Drucksache - 1077/XX
Mit Schreiben vom 25.06.2019 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen um Prüfung und ggf. Einführung eines Mietkaufmodells gebeten (S. Anlage). Eine Antwort steht noch aus.
Berlin-Spandau, den 15. August 2019
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Begründung:
In Deutschland insgesamt, aber insbesondere auch in Berlin und vor allem in unserem Bezirk ist die Quote für selbstgenutztes Eigentum erschreckend niedrig. Nach Zahlen von 2015 ist die Quote in Berlin bei ca. 23%, in Spandau etwas darunter. Dabei bietet Wohneigentum hohe Sicherheit im Alter. Für Menschen ohne Eigenkapital ist es momentan sehr schwierig, einen Kredit für Wohneigentum zu bekommen - so müssen große Posten wie die Grunderwerbssteuer sofort bezahlt werden. In Berlin ist die Förderung der Bildung von Wohneigentum in der Verfassung verankert. Dies sollte der Bezirk ernstnehmen und gemeinsam mit dem Land Berlin Möglichkeiten schaffen, um die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Das Angebot eines Mietkaufmodells im eigenen Wohnungsbestand kann hier viel erreichen. Beim Mietkauf wird ein Mietvertrag geschlossen, der/die Mieter zahlen zunächst ganz regulär Miete. Diese Mietzahlungen werden dann zu einem Teil auf den Kaufpreis angerechnet. Preis, Rechte, Pflichten und Konditionen des Mietkaufs werden vorher festgelegt und müssen von beiden Parteien einvernehmlich unterschrieben werden. Die Wohnung geht dann in das Eigentum des/der Mieter über. |
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