Wir möchten in Deutschland heiraten

Sie haben den Wunsch in Deutschland zu heiraten? Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres gemeldeten Wohnsitzes anmelden (Prüfung der Ehevoraussetzungen nach den jeweiligen Heimatrechten der beteiligten Personen).

Die Anmeldung der Eheschließung können Sie schriftlich beantragen.

Beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Eheschließung frühestens 6 Monate vor Ihrem Eheschließungswunschtermin möglich ist.

Notwendige Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

  • mit Auslandsbeteiligung (wenn ein:e Partner:in nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt)

    Eine Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist individuell zu prüfen. Die erforderlichen Dokumente und Bearbeitungszeiten hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab.

    Bitte füllen Sie daher das Kontaktformular genau aus. Wir werden Ihnen daraufhin eine personalisierte Liste der benötigten Dokumente zusenden.
    Sobald Sie alle Dokumente zusammengetragen haben, reichen Sie diese vollständig ein.

    Fremdsprachige Dokumente und Urkunden sind im Original nebst einer Kopie (bei mehrseitigen Dokumenten ist die Kopie doppelseitig zu fertigen) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Kopie das vollständige Dokument wiedergibt. Die mehrseitigen Kopien dürfen nicht geklammert/gelocht oder anderweitig bearbeitet werden.

    Nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie anschließend zu einem persönlichen Termin für die Anmeldung der Eheschließung eingeladen.

    ACHTUNG: Wenn mindestens eine beteiligte Person von Ihnen beiden der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, ist ein:e beeidete:r Dolmetscher:in einzuschalten. Unter www.justiz-dolmetscher.de finden Sie geeignete Dolmetscher:innen.

  • für ledige Antragsteller:
    • bei Geburtsort in Deutschland: aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters mit Hinweisteil (nicht die Geburtsurkunde), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (nicht älter als 6 Monate) Die Abschrift kann in der Regel schriftlich oder online angefordert werden.
    • bei Geburtsort im Ausland: vollständige Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern nebst Übersetzung durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in, sofern die Geburt in Deutschland nicht nachbeurkundet wurde
    • bei Geburtsort in Pankow (oder einem zugehörigen Ortsteil) Kopie der Geburtsurkunde
    • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (nicht Anmeldebestätigung) von Haupt- und Nebenwohnsitz (nicht älter als 14 Tage bei Anmeldung, erhältlich im Bürgeramt) Bei Wohnort innerhalb Berlins wird die erweiterte Meldebescheinigung von uns (Standesamt) erstellt. Sollten Sie einen Sperrvermerk im Melderegister haben, müssen Sie eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung einreichen.
    • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
    • bei erworbener deutscher Staatsangehörigkeit: Kopie der Einbürgerungsurkunde/ Staatsangehörigkeitsausweis, Urkunde über den Erklärungserwerb
    • bei Spätaussiedlern und Vertriebenen oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern und Vertriebenen: Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz, Registrierschein nebst Anlagen
    • bei Namensänderungen: Bescheinigungen/Urkunden über etwaige Namensänderungen nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) (Vornamens- und Familiennamensänderungen)
  • für geschiedene/verwitwete und aufgehobener Lebenspartnerschaft:
    • siehe Erläuterungen “für ledige Antragsteller” und zusätzlich:
    • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde(n) der letzten Ehe in Deutschland oder -Lebenspartnerschaften, und Scheidungsurteil/-beschluss mit Rechtskraftvermerk. Sollten die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile nicht mehr zur Hand sein, können Sie alternativ auch aktuelle Auszüge aus dem Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister einreichen. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen oder Lebenspartnerschaft begründet wurde.
    • wenn die letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde, sind alle Vorehen anhand von Urkunden im Original und deren Auflösung nachzuweisen
    • Fremdsprachige Dokumente und Urkunden sind im Original nebst einer Kopie (bei mehrseitigen Dokumenten ist die Kopie doppelseitig zu fertigen) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Kopie das vollständige Dokument wiedergibt. Die mehrseitigen Kopien dürfen nicht geklammert/gelocht oder anderweitig bearbeitet werden.
    • ggf. Bescheinigungen über Namenserklärungen, wenn eine Wiederannahme des Geburts-/Familiennamen nach der Scheidung erfolgte
  • für Verlobte mit gemeinsamen Kindern:
    • siehe Erläuterungen “für ledige Antragsteller” und ggf. „Familienstand geschieden/verwitwet/Lebenspartnerschaft aufgehoben“ und zusätzlich:
    • Geburtsurkunde(n ) des/der Kindes/Kinder
    • Urkunde(n) über die Anerkennung der Vaterschaft
    • ggf. Urkunde(n) über Erklärung bzgl. der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)

Ihre Unterlagen und auch eventuelle Nachreichungen von Unterlagen bei laufender Bearbeitung übersenden Sie bitte postalisch an folgende Adresse zu:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Standesamt – Eheregister –
Breite Str. 24a-26
13187 Berlin

oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathaus Pankow von Berlin.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zur Abteilung (Standesamt Eheregister), zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden und wenn vorhanden die Vorgangsnummer) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Bitte beachten Sie, dass bei der Prüfung Ihrer Unterlagen durch uns weitere Dokumente von Ihnen nachgefordert werden können.

Bitte beachten Sie auch Nachfolgendes:

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 14 Tagen die erste Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu geben. Wir bitten dennoch von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da die Beantwortung zu unnötigem Mehraufwand führt.

Sie erhalten von uns keine Eingangsbestätigung. Sie erhalten eine Nachricht, mit der wir Sie nach Beginn der Bearbeitung über den Sachstand und/oder ggf. über noch nachzureichende Unterlagen informieren. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls per E-Mail.

Wenn Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht per Kontaktformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist. Wir behandeln Ihre Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzrechts und treffen generell größtmögliche Vorkehrungen für deren Sicherheit (Hinweis zum Datenschutz ).

Anmeldung der Eheschließung

  • Formular zur schriftlichen Anmeldung der Eheschließung

    Dieses Formular bitte nur ein Mal ausdrucken.

    PDF-Dokument (150.8 kB)

Hinweise zur Anmeldung der Eheschließung

  • Ausfüllhinweis zum Formular zur schriftlichen Anmeldung der Eheschließung

    Das Hinweisblatt bitte vor dem Ausfüllen des Formulars zur Anmeldung der Eheschließung lesen.

    PDF-Dokument (602.5 kB)

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

  • Vollmacht Anmeldung der Eheschließung

    PDF-Dokument (34.4 kB)

Standesamt

Eheregister

Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung

Nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!

Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Verkehrsanbindungen

Barrierefreiheit

Zugang über den Eingang
Neue Schönholzer Str. 35

WC nach DIN 18024 Fahrstuhl Behindertenparkplatz