Drucksache - 0879/XX  

 
 
Betreff:
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
20.08.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
12.09.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
28.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Linksfraktion vom 25.06.2018
BE BVV v. 20.08.2018
3. Version vom 19.08.2019
1. Zwischenbericht vom 15.08.2019

  1. Zwischenbericht

 

Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die Berliner Verkehrsbetriebe -BVG- herangetreten mit dem Ersuchen, die im Beschluss genannten Alternativen einer Anbindung der U2 an den Fern- und Regionalbahnhof Spandau zu prüfen. Hierzu teilt die BVG Folgendes mit:

 

  1. Alternative: Führung über die Gleise der S-Bahn

Grundsätzlich ist der Fahrbetrieb einer U-Bahn auf den Anlagen der S-Bahn wegen der unterschiedlichen Spurweiten, Stromversorgungen, Zugsicherungssysteme etc. technisch nicht möglich.

r eine ggf. parallele Führung der technischen Einrichtungen (Gleise etc.) ist in dem Bereich ab Bahnhof Stresow bis Bahnhof Spandau der für die Anlagen benötigte Raum nicht ausreichend.

 

  1. Alternative: Verlängerung der U2 mit Umsteigebahnhof Charlottenburger Chaussee

Diese Variante wäre durchaus einer Prüfung wert und war bereits in der (längeren) Vergangenheit eine Idee, die in der BVG diskutiert wurde. Um diesen Vorschlag inhaltlich belastbar zu bewerten, müsse die BVG zunächst einen Prüfauftrag des Aufgabenträgers (SenUVK) erhalten, anhand dessen sie entsprechende Untersuchungen anstellen würde. Ein solcher Prüfauftrag läge der BVG derzeit aber nicht vor.

Das Bezirksamt hat sich daher an die Sen UVK gewandt mit der Bitte, der BVG einen derartigen Prüfauftrag zu erteilen.

 

 

Berlin-Spandau, den 15.08.2019

Das Bezirksamt

 

 

 

KleebankBewig

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


4 Enthaltungen

(2 Bezv. der Fraktion der AfD,

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD)


 

 
 

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