Drucksache - 1098/XX  

 
 
Betreff: Ladestationen für E-Autos in Kladow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
25.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU vom 09.01.2019
2. Version vom 16.09.2019
Schlussbericht vom 16.09.2019

Schlussbericht

 

Bereits mit Vorlage -zur Kenntnisnahme (Schlussbericht)- vom 24.01.2018 zur Drucksache Nr. 0214/XX hatte das Bezirksamt auf die einschlägigen Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Berliner Verwaltung hingewiesen. Das Bezirksamt führte damals aus, dass bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigens eine Stabsstelle zur "Planung für die Erweiterung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur" eingerichtet worden sei. Die Aufgaben dieses Ladeinfrastrukturbüros sind wie folgt umschrieben:

"Für die Erweiterung der Ladeinfrastruktur wurde ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro (LIB) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingerichtet. Dieses koordiniert die Aktivitäten zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur. Grundsätzliche Fragestellungen werden hier geklärt, um eine einheitliche Handhabung in ganz Berlin sicherzustellen. Planungsanfragen und Anträge auf Sondernutzungserlaubnis sowie straßenverkehrsbehördliche Anordnungen werden beim LIB zur Erfassung eingereicht und anschließend an die beteiligten Stellen der Bezirke weitergeleitet. …"

(Quelle: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/lib.shtml; mit weiteren Links zur Elektromobilität)

Das Bezirksamt hat demnach auf dem Gebiet der Planung der E-Ladeinfrastruktur keine Regelungs- oder Entscheidungskompetenzen.

 

Zudem sind die im Beschluss genannten Flächen nicht als öffentliches Straßenland gewidmet und befinden sich auch nicht in einem Fachvermögen des Bezirks; schon aus diesem Grunde besteht hier keine bezirkliche Zuständigkeit.

 

Das Bezirksamt sieht sich aus den vorgenannten Gründen außerstande, im Sinne des Beschlusses der BVV tätig werden zu können.

 

Berlin-Spandau, den  16.09.2019

Das Bezirksamt

 

Kleebank       Bewig

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 


Begründung:

 

Die Elektromobilität nimmt immer weiter zu, doch ausreichend Ladesäulen stehen noch nicht oder nur begrenzt zu Verfügung - im Raum Kladow gibt es nicht eine einzige Ladesäule. Um mehr Menschen für die Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu motivieren, sollten daher auch im Süden Spandaus entsprechende Ladesäulen ihren Platz finden.

 
 

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