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Asbest
Worum geht es?
ACHTUNG! Niemals darf asbesthaltiges Material als Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden.
Nach dem Europäischen Abfallkatalog in Deutschland als Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) umgesetzt, sind asbesthaltige Abfallstoffe als gefährlicher Abfall eingestuft und zusätzlich mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Folgende Abfallgruppen, die Asbest enthalten können gibt es entsprechend der AVV:
- 06 07 01* Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
- 06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
- 10 13 09* Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
- 16 01 11* Asbesthaltige Bremsbeläge
- 16 02 12* Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
- 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
- 17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Sie sind zudem nach den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) fristgerecht mitzuteilen.
Für die Anlieferung von Kleinmengen aus Haushalten und Kleingewerbe bis zu 1m³ stehen im Stadtgebiet private Kleinsammelstellen sowie Schadstoffsammelstellen der BSR zur Verfügung. Die Adressen zur Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle im Land Berlin sind im Merkblatt 3 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz enthalten.
Für die Anlieferung größerer Mengen von Baustoffen auf Asbestbasis stehen den Berliner Abfallerzeugern Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg zur Verfügung. Die Entsorgung ist nur nach einer erfolgten Zuweisung durch die Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg mbH (SBB) möglich.
Ansprechpersonen Landesverwaltung
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Für die Entsorgung
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz -
Für den Umgang
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
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Für die Entsorgung
Formulare / Broschüren / Merkblätter
- Informationsblatt: Asbest in Gebäuden – Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- Arbeiten mit Asbest – Hinweise zur Anzeigepflicht beim LAGetSi
- asbesthaltiger Bauabfall (Merkblatt Nr. 3 zur Abfallentsorgung)
- asbesthaltige Abfälle – Vollzugshilfe zur Entsorgung (LAGA Mitteilung 23)
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages gem. AVV
- Leitfaden Sonderabfälle
- Merkblatt der SBB zu asbesthaltiger Dachpappe
Gesetze / Vorschriften
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
- Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Anwendung der Abfallverzeichnisverordnung (Hinweise)
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln)
- Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV)
- Problemabfallverordnung (ProbAbfV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur