Beschluss:
a)
den
sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf XXII-10 vom 26.10.2009
für das Gelände zwischen den Grundstücken
Landsberger Allee 315/343, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee
(Straßenmitte) und Arendsweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Alt-Hohenschönhausen und Lichtenberg, sowie die
Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Der Originalplan liegt während der
BVV-Sitzung aus.
b)
über
den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-10.
Anlage 4: Entwurf der Verordnung