Sie haben im Ausland die Ehe geschlossen und möchten diese nun in ein deutsches Eheregister eintragen lassen. Hier können wir für Sie unter folgenden Voraussetzungen behilflich sein:
- Einer der Ehegatten hat zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit,
oder mindestens eine Person von Ihnen beiden ist staatenlos oder heimatlose:r Ausländer:in oder anerkannter ausländischer Flüchtling oder anerkannte:r ausländische:r Asylbewerber:in mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, - Sie haben die Ehe im Inland geschlossen vor einer ermächtigten Person (zum Beispiel beim Konsulat des Heimatstaates) und keiner von Ihnen hatte im Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Einer der Ehegatten hat seinen gemeldeten Wohnsitz im Bezirk Pankow von Berlin.
Sollten weder Sie noch Ihr:e Ehepartner:in im Bezirk Pankow von Berlin amtlich gemeldet sein, so kann der Antrag zur Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe oder die nachträgliche Ehenamensbestimmung nicht im Standesamt Pankow von Berlin bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an das zuständige Wohnsitzstandesamt.
Eine Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe ist nur dann möglich, wenn hier geprüft wurde, ob die im Ausland geschlossene Ehe wirksam zustande gekommen ist.
Bitte füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus. Im Feld “Anmerkungen” geben Sie bitte an, wann und wo Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben. Sie erhalten im Anschluss eine personalisierte Auflistung der benötigten Unterlagen per E-Mail zugesandt. Geben Sie im Feld “Anmerkungen” unbedingt an, wann und wo die aktuelle Ehe geschlossen wurde.
Wenn Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht per Kontaktformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist. Wir behandeln Ihre Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzrechts und treffen generell größtmögliche Vorkehrungen für deren Sicherheit.