Zuständigkeit

Für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) von einem der beiden Verlobten zuständig. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik erfolgen.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte!

1.
Sind beide Verlobte/Partner in Deutschland geboren und beide besitzen seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit finden sie hier eine Auflistung der Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben vereinbaren Sie bitte einen Termin. Termine können online gebucht werden. Termin jetzt buchen
Sollte einer der Verlobten/Lebenspartner verhindert sein, füllt er/sie bitte die Vollmacht aus und gibt diese sowie die erforderlichen Unterlagen seinem Verlobten für die Anmeldung mit.

2.
Sollten ein oder beide Verlobte nicht in Deutschland geboren sein und/oder nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein Beratungsgespräch unbedingt erforderlich.
Bitte nehmen Sie zwecks Beratung unsere Öffnungszeiten wahr oder vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.
Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte Ihren ausländischen Reisepass oder Ihren Personalausweis mit.
Sofern Sie nicht die deutsche Sprache im vollen Umfang verstehen, kommen Sie bitte in Begleitung eines Dolmetschers.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Beratung weder telefonisch noch per E-Mail erfolgen kann.

Sie haben Ihre Ehe im Ausland geschlossen und wollen diese in das deutsche Eheregister eintragen lassen (Nachbeurkundung)?
Beratungstermin : online buchen

Sie wollen eine Namenserklärung (z. B. nach einer Eheschließung im Ausland oder nach der Einbürgerung) abgeben?
Bitte erkundigen Sie sich nach einem Termin bei der Urkundenstelle.

Sie benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Ausland?
Bitte beachten Sie die Punkte 1 und 2 unter der Rubrik „Welche Unterlagen werden für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt?“

Hinweis!
Bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, können Sie Ihren Antrag mit den vollständigen Unterlagen im Original an folgende Postanschrift senden:
Standesamt Pankow von Berlin, Eheregister, PF 730113, 13062 Berlin