Drucksache - 0471/XX
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Das Bezirksamt hat sich nunmehr darüber verständigt, in welchem Umfang es seiner Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber der BVV nachkommt will.
Mit Bezirksamtsbeschluss vom 06.11.2018 wurde hierzu die Festlegung getroffen, dass die BVV über die Anzahl der im jeweiligen Berichtsjahr erfolgten anlassbezogenen und routinemäßigen Prüfungen informiert wird sowie darüber, ob als Ergebnis der Prüfung strafrechtliche, arbeits- bzw. beamtenrechtliche oder sonstige Maßnahmen (z. B. Veränderung von Arbeitsabläufen) ergriffen wurden.
Berlin – Spandau, den 6. November 2018
Helmut Kleebank Bezirksbürgermeister
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