Drucksache - 0632/VI
1.
Wie viele Personen und wie viele Sachmittel hat der Bezirk 2006 in das
JobCenter eingebracht, bewertet das Bezirksamt die Personal- und
Sachmittelausstattung des JobCenters als dem Bedarf entsprechend und welche
Entwicklung ist hierbei seit Einrichtung der JobCenter bis heute zu
verzeichnen? Im Jahr 2006 waren 174 kommunale Mitarbeiter/-innen im
JobCenter Berlin-Marzahn-Hellersdorf eingesetzt. Grundlage für die Personalgewinnung und
–bereitstellung ist der jährlich zu beschließende Kapazitäts- und
Qualifikationsplan des JobCenters. Entsprechend der Zielvorgabe wurde 2007 das
Bürodienstgebäude in der Rhinstraße 88 angemietet. Damit steht nunmehr
ausreichend Bürofläche zur Verfügung, um dem gestiegenen personellen Bedarf
gerecht werden zu können. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der
Senatsverwaltung für Finanzen und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der
Agentur für Arbeit wurde der kommunale Finanzierungsanteil von 7 % ab 01. April
2006 auf 8,5 % für Berlin einheitlich festgelegt. Im Jahr 2007 beträgt der kommunale Finanzierungsanteil in
Berlin einheitlich 12,6 %. Der kommunale Finanzierungsanteil entspricht dem Bedarf. 2.
Wie konnten seit Einrichtung des JobCenters ·
Angebote der Schuldnerberatung, ·
der psychosozialen Dienste und ·
Zuschüsse für Klassenfahrten aufrecht
erhalten und für Klientinnen und Klienten verbessert werden. Welche
speziellen Angebote gibt es für Migrantinnen und Migranten und für über
50-Jährige? Angebote der Schuldnerberatung Zwischen dem Sozialamt
Marzahn-Hellersdorf und den Schuldnerberatungsstellen des Arbeitslosenverbandes
e.V. und dem Julateg Finsolv Marzahn-Hellersdorf e.V. wurde im Jahr 2006 eine
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen Leistungen
nach § 16 (2) SGB II im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Leistungen der
Schuldnerberatung abgeschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung hat
insbesondere zum Ziel, für den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB
II Angebote und Hilfen zur Schuldnerberatung, zur Insolvenzberatung und zur
Notfallberatung (u.a. bei Lohn-/Kontopfändungen) sicherzustellen. Angebote der psychosozialen Dienste Darüber hinaus besteht bereits seit
dem Jahr 2005 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Sozialamt und dem
JobCenter über die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Aufgaben des
kommunalen Trägers gemäß § 15 - Eingliederungsvereinbarung- und § 16 (2) -
Psychosoziale Betreuung - SGB II. Durch den Regionalen Sozialdienst des
Sozialamtes erfolgt dabei, nach Beauftragung vom JobCenter, die Realisierung
der gesetzlichen Aufgaben nach §§ 15, 16 (2) SGB II bei Personen mit
Vermittlungshemmnissen. Die Leistungen umfassen insbesondere: ·
sozialpädagogische
Beratung, ·
Erkennen
der Notwendigkeit zur Einschaltung von Fachdiensten/spezialisierten Beratungs-
und Hilfsangeboten, auch der freien Wohlfahrtspflege, ·
Hilfeplanung
im psychosozialen Bereich, ·
Krisenintervention, ·
Prozessbegleitung
(Prävention, Nachsorge), ·
Angebote
zur Erlangung sozialer Kompetenzen, ·
Stellungnahmen
zu geplanten Sanktionen (z.B. Absenkung/Wegfall gem. § 31 SGB II) und im
Zusammenhang mit der Versorgung von Wohnraum (z. B. Erforderlichkeit von
Umzügen, eigener Wohnraum von Personen unter 25 Jahren), ·
Moderation
bei Konflikten; Herausfinden von Gründen bei Pflichtverletzungen, Anfertigen
von Stellungnahmen zu geplanten bzw. bei Grenz- und Härtefällen. Zuschüsse für Klassenfahrten Die Zuschüsse für Klassenfahrten
sind Bestandteil der im SGB II geregelten kommunalen Leistungen. Diese werden
auf der Grundlage der durch das Land Berlin erlassenen Vorschriften gewährt. Spezielle
Angebote für Migrantinnen und Migranten Es gibt
derzeit keine besonderen Angebote für Migrantinnen und Migranten. Sie werden in
alle vorhandenen Maßnahmen einbezogen. Spezielle
Angebote für über 50-Jährige - Eingliederungszuschuss für besonders
betroffene schwerbehinderte Menschen nach § 219 SGB III – gilt bei
Aufstockern auch für das SGB II erhöhte
Förderung für schwerbehinderte Menschen, die
das 50. Lebensjahr vollendet haben, Förderdauer bis zu 60 Monate die
das 55. Lebensjahr vollendet haben, Förderdauer bis zu 96 Monate - Sonderprogramm
„WeGebAU 2007“ – gilt bei Aufstockern auch für das SGB II - „Beschäftigungspakt
für Ältere“ Bisher war dies ein Sonderprogramm (Projektförderung) in
den JobCentern Neukölln und Pankow. Mit
der Verlängerung des Sonderprogramms erfolgt eine Einbindung des JobCenters
Marzahn-Hellersdorf in das Programm des JobCenters Pankow Es ist ein
Handwerkskammerbezogenes Vermittlungsprojekt, in dem das JobCenter
Marzahn-Hellersdorf ab 01.01.08 etwa 180 Teilnehmer/-innen einbringen wird. - ABM
nach §§ 260ff SGB III - gilt bei Aufstockern auch für das SGB II Für Arbeitnehmer ab 55 Jahre (bei Beginn der Maßnahme) Förderung
bis zu 36 Monaten möglich. - Bundesprogramm
„Zusatzjobs für Ältere ab 58 J.“ Ist ein laufendes Programm seit 2005. Hier sind keine neuen
Maßnahmen mehr möglich (nur noch Ersatzzuweisungen bis zum jeweiligen
Maßnahmeende). Das Programm endet spätestens am 31.12.09 3.
Wie stellt sich die
Personalfluktuation seit Einrichtung des JobCenters dar? Dem JobCenter liegen hierzu keine
Aufzeichnungen vor. Es verfügt auch über keinen eigenständigen Personalbereich,
sondern lediglich über eine „Schnittstellenfunktion“ zu den beiden
Trägern der ARGE, bei denen die Mitarbeiter/-innen beschäftigt sind. Insoweit
sind die entsprechenden Aussagen durch die jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Für die Jahre 2005 und 2006 kann
diese Frage nicht beantwortet werden. Da eine
elektronische Abfrage nicht zur Verfügung steht, würde dies bedeuten,
dass eine statistische Erfassung per Hand erfolgen müsste. Dies ist wegen des
hohen Aufwandes und der großen Arbeitsbelastung der jeweiligen Bereiche nicht zu verantworten. Für das Jahr 2007 wurde zu dieser
Frage in der Sitzung der BVV am 30. August 2007 bereits berichtet. Von Seiten des Bezirksamtes gibt es
keine Fluktuation. Seit dem 01. Januar 2007 begannen 27 neue
Mitarbeiter/-innen der Agentur für Arbeit eine Tätigkeit im JobCenter
Berlin-Marzahn-Hellersdorf. Ausgeschieden sind lediglich 6 Mitarbeiter/-innen
bei einem Personalbestand von 240 Beschäftigten aus dem Agenturbereich per
August 2007. 4.
Wie funktioniert die
Koordinierung zwischen Bezirksamt und Arbeitsagentur? Es erfolgt keine Koordinierung zwischen dem
Bezirksamt und der Arbeitsagentur. Da sich diese Anfrage auf die Einflussnahme des Bezirkes auf
die Arbeit des JobCenters bezieht, wird davon ausgegangen, dass hier die
Koordinierung zwischen dem Bezirksamt und dem JobCenter gemeint ist. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle zwischen dem
Bezirksamt und dem JobCenter Berlin-Marzahn-Hellersdorf bezieht sich im
Wesentlichen auf folgende Bereiche: -
Abstimmung
der Maßnahmen im Bereich der Öffentlich geförderten Beschäftigung nach dem SGB
II § 16; -
Beratung
von Trägern und Begleitung von Projektentwicklungen; -
Herbeiführung
von Grundsatzentscheidungen zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben, wie z.B.
Leistungen nach §§ 15, 16 und 22 (5) SGB II; -
Herbeiführung
von Grundsatzentscheidungen, die sich aus der Rahmenvereinbarung und dem
Errichtungsvertrag ergeben, z.B. für die Bereiche Personal, Kommunaler
Finanzierungsausgleich und Kosten der Unterkunft; -
Vorbereitung
der Sitzung der Trägervertretung für die kommunalen Vertreterinnen und
Vertreter, z.B. durch die fachliche Bewertung der Vorlagen und Vorbereitung der
Beschlussfassungen und. ggf. Einholung von Stellungnahmen aus den Abteilungen des
Bezirksamtes; -
Beratung
von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Bearbeitung von Beschwerden; Die Zusammenarbeit mit dem JobCenter erfolgt in einem
kooperativen und vertrauensvollen Verhältnis. 5.
Wie wurde 2006 die
Zielvereinbarung des JobCenters erfüllt? Die Berichterstattung über die Zielerreichung 2006 wurde der
BVV in der Sitzung am 28. Juni 2007 – Drucksache 404/VI - bereits vorgelegt. In der 14. Sitzung der BVV am 01.11.2007 wurde um die zusätzliche schriftliche
Beantwortung folgender Fragen gebeten: Ist dem Bezirksamt die Anzahl der befristeten
Mitarbeiter/-innen bekannt? Ja. Die Mitarbeiter/-innen des Landes
Berlin sind alle unbefristet beschäftigt. Von den 107 zum 31.12.2007 auslaufenden Verträgen der
Agentur für Arbeit Berlin Mitte können alle geeigneten Bewerber/-innen im
JobCenter Marzahn-Hellersdorf verlängert werden Ist dem Bezirksamt bekannt, dass dafür neue
Mitarbeiter/-innen eingestellt werden sollen, die sich wieder neu einarbeiten
müssen? Neueinstellungen sind somit nicht erforderlich. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin |
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