Drucksache - 0632/VI  

 
 
Betreff: Zum Einfluss des Bezirkes auf die Arbeit des JobCenters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:1. Uhlich, Christiane
2. Pohle, Dagmar
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   BzBmin/BzStRin GesSozPers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
01.11.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1.      Wie viele Personen und wie viele Sachmittel hat der Bezirk 2006 in das JobCenter eingebracht, bewertet das Bezirksamt die Personal- und Sachmittelausstattung des JobCenters als dem Bedarf entsprechend und welche Entwicklung ist hierbei seit Einrichtung der JobCenter bis heute zu verzeichnen?

 

Im Jahr 2006 waren 174 kommunale Mitarbeiter/-innen im JobCenter Berlin-Marzahn-Hellersdorf eingesetzt.

 

Grundlage für die Personalgewinnung und –bereitstellung ist der jährlich zu beschließende Kapazitäts- und Qualifikationsplan des JobCenters. Entsprechend der Zielvorgabe wurde 2007 das Bürodienstgebäude in der Rhinstraße 88 angemietet. Damit steht nunmehr ausreichend Bürofläche zur Verfügung, um dem gestiegenen personellen Bedarf gerecht werden zu können.

 

Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Agentur für Arbeit wurde der kommunale Finanzierungsanteil von 7 % ab 01. April 2006 auf 8,5 % für Berlin einheitlich festgelegt.

 

Im Jahr 2007 beträgt der kommunale Finanzierungsanteil in Berlin einheitlich 12,6 %.

 

Der kommunale Finanzierungsanteil entspricht dem Bedarf.

 

 

2.      Wie konnten seit Einrichtung des JobCenters

·         Angebote der Schuldnerberatung,

·         der psychosozialen Dienste und

·         Zuschüsse für Klassenfahrten

      aufrecht erhalten und für Klientinnen und Klienten verbessert werden. Welche     

      speziellen Angebote gibt es für Migrantinnen und Migranten und für über 50-Jährige?

 

 

Angebote der Schuldnerberatung

 

Zwischen dem Sozialamt Marzahn-Hellersdorf und den Schuldnerberatungsstellen des Arbeitslosenverbandes e.V. und dem Julateg Finsolv Marzahn-Hellersdorf e.V. wurde im Jahr 2006 eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen Leistungen nach § 16 (2) SGB II im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Leistungen der Schuldnerberatung abgeschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung hat insbesondere zum Ziel, für den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II Angebote und Hilfen zur Schuldnerberatung, zur Insolvenzberatung und zur Notfallberatung (u.a. bei Lohn-/Kontopfändungen) sicherzustellen.

 

Angebote der psychosozialen Dienste

 

Darüber hinaus besteht bereits seit dem Jahr 2005 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Sozialamt und dem JobCenter über die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Aufgaben des kommunalen Trägers gemäß § 15 - Eingliederungsvereinbarung- und § 16 (2) - Psychosoziale Betreuung - SGB II. Durch den Regionalen Sozialdienst des Sozialamtes erfolgt dabei, nach Beauftragung vom JobCenter, die Realisierung der gesetzlichen Aufgaben nach §§ 15, 16 (2) SGB II bei Personen mit Vermittlungshemmnissen. Die Leistungen umfassen insbesondere:

 

·         sozialpädagogische Beratung,

·         Erkennen der Notwendigkeit zur Einschaltung von Fachdiensten/spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten, auch der freien Wohlfahrtspflege,

·         Hilfeplanung im psychosozialen Bereich,

·         Krisenintervention,

·         Prozessbegleitung (Prävention, Nachsorge),

·         Angebote zur Erlangung sozialer Kompetenzen,

·         Stellungnahmen zu geplanten Sanktionen (z.B. Absenkung/Wegfall gem. § 31 SGB II) und im Zusammenhang mit der Versorgung von Wohnraum (z. B. Erforderlichkeit von Umzügen, eigener Wohnraum von Personen unter 25 Jahren),

·         Moderation bei Konflikten; Herausfinden von Gründen bei Pflichtverletzungen, Anfertigen von Stellungnahmen zu geplanten bzw. bei Grenz- und Härtefällen.

 

Zuschüsse für Klassenfahrten

 

Die Zuschüsse für Klassenfahrten sind Bestandteil der im SGB II geregelten kommunalen Leistungen. Diese werden auf der Grundlage der durch das Land Berlin erlassenen Vorschriften gewährt.

 

 

Spezielle Angebote für Migrantinnen und Migranten

 

Es gibt derzeit keine besonderen Angebote für Migrantinnen und Migranten. Sie werden in alle vorhandenen Maßnahmen einbezogen.

 

Spezielle Angebote für über 50-Jährige

 

-   Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach § 219 SGB III – gilt bei Aufstockern auch für das SGB II

 

erhöhte Förderung für schwerbehinderte Menschen,

die das 50. Lebensjahr vollendet haben, Förderdauer bis zu 60 Monate

die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Förderdauer bis zu 96 Monate

 

-   Sonderprogramm „WeGebAU 2007“ – gilt bei Aufstockern auch für das SGB II

 

-   „Beschäftigungspakt für Ältere“

 

Bisher war dies ein Sonderprogramm (Projektförderung) in den  JobCentern Neukölln und Pankow. Mit der Verlängerung des Sonderprogramms erfolgt eine Einbindung des JobCenters Marzahn-Hellersdorf in das Programm des JobCenters Pankow Es ist ein Handwerkskammerbezogenes Vermittlungsprojekt, in dem das JobCenter Marzahn-Hellersdorf ab 01.01.08 etwa 180 Teilnehmer/-innen einbringen wird.

 

-   ABM nach §§ 260ff SGB III - gilt bei Aufstockern auch für das SGB II

 

Für Arbeitnehmer ab 55 Jahre (bei Beginn der Maßnahme) Förderung bis zu 36 Monaten möglich.

 

-   Bundesprogramm „Zusatzjobs für Ältere ab 58 J.“

 

Ist ein laufendes Programm seit 2005. Hier sind keine neuen Maßnahmen mehr möglich (nur noch Ersatzzuweisungen bis zum jeweiligen Maßnahmeende). Das Programm endet spätestens am 31.12.09

 

 

3.       Wie stellt sich die Personalfluktuation seit Einrichtung des JobCenters dar?

 

Dem JobCenter liegen hierzu keine Aufzeichnungen vor. Es verfügt auch über keinen eigenständigen Personalbereich, sondern lediglich über eine „Schnittstellenfunktion“ zu den beiden Trägern der ARGE, bei denen die Mitarbeiter/-innen beschäftigt sind. Insoweit sind die entsprechenden Aussagen durch die jeweiligen Arbeitgeber zu treffen.

 

Für die Jahre 2005 und 2006 kann diese Frage nicht beantwortet werden. Da eine  elektronische Abfrage nicht zur Verfügung steht, würde dies bedeuten, dass eine statistische Erfassung per Hand erfolgen müsste. Dies ist wegen des hohen Aufwandes und der großen Arbeitsbelastung der jeweiligen Bereiche  nicht zu verantworten.

 

Für das Jahr 2007 wurde zu dieser Frage in der Sitzung der BVV am 30. August 2007 bereits berichtet.

 

Von Seiten des Bezirksamtes gibt es keine Fluktuation.

 

Seit dem 01. Januar 2007 begannen 27 neue Mitarbeiter/-innen der Agentur für Arbeit eine Tätigkeit im JobCenter Berlin-Marzahn-Hellersdorf. Ausgeschieden sind lediglich 6 Mitarbeiter/-innen bei einem Personalbestand von 240 Beschäftigten aus dem Agenturbereich per August 2007.

 

 

4.       Wie funktioniert die Koordinierung zwischen Bezirksamt und Arbeitsagentur?

 

Es erfolgt keine Koordinierung zwischen dem Bezirksamt und der Arbeitsagentur.

 

Da sich diese Anfrage auf die Einflussnahme des Bezirkes auf die Arbeit des JobCenters bezieht, wird davon ausgegangen, dass hier die Koordinierung zwischen dem Bezirksamt und dem JobCenter gemeint ist.

 

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle zwischen dem Bezirksamt und dem JobCenter Berlin-Marzahn-Hellersdorf bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

 

-          Abstimmung der Maßnahmen im Bereich der Öffentlich geförderten Beschäftigung nach dem SGB II § 16;

-          Beratung von Trägern und Begleitung von Projektentwicklungen;

-          Herbeiführung von Grundsatzentscheidungen zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben, wie z.B. Leistungen nach §§ 15, 16 und 22 (5) SGB II;

-          Herbeiführung von Grundsatzentscheidungen, die sich aus der Rahmenvereinbarung und dem Errichtungsvertrag ergeben, z.B. für die Bereiche Personal, Kommunaler Finanzierungsausgleich und Kosten der Unterkunft;

-          Vorbereitung der Sitzung der Trägervertretung für die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, z.B. durch die fachliche Bewertung der Vorlagen und Vorbereitung der Beschlussfassungen und. ggf. Einholung von Stellungnahmen aus den Abteilungen des Bezirksamtes;

-          Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Bearbeitung von Beschwerden;

 

Die Zusammenarbeit mit dem JobCenter erfolgt in einem kooperativen und vertrauensvollen Verhältnis.

 

 

5.       Wie wurde 2006 die Zielvereinbarung des JobCenters erfüllt?

 

Die Berichterstattung über die Zielerreichung 2006 wurde der BVV in der Sitzung am 28. Juni 2007 – Drucksache 404/VI -  bereits vorgelegt.

 

 

In der 14. Sitzung der BVV am 01.11.2007  wurde um die zusätzliche schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

Ist dem Bezirksamt die Anzahl der befristeten Mitarbeiter/-innen bekannt?

 

Ja.

 

Die Mitarbeiter/-innen des Landes Berlin sind alle unbefristet beschäftigt.

 

Von den 107 zum 31.12.2007 auslaufenden Verträgen der Agentur für Arbeit Berlin Mitte können alle geeigneten Bewerber/-innen im JobCenter Marzahn-Hellersdorf verlängert werden

 

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass dafür neue Mitarbeiter/-innen eingestellt werden sollen, die sich wieder neu einarbeiten müssen?

 

Neueinstellungen sind somit nicht erforderlich.

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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