Drucksache - DS/1458/VI  

 
 
Betreff: Ausreichend Schulhelfer für Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUGleichstellung/Integration
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2009 
34. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bildung Entscheidung
04.11.2009 
36.Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung gemeinsam mit dem Ausschuss Sport erledigt   
01.12.2009 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung erledigt   
Gleichstellung/Integration Entscheidung
11.11.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung/Integration vertagt   
13.01.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung/Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Gleichst/Integr PDF-Dokument
Schreiben BA v. 31.03.2010 (Zwb.)  
Schreiben BA v. 14.06.2010 (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Gleichstellung/Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenver-sammlung die Annahme der DS/1458/VI in folgender geänderter Fassung:

Der Ausschuss für Gleichstellung/Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenver-sammlung die Annahme der  DS/1458/VI in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel für die Schulhelfer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Bei Umzügen oder Schulwechsel von Kindern mit Förderbedarf sollte nach schnelleren Lösungen gesucht werden, damit diese einen Schulhelfer erhalten.

 

Begründung:

Am Schuljahresanfang gibt es immer Probleme mit der rechtzeitigen  Bereitstellung von Schulhelfern für Kinder mit entsprechendem Förderbedarf. Entweder die finanziellen Mittel sind nicht rechtzeitig vorhanden oder die Träger haben noch nicht genügend Mitarbeiter eingestellt. Anträge sollten von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig gestellt werden können, damit die Entscheidungen nicht erst in den Ferien fallen oder erst zu Beginn des neuen Schuljahres. Sollten Eltern durch Umzüge oder Schulwechsel betroffen sein, sollte erst einmal unbürokratisch geholfen werden, um dann genau zu prüfen welchen Förderbedarf das Kind hat.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass dem Bezirk hinreichend Schulhelferstunden bewilligt werden, damit alle Kinder mit Behinderung in Sonder- und Regelschulen im Bezirk beschult werden können.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 
 

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