

Zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Ausführliche Informationen zu den in Berlin anfallenden Mengen verschiedener Sonderabfallfraktionen in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, zu Entsorgungs- und Verwertungsanlagen und zu einzelnen Zuständigkeiten finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zum Thema Sonderabfall.

Ordnungsgemäße Entsorgung

Gewerbetreibende, die weniger als 20 t/Jahr (je Abfallschlüssel gefährlicher Abfälle) erzeugen, sollten sich einen Entsorgungsfachbetrieb als Sammelentsorger suchen. In Berlin und Brandenburg wird die Entsorgung über die Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB) organisiert. Die Überwachung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen erfolgt über ein abfallrechtlich geregeltes Nachweisverfahren. Grundsätzlich sollten Gewerbetreibende sämtliche Entsorgungsnachweise und Übernahmescheine die sie vom Entsorger erhalten mindestens 3 Jahre aufbewahren.

Informationen zur Beseitigung für Sonderabfälle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bietet Hilfestellung für die Abfallprobleme von Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige an:

  • innerbetriebliche Maßnahmen zu Abfallvermeidung,
  • hochwertige Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,
  • Verwertungsanlagen in Brandenburg, Berlin und wichtige Anlagen für Berliner Abfälle in anderen Bundesländern,
  • Stoffinformationen,
  • Rechtsgrundlagen,
  • Verknüpfungen zu anderen Datenbanken und Institutionen

Problemabfälle

Als Problemabfälle bezeichnet die Problemabfallverordnung (ProbAbfV) die in ihrer Anlage aufgeführten Abfälle aus Haushaltungen sowie alle gefährlichen Abfälle gem. AVV (vormals Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle), die beim Handel, Handwerk und Gewerbe unter 500 kg je Erzeuger und Jahr anfallen.
Diese Problemabfälle sind durch die Abfallbesitzer von anderen Abfällen getrennt zu halten. Sie dürfen nicht über die Hausmülltonne, Wertstoffbehälter oder das Abwasser entsorgt werden!
Kleinmengen können von Privatpersonen bei den Schadstoffsammelstellen der BSR meist kostenlos abgegeben werden.

Formulare / Broschüren / Merkblätter

  • Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages gem. AVV

Gesetze / Vorschriften