Drucksache - DS/1493/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, zu prüfen, ob auf den
Gehwegen in der Victoriastadt (Pfarrstraße, Türrschmidtstraße, Kaskelstraße,
Spittastraße, Geusenstraße, Kernhofer Straße) das Radfahren im Rahmen eines
Modellprojektes zugelassen werden könnte und ggf. die erforderlichen Schritte
hierzu einzuleiten. Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Straßenverkehrsbehörde hat gemeinsam mit der Polizei
dieses Anliegen bei einem ausführlichen Ortstermin eingehend geprüft und
festgestellt, dass hier in dem Wohngebiet der Victoriastadt das Radfahren, so
wie es von den Bestimmungen der StVO gefordert wird, problemlos möglich ist.
Hier existiert durchgängig eine Tempo-30-Zone und das Radfahren auf Gehwegen
ist somit nicht vorgesehen. Auch die Novellierung der StVO vom November 2009 sieht diese
Benutzung der Gehwege durch Radfahrer nicht vor. Ausnahmeregelungen zur
gemeinsamen Nutzung der Gehwege werden immer nur dort zugelassen, wo der
alternative Bau bzw. die Kennzeichnung von Radwegen/Radfahrstreifen baulich
nicht möglich ist, keine gefahrlose Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen
Straßen für Radfahrer besteht und besondere Gefahrensituationen für Fußgänger
ausgeschlossen werden können. In diesem Wohngebiet schließen sich die
Hauszugänge unmittelbar an den Gehweg
an, so dass der Radfahrer einem heraustretenden Fußgänger (Anwohner) nicht mehr
ausweichen kann. Das bedeutet eine akute Gefährdung für die Fußgänger. Berlin, den
.01.2010 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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