Stellungnahme
an den federführenden Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale
Stadt:
Die BVV
möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
gegenüber dem Senat und über den Rat der Bürgermeister für eine Fortschreibung
des Berliner Kleingartenentwicklungsplanes einzusetzen. Dabei sollen auch im
Flächennutzungsplan nicht gesondert ausgewiesene Flächen unter drei Hektar
einbezogen werden.
Für Flächen, deren
Nutzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unumstritten gilt, soll die gemäß der
Schutzfristenregelungbis 2014
bestehende Bestandsgarantie mindestens bis zum Jahre 2021 verlängert werden.
15.01.2008 - Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Ö 4.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es
wird folgender Beschluss gefasst:
Der
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 15.01.2008
o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit vierzehn
Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen:
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
gegenüber dem Senat und über den Rat der Bürgermeister für eine Fortschreibung
des Berliner Kleingartenentwicklungsplanes einzusetzen.
Für Flächen, deren Nutzung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unumstritten gilt, soll die gemäß der
Schutzfristenregelung bis 2014 bestehende Bestandsgarantie mindestens bis zum
Jahre 2021 verlängert werden.
Dabei sollen auch im
Flächennutzungsplan nicht gesondert ausgewiesene Flächen unter drei Hektar
einbezogen werden.
28.02.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 2.1.6 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
gegenüber dem Senat und über den Rat der Bürgermeister für eine Fortschreibung
des Berliner Kleingartenentwicklungsplanes einzusetzen.
Für Flächen, deren Nutzung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unumstritten gilt, soll die gemäß der
Schutzfristenregelung bis 2014 bestehende Bestandsgarantie mindestens bis zum
Jahre 2021 verlängert werden.
Dabei sollen auch im
Flächennutzungsplan nicht gesondert ausgewiesene Flächen unter drei Hektar
einbezogen werden.
14.05.2008 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Ö 4.1 -
03.09.2008 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Ö 5.1 -
11.11.2009 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV