Drucksache - 0115/XX  

 
 
Betreff: Lücken im Busspurnetz zwischen Spandau und Charlottenburg schließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
21.03.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.05.2017 
Öffentliche Sitzung (Generationen-BVV) der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
31.05.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Grünflächen als Zwischenbericht
11.07.2017 
Außerordentliche öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
19.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
17.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
14.11.2017 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen      
21.11.2017 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 20.02.2017
BE BVG v. 21.03.2017
Vorl. z.K. v. 19.05.2017

Das Bezirksamt erlaubt sich, auf den nach seiner Meinung bestehenden Dissens zwischen dem hier vorliegenden Beschluss und dem Antrag vom 20.02.2017, Drucksache Nr. 0116/XX ("Fahrradverbindungen zwischen Spandau und Charlottenburg ertüchtigen") hinzuweisen.

 

So wäre beispielsweise eine Verbesserung der Radinfrastruktur in der Charlottenburger Chaussee in dem Abschnitt gegenüber dem U-Bahnhof Ruhleben nur durch eine Führung des Fahrradverkehrs auf der Fahrbahn möglich, da die vorhandenen räumlichen Verhältnisse für eine Verbreiterung des bestehenden Radweges nicht ausreichen. Nach den neuesten Vorschriften setzt die Mitbenutzung eines Bussonderfahrstreifens durch den Fahrradverkehr eine Fahrstreifenbreite von mindestens 3,5 m voraus, dies würde jedoch zu einer deutlichen Verengung des Verkehrsraums für den MIV führen.

 

Da die Drs. Nr. 0116/XX vom Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grünflächen in seiner Sitzung vom 16.05.2017 zur Stellungnahme an den FahrRat verwiesen wurde, regt das Bezirksamt an, auch den hier vorliegenden Beschluss dem FahrRat zur Kenntnisnahme und Einbeziehung in seine Beratungen zuzuleiten.

 

 

Berlin-Spandau, den 19.05.2017

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Bewig

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen