Asbest

Asbest

Worum geht es?

Asbesthaltige Materialien wurden unter anderem in der Bauindustrie bis in den 1980er Jahren eingesetzt. Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. Seit 1993 besteht in Deutschland ein generelles Asbestverbot. Bei Sanierungen und Renovierungen fallen häufig asbesthaltige Materialien an, die als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Sie sind in dicht verschliessbare Behältnisse zu verpacken. Die Entsorgung zusammen mit anderen Abfällen (z.B. gemischter Bauabfall) ist unzulässig.

ACHTUNG! Niemals darf asbesthaltiges Material als Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden.

Nach dem Europäischen Abfallkatalog in Deutschland als Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) umgesetzt, sind asbesthaltige Abfallstoffe als gefährlicher Abfall eingestuft und zusätzlich mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Folgende Abfallgruppen, die Asbest enthalten können gibt es entsprechend der AVV:

  • 06 07 01* Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
  • 06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
  • 10 13 09* Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
  • 16 01 11* Asbesthaltige Bremsbeläge
  • 16 02 12* Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
  • 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
  • 17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Sie sind zudem nach den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) fristgerecht mitzuteilen.
Für die Anlieferung von Kleinmengen aus Haushalten und Kleingewerbe bis zu 1m³ stehen im Stadtgebiet private Kleinsammelstellen sowie Schadstoffsammelstellen der BSR zur Verfügung. Die Adressen zur Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle im Land Berlin sind im Merkblatt 3 der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt enthalten.
Für die Anlieferung größerer Mengen von Baustoffen auf Asbestbasis stehen den Berliner Abfallerzeugern Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg zur Verfügung. Die Entsorgung ist nur nach einer erfolgten Zuweisung durch die Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg mbH (SBB) möglich.

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen