Drucksache - DS/1629/VI  

 
 
Betreff: Erneuerung des Regenwasserkanals in der Ehrenfelsstraße zwischen Treskowallee und Theatergasse
Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
09.03.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Erneuerung des Regenwasserkanals in der Ehrenfelsstraße von Treskowallee bis Theatergasse wird durchgeführt. Im Anschluss wird ein Straßenausbaubeitrag erhoben.

 

Begründung:

 

Der Regenwasserkanal in der Ehrenfelsstraße zwischen Treskowallee und Theatergasse ist weit über 50 Jahre alt. Er befindet sich unterhalb der Fahrbahn (siehe Lageplan). Bei einer im Jahr 2009 durchgeführten TV-Untersuchung wurde durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) festgestellt, dass der Kanal stark erneuerungsbedürftig ist.

Da der Regenwasserkanal, welcher auch der Straßen-, Grundstücks- und Gebäudeentwässerung dient, sich dicht unter der Fahrbahn befindet, wird eine Erneuerung auf einer Länge von ca. 90 m in offener Bauweise angestrebt.

 

Im Jahr 2010 ist außerdem vom Bezirksamt Lichtenberg geplant, die Ehrenfelsstraße von der Treskowallee bis zur Einmündung Theatergasse in einen Stadtplatz umzuwandeln. Dabei wird die gesamte Fläche dieser Verkehrsanlage umgestaltet. Die Fahrbahn wird auf einen Fahrstreifen zurückgebaut und Parkbuchten für die Anlieger angelegt. Die Gehwegbereiche werden entsprechend ausgebaut und auf eine spätere Marktplatznutzung ausgerichtet. Die Beleuchtungsanlage und die Regenentwässerungsanlage werden dieser neuen Flächenaufteilung angepasst.

Mit Schreiben vom 24.07.2009 wurde vom Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr erklärt, dass für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, verkehrsbegleitendes Grün, Beleuchtung und Regenwasserabläufe keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da diese Baumaßnahme hauptsächlich dazu dient, für den Lichtenberger Ortsteil Karlshorst einen Stadtplatz mit Marktnutzung zu schaffen.

 

Das vorliegende Bauprogramm für die Erneuerung des Regenwasserkanals bietet keine Ausbaualternativen, da nur die für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1 Abs.2 StrABG).

 

Die voraussichtlichen Ausbaukosten der Maßnahme Regenentwässerungskanal Ehrenfelsstraße zwischen Treskowallee und Theatergasse betragen 78.000 €.

Da der neu anzulegende Regenwasserkanal die für den Straßenausbaubeitrag anzusetzende Normgröße von 300 mm Durchmesser übersteigt, sind die Herstellungskosten auf diesen Durchmesser gemäß den straßenausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften zu reduzieren. Da der Regenwasserkanal über einen Durchmesser von 400 mm verfügt und in dieser Größe auch erneuert werden soll, sind die Kosten nur zu 85% für die Straßenausbaubeitragserhebung anzusetzen (=66.300 €). Da der Kanal hier die Doppelfunktion für Regenwasserableitung von der Verkehrsanlage und von den Anliegergrundstücken hat, dürfen zur Ermittlung der einzelnen Straßenausbaubeiträge für die Grundstücke auch nur 50% dieser Kosten herangezogen werden (=33.150 €).

Bei der Ehrenfelsstraße zwischen Treskowallee bis Theatergasse handelt es sich im Hinblick auf die Ausrichtung auf einen Stadtplatz um eine Hauptverkehrsstraße. Es wird überwiegend Fußgängerverkehr stattfinden. Der Anliegerverkehr wird hier nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das Land Berlin hat daher gemäß § 10 StrABG 55% dieser Kosten zu tragen (18.232,50 €).

Die Differenz (umlagefähiger Aufwand) von 14.917,50 € wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen Grundstücken werden Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 11.000 € vereinnahmt werden können (ein Drittel Nachlass).

Die Anliegergrundstückseigentümer wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf die Eigentümer kommen Straßenausbaubeiträge von 50 bis 4.550 € (privater Wohnungsteileigentümer bis Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg) zu.

 

Es wurde vereinbart, dass die Straßenausbaubeiträge erst im Jahr 2014 vereinnahmt werden.

 

Diese Vorlage ist der BVV nur zur Kenntnisnahme vorzulegen, weil gesonderte Regeln in den Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (Solomaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe) dies vorschreiben.

 

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende Straßenausbaubeiträge erfolgte über direkte Anschreiben an die Anliegergrundstückseigentümer der Verkehrsanlage.

Es wurden keine Einwände erhoben.

 

Berlin, den           .02.2010

 

 

 

 

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Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                       Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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