Fördermöglichkeiten

Kachel-Opener_980x490px Fördermöglichkeiten

Auf dieser Seite haben wir verschiedene aktuelle und künftig verfügbare Fördermöglichkeiten im Bereich Klimaanpassung für Sie zusammengestellt. Die Übersicht wird laufend erweitert, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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  • Ermäßigung der Wassergebühr

    Besonders relevant für: Regentonnen, größere Regenspeicher, Zisternen, Versickerung, Entsiegelung und Gründächer

    Wer Regenwasser auf dem Grundstück zurückhält, nutzt oder versickert und dadurch weniger Wasser in die Kanalisation einleitet, kann die jährlich anfallende Niederschlagswassergebühr reduzieren:

    • Regenwassernutzung im Gebäude, etwa für Toilettenspülung oder Waschmaschine: bis zu 90 Prozent Ermäßigung
    • Speicherung zur Gartenbewässerung: grundsätzlich bis zu 10 Prozent Ermäßigung
    • Gründächer: bis zu 80 Prozent
    • vollständige Versickerung oder Entsiegelung: je nach Ausführung bis zu 100 Prozent

    Für die Gartenbewässerung muss der Speicher nach den veröffentlichten Kriterien mehr als 20 Liter je Quadratmeter angeschlossener Fläche aufnehmen. Eine kleine Regentonne oder Regenbank führt deshalb nicht automatisch zu einer Ermäßigung; maßgeblich sind Speichervolumen, angeschlossene Dachfläche und Überlauf. Für eine WEG ist häufig eine größere gemeinschaftliche Zisterne wirtschaftlich interessanter.

    Weiterführende Informationen: Berliner Wasserbetriebe – Möglichkeiten zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühr)

  • Förderung des sommerlichen Wärmeschutzes

    Besonders relevant für: außenliegende Verschattung am Gebäude

    Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen können außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen gefördert werden, beispielsweise geeignete:

    • Außenjalousien und Raffstores
    • Rollläden
    • außenliegende Markisen beziehungsweise vergleichbare Verschattungssysteme

    Der reguläre Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Umsetzung als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans kann ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten möglich sein. Die förderfähigen Ausgaben liegen grundsätzlich bei bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise unter bestimmten iSFP-Voraussetzungen bei bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit. Ein Energieeffizienz-Experte muss einbezogen werden. Nicht umfasst sind in der Regel rein freistehende Verschattungen von Hofflächen wie Pergolen oder Sonnensegel, da das Programm auf Maßnahmen an der Gebäudehülle ausgerichtet ist.

    Weiterführende Informationen: BAFA – Gebäudehülle und sommerlicher Wärmeschutz

  • SolarPLUS, Fördermodul L: Photovoltaik auf einem Gründach

    Besonders relevant für: Kombination aus Dachbegrünung, Klimaanpassung und Photovoltaik

    Planen Sie eine Photovoltaikanlage, kann das Berliner Programm SolarPLUS – Modul L „Gründach-PV“ interessant sein. Gefördert werden Mehrkosten, die bei der Kombination einer Photovoltaikanlage mit einer extensiven Dachbegrünung gegenüber einer Standard-PV-Anlage entstehen.

    Für Wohnungseigentümergemeinschaften und natürliche Personen beträgt die Förderung grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Mehrkosten, höchstens 30.000 Euro. Eine WEG eines Mehrfamilienhauses ist antragsberechtigt; die Hausverwaltung kann für die Antragstellung bevollmächtigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Förderung über GründachPLUS nicht möglich ist.

    Weiterführende Informationen: SolarPLUS – Fördermodul L „Gründach-PV“

  • GründachPLUS: Dach- und Fassadenbegrünung

    Besonders relevant für: Gründächer und Fassadenbegrünung

    GründachPLUS fördert unter anderem:

    • Dachbegrünung mit je nach Aufbau ungefähr 95 bis 180 Euro je Quadratmeter
    • zusätzliche Maßnahmen zur biologischen Vielfalt
    • Fassadenbegrünung mit grundsätzlich 50 Prozent
    • höhere Förderung bei einer Fassadenbegrünung, die mit aufgefangenem Dachregenwasser bewässert wird
    • Planungs- und Beratungskosten

    Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Verfügungsberechtigte. Das Vorhaben darf vor Antragstellung beziehungsweise Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

    Wichtige Einschränkung: Das Programm gilt nur in festgelegten Berliner Fördergebieten. Die konkrete Adresse sollte im Fördergebietscheck geprüft werden. Siehe Förderrichtlinie

    Weiterführende Informationen: GründachPLUS – Jetzt Förderung beantragen

  • „Bäume für Pankow“: kostenlose Bäume für private Grundstücke

    Besonders relevant für: natürliche Beschattung und Begrünung gemeinschaftlicher Außenflächen

    In der letzten veröffentlichten Runde finanzierte das Bezirksamt Pankow bis zu drei Bäume pro Grundstück einschließlich professioneller Pflanzung. Antragsberechtigt waren Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Pankow. Die anschließende Anwuchs- und Entwicklungspflege musste von den Teilnehmenden übernommen werden.

    Die auf der Bezirksseite dokumentierte Bewerbungsfrist endete am 31. Mai 2025. Eine aktuelle Runde für 2026 war zum Recherchezeitpunkt nicht veröffentlicht. Das Programm sollte dennoch beobachtet werden.

    Weiterführende Informationen und Kontakt: Bezirksamt Pankow – „Bäume für Pankow“