Zur Optimierung der Sprechzeiten wird angesichts der weiter bestehenden pandemischen Lage und zur Wahrung von Hygienemaßnahmen zur Vorsprache in allen Bereichen des Jugendamtes eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Für Sie, als Ratsuchende und Leistungsempfänger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, sind wir bemüht, die Abstandsregelungen, zur Aufrechterhaltung Ihrer und unserer Gesundheit, abzusichern.
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein, das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist erwünscht.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des Jugendamtes über die Kontaktdaten zu den einzelnen Bereichen und vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit.
Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.
Teilhabefachdienst

Puzzleschlange
Bild: VERSUSstudio / Fotolia.com
Inhaltsverzeichnis
- Sprechzeiten im Jugendamt - nur mit Terminen
- Teilhabefachdienst Jugend, was ist das?
- Informationen zum §35a SGB VIII
- Wofür Eingliederungshilfe?
- Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung
- Informationen und Unterlagen zum Teilhabeinstrument Berlin (TIB)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Alle wichtigen Links im Überblick
- Ihre Ansprechpersonen im Teilhabefachdienst Jugend Marzahn-Hellersdorf
Sprechzeiten im Jugendamt - nur mit Terminen
Informationen zum §35a SGB VIII
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Was Jugendämter leisten:Teilhabe ermöglichen
PDF-Dokument (541.2 kB)
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Dokument AN TH-Leistungen
DOTX-Dokument (40.3 kB)
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Information für Eltern zur Einführung des Teilhabebedarfsermittlungsinstrumentes (TIB) und der Ziel-und Leistungsplanung (ZLP) der Eingliederungshilfe des SGB IX in den Jugendämtern
PDF-Dokument (321.3 kB)
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Information für Eltern zur Einführung des Teilhabebedarfsermittlungsinstrumentes (TIB) in leichter Sprache
PDF-Dokument (299.6 kB)
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Fragebogen für Kinder von 0 bis 6 Jahren
PDF-Dokument (427.5 kB)
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Fragebogen für Kinder von 7 bis 12 Jahren
PDF-Dokument (370.3 kB)
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Fragebogen für Kinder von 13 bis 18 Jahren
PDF-Dokument (375.6 kB)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Kann ich für mein Kind eine Beförderung zur Kita oder Schule erhalten?
Im Einzelfall, ja. Wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung durch einen medizinischen Dienst festgestellt wurde, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Bewältigung des Weges zur Kita durch die Behinderung in einem solche Maße erschwert ist, dass es für das Kind nicht zumutbar ist. Dann kann eine Beförderung durch ein Fahrunternehmen eingesetzt werden. Dann kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe im Jugendamt/ Teilhabefachdienst Jugend gestellt werden.
Für Kinder mit einer festgestellten Behinderung und einem Bedarf an inklusiver Beschulung, kann das Schulamt für die Erfüllung der Schulpflicht eine Beförderung zur Verfügung stellen. Ein Antrag ist beim Schulamt zu stellen.
Im Rahmen der Ferienbetreuung/ Ferienhort kann eine Beförderung durch den Teilhabefachdienst Jugend oder durch den RSD (bei seelischer Behinderung) geprüft und ggf. gewährt werden. -
Welche Frühförderungsmöglichkeiten gibt es für mein Kind?
Frühförderung umschreibt verschiedene pädagogische und therapeutische Hilfsangebote um Kindern mit Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Behinderungen sowie deren Familien frühzeitige Unterstützung zu ermöglichen. Die Angebote richten sich an Kinder von Geburt an bis zum Schuleintritt und deren Familien.
Frühförderung findet in den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ, oft an den Kliniken angebunden) und in der Kita statt. -
Welche behinderungsbedingten Zusatzleistungen kann mein Kind in der Kita erhalten?
Im Land Berlin werden Kinder mit Behinderung in Kitas inklusiv gefördert. Diese inklusiven Leistungen werden durch das Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG sichergestellt. Eine inklusive Förderung wird in den Kitas erbracht, wenn dem Kind ein Integrationsstatus (I-Status) zugesprochen wurde.
Stellen Sie oder die Kita fest, dass Ihr Kind im Rahmen der Kita-Betreuung zusätzliche Förderung benötigt, berät die Kita Sie und unterstützt sie bei der Antragstellung gegenüber dem Jugendamt (Fachsteuerung Tagesbetreuung von Kindern). Die Mitarbeiter:innen der Fachsteuerung Tagesbetreuung von Kindern beauftragen dann den Gesundheitsdienst, eine medizinische Begutachtung zu Ihrem Kind durchzuführen. Ziel ist es, festzustellen, ob ihr Kind dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung zugehörig ist.
Dementsprechend wird Ihrem Kind dann ggf. ein A-Status (erhöhter Förderbedarf) zugesprochen und die Kita erhält zusätzliche Personalmittel für die individuelle Förderung Ihres Kindes.
Damit Ihr Kind den B-Status (wesentlich erhöhter Förderbedarf) und somit noch intensivere Förderung in der Kita erhält, muss die Kita einen B-Ausschuss einberufen. In diesem wird festgestellt, ob die Kita zur bedarfsgerechten Förderung Ihres Kindes weitere Personalmittel benötigt und erhalten kann. -
Welche Ferien- und Freizeitangebote gibt es für mein Kind?
Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe bieten unterschiedliche Ferien- und Freizeitangebote an. Diese finden u.a. inklusiv in den Jugendfreizeiteinrichtungen oder Stadteilzentren statt.
Es gibt auch Angebote für Ferienreisen. Reisen für Kinder mit einer Behinderung werden Integrationsreisen genannt und vom Senat gefördert. Behinderungsbedingte Mehrkosten für so eine Reise können nach individueller Prüfung durch die Eingliederungshilfe übernommen werden.
Ein Antrag auf Übernahme der behinderungsbedingte Mehrkosten bei Ferienfahrten muss im Teilhabefachbereich Jugend spätestens 8 Wochen vor Beginn der Reise von den Sorgeberechtigten gestellt werden. Der Antrag ist beim Teilhabefachdienst Jugend abzugeben. Postalisch an die Riesaer Straße 94, 12627 Berlin, per Mail an teilhabejug@ba-mh.berlin.de oder per Fax an die 90293 4925.
Neben dem Antrag muss der Schwerbehindertenausweis, der dazugehörige LAGeSo Bescheid, der Zuordnungsbescheid zum Personenkreis §§ 2, 99 SGB IX und die Anmeldebestätigung des Trägers der Ferienreise im Teilhabefachdienst Jugend eingehen.
Bitte beachten Sie die 8-Wochen-Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden.
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass die Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten für Ferienfahrten pro Kind nur einmal gewährt werden kann.Hier finden Sie einen Überblick über Angebote, die für Ihr Kind interessant sein könnten:
Integrationsreisen
Reisen für Menschen mit Behinderung -
Gibt es Hilfsangebote für mein Kind, wenn ich in einer Notsituation bin?
Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes aus unterschiedlichen Gründen einmal selbst nicht gewährleisten können, wie z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt, dann beraten wir gemeinsam, welche Hilfe für Sie und Ihr Kind möglich ist. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung; gemeinsam finden wir eine Lösung. Auch wenn Ihnen einmal alles über den Kopf wächst, können Sie sich an uns bzw. den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD vom Jugendamt) ihrer Region wenden.
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Welche Hilfen zur Erziehung gibt es für mein Kind?
Neben der Eingliederungshilfe, auf die Ihr Kind ggf. einen Rechtsanspruch hat, haben auch Sie als Eltern einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Auch hier gibt es unterschiedliche Formen der Hilfe. Von ambulanter über teilstationäre und stationäre Hilfe zur Erziehung, die je nach festgestelltem Bedarf, auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet werden kann. Wir bzw. den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD vom Jugendamt) beraten Sie über Anspruchsvoraussetzungen und zum Hilfeplanverfahren.
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Hat mein Kind Anspruch auf Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz?
Wenn Ihr Kind eine Sinnesbehinderung (Seh- oder Hörbehinderung) hat und diese durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG).
Dazu können wir Sie gern beraten oder Sie informieren sich hier:
Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche -
Welche Fördermöglichkeiten in der Schule gibt es für mein Kind?
Im Land Berlin ist der Bildungsträger verpflichtet, inklusive Angebote anzubieten. Daher ist zunächst die Schule in der Verantwortung Hilfen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung zur Verfügung zu stellen. Hierzu müssen Sie mit der Schule und dem SIBUZ Marzahn-Hellersdorf (schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) ein Förderverfahren anstoßen. Die Schule muss mit Hilfe des SIBUZ die Möglichkeiten der schulorganisatorischen Maßnahmen zunächst vollständig ausnutzen. Gesetzliche Grundlagen sind das Berliner Schulgesetzt (SchulG), die Sonderpädagogikverordnung (SopädVO), die Verwaltungsvorschrift (VV Schulhelfer) in Verbindung mit der Rahmenvereinbarung ergänzender schulischer Pflege und Hilfe (RV SchulPfleHi) und die Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung (SchüFöVO).
Bei darüber hinaus bestehendem individuellem Leitungsanspruch kann durch das Jugendamt ergänzende Eingliederungshilfebedarf geprüft und ggf. gewährt werden.Folgende Links können Sie informieren:
Inklusion
SIBUZ Marzahn-Hellersdorf
Verwaltungsvorschrift Schulhelfer (PDF) -
Gibt es stationäre Hilfen für mein Kind?
Es gibt eine Vielzahl von Hilfen in der Eingliederungshilfe, so auch die stationäre Hilfe für Kinder- und Jugendliche. Ob eine stationäre Hilfe die geeignete Eingliederungshilfe ist, wird im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem TIB geprüft. Vorrangiges Ziel ist immer der Verbleib des Kindes im familiären Zusammenhang. Manchmal brauchen Kinder- und Jugendliche Unterstützung, die nur in einer Wohngruppe sichergestellt werden kann.
Es gibt Wohngruppen in Berlin, aber auch in Brandenburg und anderen Bundesländern. Ob eine stationäre Hilfe eingesetzt wird, ist abhängig von der Bedarfsprüfung und den Möglichkeiten der Einrichtungen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Die Platzsuche kann also einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gern zu dem Thema und unterstützen Sie, eine geeignete Hilfe zu planen.
Ihre Ansprechpersonen im Teilhabefachdienst Jugend Marzahn-Hellersdorf
Leitung / Koordination:
-
Gruppeneitung:
-
Standort:
Riesaer Straße 94,12627 Berlin
-
Raum:
B 406 4.Etage
-
Telefon:
(030) 90293-4897
-
Telefax:
(030) 90293-4825
Teilhabeplaner:innen und Leistungskoordinator:innen des Teilhabefachdienstes
-
Teilhabeplanerin:
Frau Huse
Telefon: (030) 90293-4843
Raum B 405 -
Teilhabeplaner:
Herr Prachtl
(030) 90293-4844
Raum: B 409 -
Leistungskoordinatorin:
Frau Fechtner
Telefon: (030) 90293-4898
Raum B 407 -
Leistungskoordinatorin:
Frau Schmidt
(030) 90293-4910
Raum: B 407 -
Leistungskoordinatorin:
Frau Biesen
(030) 90293-4853
Raum: B 409
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
- Jugendamt -
Teilhabefachdienst
Postanschrift
12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-4141
- Fax: (030) 90293-4825
- E-Mail an den Bereich Teilhabefachdienst
Sprechzeiten
im Jugendamt – vorrangig mit Terminen

Hilfe für Familien mit Kindern
Bild: motorradcbr - Fotolia.com
Kriseninterventionsteam
Kriseninterventionsteam in Marzahn-Hellersdorf
Werktags von 08:00 bis 18:00
Telefon: (030) 90293-5555

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Bild: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Hilfetelefon

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Bild: D115
Behördentelefon
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